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Rechtsanwalt Otto Weikopf
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aus 24 Bewertungen Schnelle Antwort auf meine Anfrage (16.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Arbeitsrecht

Fragen und Antworten

  • Arbeitsrecht: Welche Streitigkeiten sind im Arbeitsverhältnis möglich?
    Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können vielfältige juristische Konflikte auftreten. Das kann eine Weisung sein, die der Arbeitgeber erteilt, eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, ein abgelehnter Urlaub oder eine Abmahnung, wenn sich der Arbeitnehmer zum Beispiel nicht korrekt verhält. Auch Mobbing und Bossing können in der Arbeitswelt von heute zunehmend eine Rolle spielen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Arbeitsrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Arbeitsrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Arbeitsrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Arbeitsrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Arbeitsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Arbeitsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Arbeitsrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Arbeitsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Der Begriff Arbeitsrecht erstreckt sich auf Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgebern sowie Arbeitgeberverbänden und enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeiter und Angestellte in regulärer Beschäftigung, Ausbildung, Teilzeitarbeit und Heimarbeit. Das Arbeitsrecht hat sich als Teil des Privatrechts seit Ende des 19. Jahrhunderts kontinuierlich zu einem eigenständigen Sonderrechtsgebiet entwickelt. Seine Regelungen sind bis heute unsystematisch in vielen verschiedenen Gesetzen verstreut, obwohl der Einigungsvertrag eigentlich eine zusammenfassende einheitliche Gesetzesregelung vorsah. Zudem sind die Normen oft so abstrakt gefasst, dass den Entscheidungen der Arbeitsgerichte eine noch wichtigere Bedeutung zukommt als in anderen Rechtsgebieten.

Generell unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht einerseits und Kollektivarbeitsrecht andererseits.

Das individuelle Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und greift bei zahlreichen Sachverhalten, die sich nicht erst bei einem Arbeitsverhältnisses ergeben, sondern zeitlich bereits bei Anbahnung (Bewerbungsgespräch, Fahrtkosten etc.) und auch über die Beendigung (Kündigung) hinaus entstehen können (Arbeitszeugnis, Verschwiegenheitspflicht, Wettbewerbsverbot etc.). Aber gerade auch bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können vielfältige juristische Konflikte auftreten. Das kann eine Weisung sein, die der Arbeitgeber erteilt, eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, ein abgelehnter Urlaub oder eine Abmahnung, wenn sich der Arbeitnehmer zum Beispiel nicht korrekt verhält. Auch Mobbing und Bossing können in der Arbeitswelt von heute zunehmend eine Rolle spielen.

Das Kollektivarbeitsrecht oder kollektive Arbeitsrecht betrifft das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaften), d. h., nicht nur einzelne Arbeitgeber und -nehmer, sondern ganze Gruppen. Es enthält Regeln zum Tarifvertrag und Streikrecht (Tarifvertragsgesetz), zur Betriebsvereinbarung, Mitbestimmung des Betriebsrates (Betriebsverfassungsgesetz) u. a.

Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es basiert auf einem Vertrag (besonderer Dienstvertrag), dem Arbeitsvertrag. Für den Arbeitsvertrag gelten die §§ 611ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und zahlreichen Sondergesetze, wie zum Beispiel:

Zudem fallen unter das Arbeitsrecht auch EU-Richtlinien (Europarecht), Bestimmungen aus dem Tarifvertrag (je Branche oder Einzelunternehmen), Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen.

Eine eigenständige Rechtsquelle stellt die sogenannte betriebliche Übung (auch: Betriebsübung) dar, die unter anderem für Sonderzahlungen (Gratifikation) gilt: Hier entsteht ein Anspruch des Arbeitnehmers bei an sich freiwillig vom Arbeitgeber gezahlten Prämien (Weihnachtsgeld, Anwesenheitsprämie etc.) aufgrund seines schutzwürdigen Vertrauens auf Erhalt des Bonus, weil er schon mehrfach, ununterbrochen, gleichförmig und vorbehaltlos vom Arbeitgeber bezahlt worden ist. Eine Beseitigung der betrieblichen Übung ist nur durch einen Änderungsvertrag oder eine Änderungskündigung möglich.

Wegen der besonderen Bedeutung des Arbeitsrechts ist für Rechtsstreitigkeiten ein eigener Gerichtszweig zuständig, die Arbeitsgerichtsbarkeit. Erste Instanz ist das jeweilig zuständige Arbeitsgericht (AG), dann das Landesarbeitsgericht (LAG) und als letzte Instanz das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Leipzig. Behauptet jemand, durch die Urteile der Arbeitsgerichte in seinen Verfassungsrechten verletzt zu sein, steht ihm darüber hinaus auch der Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) offen.

Gesetzliche Regelungen für Verfahren vor den Arbeitsgerichten sind insbesondere die Zivilprozessordnung (ZPO), das Gerichtskostengesetz (GKG) und das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG).

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