4.706 Anwälte für Ehescheidung | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ricarda Spiecker
Kanzlei Ricarda Spiecker, Pfaffenrieder Str. 1 A, 82515 Wolfratshausen 7123.6755307924 km
kompetent, fair und zuverlässig
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Mediation • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Ricarda Spiecker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Ehescheidung
aus 5 Bewertungen wir haben da viel für Weiteres dazugelernt (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie v.d. Weppen
Rechtsanwältin Melanie v.d. Weppen
Kanzlei Melanie v.d. Weppen, Hubertusstr. 104, 82131 Gauting 7110.7032144541 km
Mit Verstand, Tatkraft und Empathie stehe ich an Ihrer Seite
Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Ehescheidung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Melanie v.d. Weppen
(18.11.2023) Frau Rechtsanwältin von der Weppen hat mir mit Ihrer unfassbaren schnellen Auffassung und lösungsorientierten Art sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin k.ju.n. (RU) Svetlana Hessenauer
Rechtsanwälte Hessenauer, Caspar-Voght-Str. 63, 20535 Hamburg 6723.2599486809 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin k.ju.n. (RU) Svetlana Hessenauer
(19.03.2021) Diese Dame ist einfach wunderbahr und sehr,sehr nett ! Sie geht perfekt auf jemand ein und weiß genau was sie sagt ! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Ganner
Rechtsanwalt Dr. Georg Ganner
Georg Ganner, Wilhelm Greil Str. 14, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.3918983273 km
Familienrecht • Wettbewerbsrecht • Internationales Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Ganner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ehescheidung
(26.02.2014) Dr. Ganner hat für mich einen komplizierten Liegenschaftskauf abgewickelt und mich im gleichen Zug in erbrechtlichen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Hylla
Rechtsanwalt Manfred Hylla
Rechtsanwälte Feder & Kollegen, Nürnberger Str. 39 c, 91126 Schwabach 7014.91684494 km
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Betreuungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Hylla vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung
(15.05.2023) Als ich Herr Hylla und sein Team kontaktiert habe, merkte ich sofort, dass ich dort sehr gut aufgehoben war. Ein sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Rolf LL.M.
Rechtsanwältin Gudrun Rolf LL.M.
Gudrun Rolf, LL.M. (Düsseldorf), Rechtsanwältin, Ritterstraße 19, 33602 Bielefeld 6714.3356989857 km
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwältin Familienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun Rolf LL.M. im Bereich Ehescheidung bietet Beratung und Vertretung
(30.08.2023) Frau RA Rolff konnte die Beratung aus zeitlichen Gruenden nicht durchfuehren.
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Ott
Rechtsanwältin Susanne Ott
Kanzlei Ott, Breite Str. 41, 13187 Berlin 6972.3827786059 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Ott
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Wachtveitl-Bruckner
Rechtsanwältin Alexandra Wachtveitl-Bruckner
Kanzlei Alexandra Wachtveitl-Bruckner, Maximilianstr. 4, 84359 Simbach am Inn 7202.5614518931 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Wachtveitl-Bruckner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Ehescheidung
(31.01.2024) noch zu früh um eine genaue Bewertung abzugeben.
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Bohnsack
Rechtsanwältin Katrin Bohnsack
Bohnsack & Stephan Rechtsanwälte, Alt-Mahlsdorf 101, 12623 Berlin 6988.1169213715 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Katrin Bohnsack
(25.01.2023) Sehr gute Kommunikation und erfolgreiche Lösung sowie Verständnis. Wir sind sehr zufrieden und dankbar!
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Paetow
sehr gut
Rechtsanwältin Mareike Paetow
Rechtsanwälte Witten, Karnapp 25, 21079 Hamburg 6724.2138868877 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Mareike Paetow - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Ehescheidung
aus 17 Bewertungen Liebe Frau Paetow, auch heute möchte ich mich von Herzen für ihre Vertretung vor Gericht bedanken. Seit nun mehr als … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskanzlei Uwe Raddatz, Adolf-Friedrich-Str. 39, 17235 Neustrelitz 6907.6842119195 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Herr Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht
aus 28 Bewertungen Sehr hilfreich und Einsatzbereit im Anliegen (14.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Stefan Möller
