4.705 Anwälte für Ehescheidung | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Pankow
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Pankow
Rechtsanwaltskanzlei Anja Pankow, Blumenauer Straße 44, 09526 Olbernhau 7077.9001300607 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Pankow gerne zur Verfügung
aus 28 Bewertungen Frau Pankow half mir Anfang 2023 in Form einer Rechtsberatung im Streit mit meinem Arbeitgeber und stärkte mir … (14.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Westhues
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Westhues
Kanzlei Rolf Westhues, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne 6679.7004816556 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Herr Rechtsanwalt Rolf Westhues
aus 91 Bewertungen Ein sehr erfahrener Anwalt, der weiss was er macht. Die Kanzlei ist angenehm klar und die Sekretärin sehr freundlich. … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Zimmermann-Kühn
Rechtsanwältin Regina Zimmermann-Kühn
Kanzlei Regina Zimmermann-Kühn, Hohenzollernring 47, 50672 Köln 6673.8656432105 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Frau Rechtsanwältin Regina Zimmermann-Kühn
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Bonhag
Rechtsanwalt Marco Bonhag
Kanzlei Marco Bonhag, Geschwister-Vömel-Weg 5, 91052 Erlangen 7000.674222578 km
Ihr gutes Recht in Erlangen!
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Bonhag ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Plate
Rechtsanwältin Julia Plate
Rechtsanwaltskanzlei Julia Plate, Gleuelerstraße 277, 50935 Köln 6672.7150523376 km
Vertrauen und Fachkompetenz sind die Grundlage der Mandantenbeziehung.
Fachanwältin Familienrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Plate – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Ehescheidung
(07.06.2024) Super zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Myritz
Freitag & Myritz Rechtsanwälte, Berliner Allee 96, 13088 Berlin 6976.3274194284 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Myritz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ehescheidung
(04.10.2022) Sehr Erfahrene Anwältin. Kann verständlich erklären.
Profil-Bild Rechtsanwältin Grit Wetzig
Rechtsanwältin Grit Wetzig
Kanzlei Grit Wetzig, Bahnhofstraße 7 f, 04758 Oschatz 7027.9565902922 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Grit Wetzig ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Wagner
Rechtsanwalt Thilo Wagner
WAGNER HALBE Rechtsanwälte, Hohenstaufenring 44-46, 50674 Köln 6674.3177528735 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • IT-Recht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thilo Wagner gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Herr Wagner hat mich in meinem Scheidungsprozess in den emotionalen Fragestellungen mit Feingefühl und in den … (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Hübner
Rechtsanwalt Dr. Andreas Hübner
Kanzlei Andreas Hübner, Kennedyallee 53, 60596 Frankfurt am Main 6826.2690246376 km
Ich möchte gerne Ihr Vertrauter in allen Rechtsfragen sein. Ihr "Familienanwalt" an den Sie sich in allen Rechtsfragen wenden können. Ich oder meine Kollegen helfen.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Hübner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ehescheidung
(13.01.2024) Herr Hübner konnte immer sehr flexibel Termine anbieten, auch Abends und am Wochenende. Dabei hat er sich immer Zeit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Babener
Anwaltskanzlei Babener, Neustadt 16, 24939 Flensburg 6622.5310028488 km
Verhandlungen können nur so gut gelingen, wie wir uns auf sie vorbereiten.
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Babener
(24.11.2019) alles hat mir gut geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manfred Bernhard Unger
sehr gut
Anwaltskanzlei Dr. Unger und Kollegen, Haagstr. 10, 47441 Moers 6628.2676642972 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Manfred Bernhard Unger gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen SchnelleAntwort ,fühlte sich aber nicht dafür zuständig. Das war's. (18.07.2018)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Pfingsten
sehr gut
Rechtsanwältin Antje Pfingsten
Dr. Fritz & Partner – Fachanwälte – Rechtsanwälte mbB, Bahnstr. 1, 42781 Haan 6664.0203667189 km
Mit Erfahrung und Engagement leite ich Sie durch Ihren Konflikt zur Lösung.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Antje Pfingsten ist Ihr Ansprechpartner für Ehescheidung
