341 Anwälte für EU-Richtlinie | Seite 15

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Rechtsanwalt Bernd Jager
Rechtsanwalt Bernd Jager Kanzlei Jager, Waldstr. 46, 66113 Saarbrücken 6764.5417509236 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Jager ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um EU-Richtlinie
aus 16 Bewertungen Ich habe mich mit einer Angelegenheit im Bereich des Arbeitsrechts an Herrn Jager gewandt. Hierbei ging es um eine … (22.02.2023)
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Rechtsanwältin Mr. Gabriele Hesen
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen 6630.8195622549 km
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Internationales Recht
Frau Rechtsanwältin Mr. Gabriele Hesen ist Ihr Ansprechpartner für EU-Richtlinie
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Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
Rechtsanwalt Dr. Traub, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart 6929.4022080493 km
Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Sicherungsrechte, Immobilienrecht und Zwangsvollstreckung.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
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Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich EU-Richtlinie
aus 44 Bewertungen Super, mir wurde sofort geholfen. (15.03.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Ernst Staehelin LL.M.
Staehelin ADVOKATUR UND NOTARIAT, Malzgasse 15, 4052 Basel, Schweiz 6897.8361149117 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich EU-Richtlinie beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Ernst Staehelin LL.M.
(02.03.2019) Zu wenig Informationen um eine Bewertung vorzunehmen. Dankeschön.
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Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig LL. M.
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Jägerstr. 59, 10117 Berlin 6974.4807939988 km
Ob in der beratenden Gestaltung oder in der streitigen Auseinandersetzung – lieber Florett als Axt.
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Herr Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig LL. M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich EU-Richtlinie
aus 19 Bewertungen Dr. Ronny Jänig ist sehr genau und detailliert auf meine Anfrage und Prüfung von Vertragsgegenständen eingegangen. … (28.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema EU-Richtlinie

Fragen und Antworten

  • EU-Richtlinie: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit EU-Richtlinie sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • EU-Richtlinie: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema EU-Richtlinie umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema EU-Richtlinie und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Im EU-Recht ist die EU-Richtlinie neben der EU-Verordnung das wichtigste Instrument zur Gesetzgebung in der Europäischen Union. Während die EU-Verordnung jedoch unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt, ist eine EU-Richtlinie erst vom jeweiligen EU-Staat in sein nationales Recht umzusetzen. Das soll der Angleichung internationaler Vorschriften dienen, um den Binnenmarkt mit seinen Grundfreiheiten zu fördern. Der EU-Vertrag trifft dabei nur grundsätzliche Aussagen zur EU-Gesetzgebung. Genaueres zum Erlass von Richtlinien regelt dagegen der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Nur in den dort enthaltenen Bereichen kann die Union Gemeinschaftsrecht setzen. Nichtsdestotrotz zählt die Richtlinie im Völkerrecht zu den bisher weitreichendsten Möglichkeiten, international Recht zu setzen.

Der Zoll war einer der ersten Bereiche, wo Richtlinien zum Einsatz kamen. Ein weiterer ist das Vergaberecht. EU-Richtlinien regeln die europaweite Vergabe öffentlicher Aufträge ab einer gewissen Größe. Der Zuschlag kann dann nicht mehr ausschließlich an inländische Bieter erfolgen.

Im Vertragsrecht hat die die ebenfalls auf einer EU-Richtlinie basierende Schuldrechtsreform zu erheblichen Änderungen geführt. Diese hat die Regeln zur Gewährleistung auf europäischer Ebene harmonisiert. Sie kommen etwa zum Zug, wenn eine Sache, über die ein Kaufvertrag geschlossen wurde, einen Mangel hat. Auch das Widerrufsrecht von Verbrauchern beim Online-Kauf und im Versandhandel ist letztendlich auf eine EU-Richtlinie zurückzuführen.

Im Bereich des Agrarrechts spielen Richtlinien eine Rolle bei der Vergabe von Agrarsubventionen an landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Fischerei. Eine andere Richtlinie regelt Subventionen im Energiebereich.

Nicht zuletzt existieren auch im Umweltrecht EU-Richtlinien. An der Schnittstelle zum Agrarrecht spielt die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie eine entscheidende Rolle für den Naturschutz. Das Abfallrecht wird in der EU maßgeblich durch die Abfallrahmenrichtlinie bestimmt.

Rechtliche Schwierigkeiten in Bezug auf EU-Richtlinien klärt der Europäische Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht überprüft deren Vereinbarkeit mit deutschem Recht nicht, solange auf europäischer Ebene ein ausreichender Grundrechtsschutz besteht. In bestimmten Fällen kann sich ein Unionsbürger auf eine Richtlinie unmittelbar berufen. Ein Kriterium dafür ist ihre fehlende Umsetzung trotz Ablaufs der dafür vorgesehenen Frist.

Das sind nur die wichtigsten Richtlinien. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Richtlinien in unterschiedlichen Bereichen wie der Sozialpolitik, der Forschung, dem Klimaschutz, der Lebensmittelsicherheit und des Verkehrs.

(GUE)

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