Rechtsanwälte Möller & Trommler, Tabbenstr. 9, 49624 Löningen 6630.9421636663 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Stefan Möller ist Ihr Ansprechpartner für Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Thölke
Rechtsanwalt Dirk Thölke
Dorissen, Wedemeyer & Kollegen | Rechtsanwälte, Notare, Osterstr. 22, 49661 Cloppenburg 6642.1348593392 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Ehescheidung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dirk Thölke
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Nikolas Kullmann
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Nikolas Kullmann
Dr. Roder | Kullmann | Schneider, Arcostr. 5, 80333 München 7118.4331811113 km
Erbrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Nikolas Kullmann
aus 33 Bewertungen Respekt an Herr Christian Nikolas Kullmann - professional und korrekt (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Linke
Rechtsanwalt Dieter Linke
Anwaltskanzlei Dieter Linke, Scharnweberstr. 14, 13405 Berlin 6968.0937006246 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dieter Linke im Bereich Ehescheidung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Hirschberg
Kanzlei Jochen Hirschberg, Saarlouiser Str. 22, 15890 Eisenhüttenstadt 7067.8040032588 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jochen Hirschberg gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Schmidt-Brücken
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Schmidt-Brücken
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft Schmidt-Brücken Laumann Yildirim, Luisenstraße 10, 64283 Darmstadt 6837.2336035345 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Holger Schmidt-Brücken
aus 38 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Schmidt-Brücken ist ein absoluter grandioser Anwalt. 👌🏻 Zum Glück habe ich mich für Ihn entschieden! … (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Nihal Akca
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Akca, Hauptstraße 108, 50226 Frechen 6667.3378037081 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Dr. Nihal Akca ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Ehescheidung
aus 19 Bewertungen Frau Dr.Akca ist eine sehr kompetente, freundliche , hilfsbereite Anwältin.Sie ist sehr kompetent und sehr … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Janzen
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Janzen
Becking & Janzen, Alter Kornmarkt 1, 93047 Regensburg 7100.2072553463 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Janzen im Bereich Ehescheidung bietet Beratung und Vertretung
aus 28 Bewertungen Von der Beratung gleich zu Beginn bis zum Ende des Scheidungsverfahrens ist mir Frau Janzen durchwegs sehr … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alois Biebl
sehr gut
Rechtsanwalt Alois Biebl
Kanzlei Biebl Baumann Pengler Thierack, Lappersdorfer Straße 18, 93059 Regensburg 7099.4751895461 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Alois Biebl bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Ehescheidung
aus 15 Bewertungen Herr Biebl ist von Anfang an sehr fokussiert an einen sehr umfangreichen Erbrechtsfall herangegangen und hat mich in … (02.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Rebbert
gut
Anwaltskanzlei Rebbert-Schröder, Lehnitzstraße 1, 16515 Oranienburg 6951.967379131 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Anja Rebbert
aus 21 Bewertungen Positiv ist das Frau Rechtsanwältin Rebbert, auf einen eingeht, die Seite des Mannes würdig vertritt. (08.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Attorney at Law (NY) Jutta Bosch LL.M.
Kanzlei Jutta Bosch, LL.M. (Boston Univ.), Gerhofstr. 1 - 3, 20354 Hamburg 6719.5576341123 km
Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Attorney at Law (NY) Jutta Bosch LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Ehescheidung
(08.01.2022) Frau Bosch ist eine sehr freundliche und kompetente Anwältin. Bei Bedarf meldet sie sich auch mehrmals telefonisch. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Franziska Sander
Rechtsanwältin Dr. Franziska Sander
Anwaltskanzlei Dr. Sander, Bilker Allee 30, 40219 Düsseldorf 6649.0153618597 km
Fachanwältin Familienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Franziska Sander
(07.12.2021) Sehr professionelle Abwicklung meines Scheidungsverfahrens. Frau Dr. Sander hat meine Interessen hervorragend …
Profil-Bild Rechtsanwalt John Philip Sühring
Rechtsanwalt John Philip Sühring
Kanzlei Sühring, Holm 15, 24340 Eckernförde 6663.5901869511 km
Persönlich bestens beraten.
Familienrecht • Zivilrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt John Philip Sühring gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ehescheidung