aus 25 Bewertungen Fr. Pfingsten hat mich erfolgreich bei meiner Kündigungsschutzklage erfolgreich vertreten. Sie war sehr kompetent, … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Kesting
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Kesting
Kanzlei Kesting, Dülkener Str. 4, 41366 Schwalmtal 6618.4033230079 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Kesting vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Ehescheidung
aus 162 Bewertungen Frau Kesting hat uns kompetent und sehr freundlich beraten und vertreten. Vielen Dank an dieser Stelle nochmal. (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Waldemar Haak
Anwaltskanzlei Haak, Aachener Str. 60-62, 50674 Köln 6673.6808028072 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Waldemar Haak
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
Becker & Kollegen, Baumholderstraße 5, 66629 Freisen 6766.4605266288 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
aus 19 Bewertungen Schnelle und kompetente Betreuung (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Agnes Zaizaa
sehr gut
Rechtsanwältin Agnes Zaizaa
Fachanwaltskanzlei Zaizaa, Grauhorststr. 15, 38440 Wolfsburg 6825.4024008411 km
Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Agnes Zaizaa gerne zur Verfügung
aus 77 Bewertungen Hervorragende Unterstützung und Betreuung beim Scheidungsverfahren. Immer hilfsbereit und auch spontane Anfragen … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Anja C. Ehlbeck
Dr. Dreyer & Ehlbeck, Hamburger Straße 208, 22083 Hamburg 9316.5849925308 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Anja C. Ehlbeck vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Ehescheidung
aus 6 Bewertungen Hervorragende Rechtsanwältin im Arbeitsrecht! Fachkompetent, transparent, und empathisch. Effiziente Lösung meines … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jennifer Otto
Rechtsanwältin Jennifer Otto
Kanzlei Kind & Recht, Stormsweg 5a, 22085 Hamburg 6720.3555161379 km
Familienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Jennifer Otto
aus 8 Bewertungen Wir kamen nach einer gescheiterten Verhandlung mit dem Jugendamt, vertreten durch einen ortsansässigen Rechtsanwalt … (20.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Irene Riedel
Rechtsanwältin Dr. Irene Riedel
Rechtsanwälte Riedel, Riedel & Riedel, Bleichstr. 18, 90429 Nürnberg 7010.8226910009 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Irene Riedel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Förtsch
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Förtsch
KF Fachanwälte, Schönfeldstr. 15a, 80539 München 7119.2350989102 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Frau Rechtsanwältin Kerstin Förtsch
aus 20 Bewertungen Wurde Beraten und war eine sehr grosse Hilfe in meiner Angelegenheit (20.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier
Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier
Kanzlei Sabrina Gies-Meier, Steinstr. 7-9, 64807 Dieburg 6847.584047229 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier ist Ihr Ansprechpartner für Ehescheidung
aus 5 Bewertungen Alles perfekt (25.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Phil. Joachim Lauenburg
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Phil. Joachim Lauenburg
Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Herzog, Hoffmann, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg 6716.1888373045 km
Ausschließlich die prozessuale Wahrheit ist für Ihre materielle (z.B. bei einer Geldstrafe, Einziehung) und persönliche (immaterielle) Freiheit (Freiheitstrafe) entscheidend.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Ehescheidung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mag. Phil. Joachim Lauenburg
aus 33 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Lauenburg ist nicht nur in seinem Gebiet als Strafverteidiger exzellent, sondern auch … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike von Malottki
Kanzlei Heike von Malottki, Ländgasse 49a, 84028 Landshut 7131.8403409126 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Heike von Malottki unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ehescheidung
(18.07.2020) Schnelle Bearbeitung. Sehr nette Anwältin. Danke nochmal
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
Augustin & Krückel, Pausaer Strasse 115, 08525 Plauen 7014.6924240133 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Ehescheidung
(29.06.2022) Ser gut.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ehescheidung

