436 Fachanwälte für Sozialrecht | Seite 19

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Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf
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Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtstipps von Fachanwälten für Sozialrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird die Versicherungspflicht im Sozialrecht geregelt?
    Es besteht im Rahmen der Sozialversicherung eine Versicherungspflicht, um dafür zu sorgen, dass Personen unabhängig von z. B. Alter, Behinderung bzw. Schwerbehinderung oder Krankheit abgesichert werden. Die Sozialversicherung unterteilt sich wiederum in
    • die Arbeitslosenversicherung,
    • die Krankenversicherung,
    • die Pflegeversicherung,
    • die Rentenversicherung und
    • die Unfallversicherung.
    In der Regel zahlen sowohl der Arbeitgeber als auch der Beschäftigte jeweils 50 % der Beiträge, die sich nach den Bruttolöhnen berechnen. Tritt der Versicherungsfall ein, werden die Leistungen – z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld – vor allem aus den insgesamt eingezahlten Beträgen der Mitglieder gewährt.
  • Was kostet ein Fachanwalt?
    Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen.
  • Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
    Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf einem oder mehreren Fachgebieten spezialisiert hat. Bis zu drei Fachanwaltstiteln darf ein Rechtsanwalt gleichzeitig führen. Um einen Fachanwaltstitel zu bekommen, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse nachweisen, die er in der Regel während eines Fachanwaltslehrgangs erwirbt. Fachanwaltslehrgänge dauern mindestens 120 Stunden und umfassen mehrere Prüfungen. Auch besondere praktische Erfahrungen muss der Anwalt im jeweiligen Bereich nachweisen, um eine Fachanwaltschaft zu erwerben. Diese sammelt er, indem er eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Mit dem Verleih des Fachanwaltstitels ist es aber noch nicht alles getan. So müssen Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen (jährlich mind. 15 Stunden) teilnehmen, ansonsten werden sie ihren Fachanwaltstitel wieder verlieren.
  • Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
    Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache.
  • Was macht einen guten Fachanwalt für Sozialrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Fachanwalt Mandate im Bereich Sozialrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Anwälte die sogenannten Fachanwaltstitel erworben haben, können umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen und nehmen fortlaufend an Fortbildungen teil. Ein weiteres Kriterium, ob ein Fachanwalt im Bereich Sozialrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
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Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann hierbei seine in einem Fachanwaltslehrgang speziell erworbenen Kenntnisse bei der Vertretung seines Mandanten nutzen. Als Fachanwalt im Sozialrecht hat er dabei Fachkenntnisse in Bereichen wie z. B. Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht und dem Recht der Eingliederung Behinderter. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er sich nur Fachanwalt für Sozialrecht nennen darf, wenn er von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis dazu erhalten hat.

Info Sozialrecht

Der Begriff Sozialrecht wurde nie ausdrücklich definiert. Unter Sozialrecht wird jedoch die hoheitliche Vorsorge verstanden, mit der der einzelne Bürger etwa im Falle einer Notlage – z. B. Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall – sozial abgesichert bzw. die existenziellen Lebensbedingungen von Personen gesichert werden können, etwa durch Zahlung von Hartz IV. Das Sozialrecht gehört zum Verwaltungsrecht und unterfällt grob in die Bereiche Sozialversicherung, Sozialversorgung, Sozialhilfe und soziale Fürsorge. Die meisten Vorschriften im Sozialrecht finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB, Bücher I-XII) und diversen Sondergesetzen wie etwa dem SGG – Sozialgerichtsgesetz – oder dem BAföGBundesausbildungsförderungsgesetz.

Es besteht im Rahmen der Sozialversicherung eine Versicherungspflicht, um dafür zu sorgen, dass Personen unabhängig von z. B. Alter, Behinderung bzw. Schwerbehinderung oder Krankheit abgesichert werden. Die Sozialversicherung unterteilt sich wiederum in

In der Regel zahlen sowohl der Arbeitgeber als auch der Beschäftigte jeweils 50 % der Beiträge, die sich nach den Bruttolöhnen berechnen. Tritt der Versicherungsfall ein, werden die Leistungen – z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld – vor allem aus den insgesamt eingezahlten Beträgen der Mitglieder gewährt.

Im Sozialrecht können Personen einen Ausgleich aus der Sozialversorgung für besondere Belastungen stellen, denen sie ausgesetzt sind bzw. waren. So können z. B. Kriegsheimkehrer gemäß dem BVG – Bundesversorgungsgesetz – eine Entschädigung verlangen.

Mit der Sozialhilfe soll im Sozialrecht eine Art Grundsicherung gewährleistet werden, die den bedürftigen Personen einen Mindestlebensstandard ermöglicht, der der Würde des Menschen entspricht, vgl. § 1 SGB XII. Sozialhilfe erhält somit, wer auf dem Arbeitsmarkt wegen z. B. Alter oder Krankheit nicht mehr vermittelbar, mithin bedürftig ist.

Zum Sozialrecht gehören ferner die Jugendhilfe, die Künstlersozialversicherung sowie unter anderem die Regelungen zum Mutterschutz, zum Elterngeld in der Elternzeit oder zum Wohngeld.

Die Sozialgerichtsbarkeit wird nach § 2 SGG ausgeübt von

  • den Sozialgerichten – hier wird in erster Instanz die Klage eingereicht –,
  • den Landessozialgerichten – sie entscheiden in zweiter Instanz über Berufung und Beschwerde – und
  • dem Bundessozialgericht, das über die Revision entscheidet.

(VOI)

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