Fragen und Antworten

  • Ehescheidung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ehescheidung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ehescheidung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ehescheidung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ehescheidung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Ehescheidung ist die rechtskräftige Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung, dem sog. Scheidungsurteil, das seit 2009 als Scheidungsbeschluss ergeht. Wegen bereits vor der Eheschließung vorliegender Umstände ist Verheirateten – ebenfalls nur mittels Entscheidung eines Richters – anstelle der Scheidung die Aufhebung der Ehe möglich. Die Folgen der Aufhebung richten sich dabei in bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Ehescheidung. Trotz identischer Bezeichnung ist die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nicht mit der Aufhebung einer Ehe gleichzusetzen. Ablauf und Folgen entsprechen vielmehr denen der Scheidung.

Ohne Ehescheidung oder Aufhebung endet eine Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaft sonst nur mit dem Tod des Ehe- bzw. Lebenspartners. Denn gem. § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen.

Was setzt eine Scheidung voraus?

Wer sich scheiden lassen will, kann das nur bei Vorliegen bestimmter Scheidungsvoraussetzungen. Einer Eheverfehlung und Schuld an einer kaputten Ehe bedarf es seit der Abschaffung des Verschuldensprinzips im Jahr 1977 allerdings nicht mehr. Ein Fremdgehen, gar ein uneheliches Kind bzw. ein sog. Kuckuckskind, eine Körperverletzung seitens des Partners oder ein vergleichbares Fehlverhalten ist somit keine notwendige Scheidungsvoraussetzung mehr. Häusliche Gewalt und andere Härtefälle können sich allerdings auf die Dauer einer Scheidung auswirken. Im Grundsatz muss zur Ehescheidung die eheliche Lebensgemeinschaft lediglich zerrüttet sein.

Die dauerhaft gescheiterte Ehe ist dabei der einzig anerkannte Scheidungsgrund. Die Zuständigkeit für Scheidungen liegt beim Familiengericht, einer Abteilung beim Amtsgericht. Allerdings reicht es nicht aus, dass Noch-Verheiratete, dem Gericht erklären, dass ihre Ehe gescheitert sei. Grundsätzlich verlangt das Familienrecht vom Scheidungsrichter, dass er erforscht, inwieweit die Ehe gestört ist und die Partner möglicherweise wieder zueinanderfinden. Davon abgesehen vermutet das BGB in den folgenden beiden Fällen das Scheitern der Ehe ohne eine weitergehende Prüfung:

  • Die Ehegatten leben seit einem Jahr getrennt. Beide Ehegatten haben die Scheidung beantragt oder ein Ehegatte hat dem Scheidungsantrag des anderen zugestimmt.
  • Die Ehegatten leben ohne die weiteren Voraussetzungen seit drei Jahren getrennt. Dann ist die Scheidung auch gegen den Willen des anderen möglich.

Eine derart zerbrochene Ehe schließt mutmaßlich aus, dass sich die Ehepartner wieder versöhnen und mehr als nur eine vorübergehende Ehekrise vorliegt. Das Scheidungsgericht ist daran gebunden. Leben die Eheleute dabei für kurze Zeit wieder zusammen, beginnt der jeweils genannte Trennungszeitraum nicht von neuem.

Mit Getrenntleben meint das Familienrecht das Ende der häuslichen Gemeinschaft, deren Fortsetzung mindestens ein Partner verweigert. Trotz des Wortlauts können die Ehepartner weiter in derselben Wohnung leben, führen fortan aber getrennte Haushalte. Sie teilen sozusagen nicht mehr Tisch und Bett wie in einer funktionierenden Ehe sonst üblich. Anstatt der ehelichen Lebensgemeinschaft führen die Verheirateten ihre eigenen Leben. Mittels Vertrag in Form einer sog. Trennungsvereinbarung können sie in dieser Zeit bereits die unmittelbaren Folgen ihrer Trennung regeln. Regelmäßige Inhalte einer Trennungsvereinbarung betreffen die Nutzung gemeinsamer Gegenstände – wie insbesondere eine gemeinsame Eigentumswohnung bzw. ein gemeinsames Haus oder das gemeinsame Auto –, bei einer Mietwohnung die Zahlung der Miete, die Regelung des Aufenthalts gemeinsamer Kinder und den zu zahlendem Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt. Das Abschließen einer Trennungsvereinbarung muss nicht zwangsläufig zur Ehescheidung führen. Sie kann die Scheidung durch die vorweggenommene Regelung entscheidender Fragen aber wesentlich erleichtern.