Fragen und Antworten

  • Ehescheidung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ehescheidung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ehescheidung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ehescheidung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ehescheidung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Ehescheidung ist die rechtskräftige Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung, dem sog. Scheidungsurteil, das seit 2009 als Scheidungsbeschluss ergeht. Wegen bereits vor der Eheschließung vorliegender Umstände ist Verheirateten – ebenfalls nur mittels Entscheidung eines Richters – anstelle der Scheidung die Aufhebung der Ehe möglich. Die Folgen der Aufhebung richten sich dabei in bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Ehescheidung. Trotz identischer Bezeichnung ist die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nicht mit der Aufhebung einer Ehe gleichzusetzen. Ablauf und Folgen entsprechen vielmehr denen der Scheidung.

Ohne Ehescheidung oder Aufhebung endet eine Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaft sonst nur mit dem Tod des Ehe- bzw. Lebenspartners. Denn gem. § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen.

Was setzt eine Scheidung voraus?

Wer sich scheiden lassen will, kann das nur bei Vorliegen bestimmter Scheidungsvoraussetzungen. Einer Eheverfehlung und Schuld an einer kaputten Ehe bedarf es seit der Abschaffung des Verschuldensprinzips im Jahr 1977 allerdings nicht mehr. Ein Fremdgehen, gar ein uneheliches Kind bzw. ein sog. Kuckuckskind, eine Körperverletzung seitens des Partners oder ein vergleichbares Fehlverhalten ist somit keine notwendige Scheidungsvoraussetzung mehr. Häusliche Gewalt und andere Härtefälle können sich allerdings auf die Dauer einer Scheidung auswirken. Im Grundsatz muss zur Ehescheidung die eheliche Lebensgemeinschaft lediglich zerrüttet sein.

Die dauerhaft gescheiterte Ehe ist dabei der einzig anerkannte Scheidungsgrund. Die Zuständigkeit für Scheidungen liegt beim Familiengericht, einer Abteilung beim Amtsgericht. Allerdings reicht es nicht aus, dass Noch-Verheiratete, dem Gericht erklären, dass ihre Ehe gescheitert sei. Grundsätzlich verlangt das Familienrecht vom Scheidungsrichter, dass er erforscht, inwieweit die Ehe gestört ist und die Partner möglicherweise wieder zueinanderfinden. Davon abgesehen vermutet das BGB in den folgenden beiden Fällen das Scheitern der Ehe ohne eine weitergehende Prüfung:

  • Die Ehegatten leben seit einem Jahr getrennt. Beide Ehegatten haben die Scheidung beantragt oder ein Ehegatte hat dem Scheidungsantrag des anderen zugestimmt.
  • Die Ehegatten leben ohne die weiteren Voraussetzungen seit drei Jahren getrennt. Dann ist die Scheidung auch gegen den Willen des anderen möglich.

Eine derart zerbrochene Ehe schließt mutmaßlich aus, dass sich die Ehepartner wieder versöhnen und mehr als nur eine vorübergehende Ehekrise vorliegt. Das Scheidungsgericht ist daran gebunden. Leben die Eheleute dabei für kurze Zeit wieder zusammen, beginnt der jeweils genannte Trennungszeitraum nicht von neuem.

Mit Getrenntleben meint das Familienrecht das Ende der häuslichen Gemeinschaft, deren Fortsetzung mindestens ein Partner verweigert. Trotz des Wortlauts können die Ehepartner weiter in derselben Wohnung leben, führen fortan aber getrennte Haushalte. Sie teilen sozusagen nicht mehr Tisch und Bett wie in einer funktionierenden Ehe sonst üblich. Anstatt der ehelichen Lebensgemeinschaft führen die Verheirateten ihre eigenen Leben. Mittels Vertrag in Form einer sog. Trennungsvereinbarung können sie in dieser Zeit bereits die unmittelbaren Folgen ihrer Trennung regeln. Regelmäßige Inhalte einer Trennungsvereinbarung betreffen die Nutzung gemeinsamer Gegenstände – wie insbesondere eine gemeinsame Eigentumswohnung bzw. ein gemeinsames Haus oder das gemeinsame Auto –, bei einer Mietwohnung die Zahlung der Miete, die Regelung des Aufenthalts gemeinsamer Kinder und den zu zahlendem Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt. Das Abschließen einer Trennungsvereinbarung muss nicht zwangsläufig zur Ehescheidung führen. Sie kann die Scheidung durch die vorweggenommene Regelung entscheidender Fragen aber wesentlich erleichtern.

Wie lässt sich die Scheidung beschleunigen?