Wie lässt sich die Scheidung beschleunigen?

Im Ausnahmefall ist eine „schnelle Scheidung“ ohne Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres möglich. Dazu müssen in der Person des anderen Gründe vorliegen, aufgrund derer die Fortführung der Ehe eine unzumutbare Härte für den die sofortige Scheidung beantragenden Partner bedeutet. Der sich auf einen Härtefall berufende Partner muss die Gründe dafür darlegen. Eine Härtefall-Scheidung verlangt dabei mehr als den üblichen mit einer Scheidung einhergehenden Ehestreit. Ein weiter miteinander verheiratet sein kann z.B. in folgenden Fällen unzumutbar sein:

  • Körperverletzung durch den Partner auch von Familienmitgliedern,
  • Drohungen mit erheblicher Gewalt bis hin zum Mord,
  • dauerhafter Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung.

Ehebruch ist dagegen per se kein Härtegrund und bedarf weiterer ihn erschwerender Umstände, um eine Blitzscheidung zu rechtfertigen. Dass der Partner einen nur noch lieblos behandelt, stellt hingegen keine besondere Härte dar.

Eine weitere Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen, ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass seit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs mindestens drei Monaten verstrichen sein müssen. Zudem müssen beide Partner übereinstimmend die Abtrennung beantragen und am Versorgungsausgleich mitgewirkt haben. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn das Gericht wegen einer umfangreichen Kontenklärung keinen zeitnahen Scheidungstermin anberaumen kann.

Wie ist der Ablauf einer Scheidung?

Mindestens ein Ehepartner muss die Scheidung beim Familiengericht schriftlich beantragen. Den Scheidungsantrag stellt und entwirft in der Regel ein Anwalt nach vorheriger Beratung. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wer die Scheidung einreichen will, bedarf stets eines Anwalts – auch bei kurzer Ehe oder bei einer Scheidung im Einklang. Dass ein Rechtsanwalt zur Scheidung notwendig ist, liegt an den bei Auflösung einer Ehe regelmäßig zu klärenden rechtlichen Fragen zu:

  • Zugewinnausgleich,
  • Unterhalt,
  • Elterliches Sorgerecht für gemeinsame Kinder,
  • Versorgungsausgleich,
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung,
  • Verteilung des Hausrats.

Den Scheidungsantrag stellt das Gericht dem anderen Partner zu. Mit dieser Zustellung wird die Scheidung rechtshängig. Haben beide Ehepartner die Scheidungsfragen im Vorfeld geklärt und herrscht darüber Einvernehmen, muss der andere dem Scheidungsantrag nur noch zustimmen. Er bedarf dazu nicht zwingend eines eigenen Rechtsbeistands. Die Rede ist dann oft von einem „gemeinsamen Rechtsanwalt“. Jedoch täuscht diese Bezeichnung darüber hinweg, dass ein Anwalt nur eine Seite vertreten darf. Nur dieser ist er auch verpflichtet. Dessen muss sich besonders der nicht anwaltlich vertretene Partner bewusst sein. Im Zweifel ist daher in Anbetracht der erheblichen finanziellen Folgen ein eigener Scheidungsanwalt anzuraten. Dieser ist insbesondere zum Stellen eigener Anträge erforderlich.

Als nächstes erhalten die Ehegatten jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10-Fragebogen). Der Versorgungsausgleich ist bei Scheidung einer Ehe von mehr als drei Jahren Dauer zwingend durchzuführen. Bei einer kürzeren Ehedauer erfolgt er nur auf Antrag eines Ehegatten. Es geht dabei um die Aufteilung im Laufe der Ehe erworbener Rechte in puncto Altersvorsorge. Immer umfasst sind Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente bzw. Pension sowie ggf. Ansprüche aus einer berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge – Stichworte Betriebsrente, Riester-Rente oder Rürup-Rente. Die Eheleute können sich über den Ausgleich auch abweichend verständigen.