Im Ausnahmefall ist eine „schnelle Scheidung“ ohne Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres möglich. Dazu müssen in der Person des anderen Gründe vorliegen, aufgrund derer die Fortführung der Ehe eine unzumutbare Härte für den die sofortige Scheidung beantragenden Partner bedeutet. Der sich auf einen Härtefall berufende Partner muss die Gründe dafür darlegen. Eine Härtefall-Scheidung verlangt dabei mehr als den üblichen mit einer Scheidung einhergehenden Ehestreit. Ein weiter miteinander verheiratet sein kann z.B. in folgenden Fällen unzumutbar sein:

  • Körperverletzung durch den Partner auch von Familienmitgliedern,
  • Drohungen mit erheblicher Gewalt bis hin zum Mord,
  • dauerhafter Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung.

Ehebruch ist dagegen per se kein Härtegrund und bedarf weiterer ihn erschwerender Umstände, um eine Blitzscheidung zu rechtfertigen. Dass der Partner einen nur noch lieblos behandelt, stellt hingegen keine besondere Härte dar.

Eine weitere Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen, ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass seit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs mindestens drei Monaten verstrichen sein müssen. Zudem müssen beide Partner übereinstimmend die Abtrennung beantragen und am Versorgungsausgleich mitgewirkt haben. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn das Gericht wegen einer umfangreichen Kontenklärung keinen zeitnahen Scheidungstermin anberaumen kann.

Wie ist der Ablauf einer Scheidung?

Mindestens ein Ehepartner muss die Scheidung beim Familiengericht schriftlich beantragen. Den Scheidungsantrag stellt und entwirft in der Regel ein Anwalt nach vorheriger Beratung. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wer die Scheidung einreichen will, bedarf stets eines Anwalts – auch bei kurzer Ehe oder bei einer Scheidung im Einklang. Dass ein Rechtsanwalt zur Scheidung notwendig ist, liegt an den bei Auflösung einer Ehe regelmäßig zu klärenden rechtlichen Fragen zu:

  • Zugewinnausgleich,
  • Unterhalt,
  • Elterliches Sorgerecht für gemeinsame Kinder,
  • Versorgungsausgleich,
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung,
  • Verteilung des Hausrats.

Den Scheidungsantrag stellt das Gericht dem anderen Partner zu. Mit dieser Zustellung wird die Scheidung rechtshängig. Haben beide Ehepartner die Scheidungsfragen im Vorfeld geklärt und herrscht darüber Einvernehmen, muss der andere dem Scheidungsantrag nur noch zustimmen. Er bedarf dazu nicht zwingend eines eigenen Rechtsbeistands. Die Rede ist dann oft von einem „gemeinsamen Rechtsanwalt“. Jedoch täuscht diese Bezeichnung darüber hinweg, dass ein Anwalt nur eine Seite vertreten darf. Nur dieser ist er auch verpflichtet. Dessen muss sich besonders der nicht anwaltlich vertretene Partner bewusst sein. Im Zweifel ist daher in Anbetracht der erheblichen finanziellen Folgen ein eigener Scheidungsanwalt anzuraten. Dieser ist insbesondere zum Stellen eigener Anträge erforderlich.

Als nächstes erhalten die Ehegatten jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10-Fragebogen). Der Versorgungsausgleich ist bei Scheidung einer Ehe von mehr als drei Jahren Dauer zwingend durchzuführen. Bei einer kürzeren Ehedauer erfolgt er nur auf Antrag eines Ehegatten. Es geht dabei um die Aufteilung im Laufe der Ehe erworbener Rechte in puncto Altersvorsorge. Immer umfasst sind Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente bzw. Pension sowie ggf. Ansprüche aus einer berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge – Stichworte Betriebsrente, Riester-Rente oder Rürup-Rente. Die Eheleute können sich über den Ausgleich auch abweichend verständigen.