Zur Kontrolle erhält ein Partner den Fragebogen des jeweils anderen. Zudem wird das Rentenkonto geklärt. Auf dieser Grundlage ermittelt das Familiengericht die Höhe des Versorgungsausgleichs. Im Anschluss an dieses schriftliche Verfahren erfolgt die Ladung zum Scheidungstermin. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beide Ehegatten müssen vor dem Scheidungsrichter erscheinen. Es kommt zur Anhörung. Besitzt zumindest einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit muss die Scheidung eventuell nach ausländischem Recht erfolgen. Ist das nicht der Fall prüft der Familienrichter das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und stellt die Frage, ob die Ehepartner die Scheidung wollen. Danach spricht er die Scheidung durch Urteil aus. Regelmäßig werden auch die weiteren Scheidungsfolgen wie den wegen meist vorliegender Gütertrennung auszugleichenden Zugewinn, die Unterhaltsberechnung, Sorgerecht und Hausrat verhandelt. Dabei kann ein bereits bestehender Ehevertrag zu berücksichtigen sein. Alternativ können die Partner einen solchen aber auch noch in Form einer Scheidungsvereinbarung schließen und die Scheidungsfolgen darin einvernehmlich regeln. Können sich die Partner nicht einigen, muss das Gericht die streitigen Fragen klären.

Einige Wochen nach der mündlichen Verkündung erhalten die Geschiedenen den schriftlichen Scheidungsbeschluss. Innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung kann jeder Partner über einen Rechtsanwalt Rechtsmittel dagegen einlegen, sofern darauf nicht bereits verzichtet wurde. Andernfalls wird die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

Wie wirkt sich die Scheidung rechtlich aus?

Die Scheidung löst das verbindende Eheband auf. Durch die grundsätzliche Annahme einer Ehe auf Lebenszeit bleibt eine vorzeitige Trennung nicht folgenlos. Im Laufe der Ehe erwirtschaftetes Vermögen und erworbene Anwartschaften werden ausgeglichen. Kann ein Ehepartner seinen Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Grundsätzlich besteht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern weiter.

Daneben wirkt sich die Scheidung auch auf eine mögliche Erbschaft aus. Bereits mit Stellung des Scheidungsantrags verliert der andere Partner sein gesetzliches Ehegattenerbrecht, sollte der Partner, der die Scheidung beantragt hat, versterben. In Vertrauen auf den Bestand der Ehe getroffene Verfügungen wie etwa durch Testament verlieren ihre Wirkung.

Eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung entfällt trotz bestehender Ehe, wenn Eheleute dauernd getrennt leben, im Jahr nach ihrer Trennung. Andererseits können sich Geschiedene auch noch im Scheidungsjahr bei ihrer Steuer zusammen veranlagen lassen, sofern sie in diesem noch zusammen lebten. Im Folgejahr entfällt aber auch hier die Zusammenveranlagung.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung? 

Die Mindesthöhe der Scheidungskosten hängt zum einen vom Streitwert ab, nach dem sich wiederum Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. Der Streitwert für das Scheidungsverfahren ergibt sich dabei durch Multiplikation des monatlichen Nettoeinkommens beider Partner mit 3. Vorhandenes Vermögen kann den Streitwert erhöhen, Rückzahlungen für einen Kredit können ihn um ein entsprechend gekürztes Einkommen senken. Solche Anpassungen hängen jedoch von der Praxis des jeweiligen Familiengerichts ab. Für die Streitwertermittlung des Versorgungsausgleichsverfahrens werden zudem vom dreifachen Betrag des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens wiederum 10 Prozent pro zu zahlendem Anrecht – also pro gesetzlichem Rentenanspruch, Riester-Vertrag, Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – veranschlagt.

Des Weiteren entscheidet über das Ausmaß der Scheidungskosten der Umstand einer mit nur einem Rechtsanwalt möglichen Scheidung im Einvernehmen oder einer Scheidung im Streit, bei der auch der andere Partner einen ihn vertretenden Rechtsanwalt benötigt. Grundsätzlich trägt dabei jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt. Abweichende Vereinbarungen über die Verteilung der Scheidungskosten sind jedoch möglich. Im Übrigen gibt es auch bei einer Scheidung die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, die in familienrechtlichen Verfahren als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet wird. Die notwendigen Kosten für Scheidungs- und Versorgungsausgleichsverfahren lassen sich zudem von der Einkommensteuer absetzen, wenn geschiedene Steuerzahler sie als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Nicht zuletzt können private Versorgungswerke und Versicherungen durch den Versorgungsausgleich verursachte Verwaltungskosten in Rechnung stellen.

(GUE)

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