Zur Kontrolle erhält ein Partner den Fragebogen des jeweils anderen. Zudem wird das Rentenkonto geklärt. Auf dieser Grundlage ermittelt das Familiengericht die Höhe des Versorgungsausgleichs. Im Anschluss an dieses schriftliche Verfahren erfolgt die Ladung zum Scheidungstermin. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beide Ehegatten müssen vor dem Scheidungsrichter erscheinen. Es kommt zur Anhörung. Besitzt zumindest einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit muss die Scheidung eventuell nach ausländischem Recht erfolgen. Ist das nicht der Fall prüft der Familienrichter das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und stellt die Frage, ob die Ehepartner die Scheidung wollen. Danach spricht er die Scheidung durch Urteil aus. Regelmäßig werden auch die weiteren Scheidungsfolgen wie den wegen meist vorliegender Gütertrennung auszugleichenden Zugewinn, die Unterhaltsberechnung, Sorgerecht und Hausrat verhandelt. Dabei kann ein bereits bestehender Ehevertrag zu berücksichtigen sein. Alternativ können die Partner einen solchen aber auch noch in Form einer Scheidungsvereinbarung schließen und die Scheidungsfolgen darin einvernehmlich regeln. Können sich die Partner nicht einigen, muss das Gericht die streitigen Fragen klären.

Einige Wochen nach der mündlichen Verkündung erhalten die Geschiedenen den schriftlichen Scheidungsbeschluss. Innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung kann jeder Partner über einen Rechtsanwalt Rechtsmittel dagegen einlegen, sofern darauf nicht bereits verzichtet wurde. Andernfalls wird die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

Wie wirkt sich die Scheidung rechtlich aus?

Die Scheidung löst das verbindende Eheband auf. Durch die grundsätzliche Annahme einer Ehe auf Lebenszeit bleibt eine vorzeitige Trennung nicht folgenlos. Im Laufe der Ehe erwirtschaftetes Vermögen und erworbene Anwartschaften werden ausgeglichen. Kann ein Ehepartner seinen Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Grundsätzlich besteht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern weiter.

Daneben wirkt sich die Scheidung auch auf eine mögliche Erbschaft aus. Bereits mit Stellung des Scheidungsantrags verliert der andere Partner sein gesetzliches Ehegattenerbrecht, sollte der Partner, der die Scheidung beantragt hat, versterben. In Vertrauen auf den Bestand der Ehe getroffene Verfügungen wie etwa durch Testament verlieren ihre Wirkung.

Eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung entfällt trotz bestehender Ehe, wenn Eheleute dauernd getrennt leben, im Jahr nach ihrer Trennung. Andererseits können sich Geschiedene auch noch im Scheidungsjahr bei ihrer Steuer zusammen veranlagen lassen, sofern sie in diesem noch zusammen lebten. Im Folgejahr entfällt aber auch hier die Zusammenveranlagung.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung? 

Die Mindesthöhe der Scheidungskosten hängt zum einen vom Streitwert ab, nach dem sich wiederum Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. Der Streitwert für das Scheidungsverfahren ergibt sich dabei durch Multiplikation des monatlichen Nettoeinkommens beider Partner mit 3. Vorhandenes Vermögen kann den Streitwert erhöhen, Rückzahlungen für einen Kredit können ihn um ein entsprechend gekürztes Einkommen senken. Solche Anpassungen hängen jedoch von der Praxis des jeweiligen Familiengerichts ab. Für die Streitwertermittlung des Versorgungsausgleichsverfahrens werden zudem vom dreifachen Betrag des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens wiederum 10 Prozent pro zu zahlendem Anrecht – also pro gesetzlichem Rentenanspruch, Riester-Vertrag, Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – veranschlagt.

Des Weiteren entscheidet über das Ausmaß der Scheidungskosten der Umstand einer mit nur einem Rechtsanwalt möglichen Scheidung im Einvernehmen oder einer Scheidung im Streit, bei der auch der andere Partner einen ihn vertretenden Rechtsanwalt benötigt. Grundsätzlich trägt dabei jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt. Abweichende Vereinbarungen über die Verteilung der Scheidungskosten sind jedoch möglich. Im Übrigen gibt es auch bei einer Scheidung die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, die in familienrechtlichen Verfahren als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet wird. Die notwendigen Kosten für Scheidungs- und Versorgungsausgleichsverfahren lassen sich zudem von der Einkommensteuer absetzen, wenn geschiedene Steuerzahler sie als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Nicht zuletzt können private Versorgungswerke und Versicherungen durch den Versorgungsausgleich verursachte Verwaltungskosten in Rechnung stellen.

(GUE)

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