340 Anwälte für Flugausfall | Seite 15

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Rechtsanwalt Georg Mörchel
Kanzlei Georg Mörchel, Lindenallee 43, 50968 Köln 6678.337589369 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sportrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Flugausfall bietet Herr Rechtsanwalt Georg Mörchel
(14.08.2021) Die fachlich einwandfreie, differenzierte und ausführliche Beantwortung meiner Fragen verdient ein großes, ehrliches …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Hesseler
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Hesseler
Rechtsanwaltskanzlei Spiegelhalter, Bibelstr. 1, 66740 Saarlouis 6747.5746676801 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Hesseler im Bereich Flugausfall bietet Beratung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Nach einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall nahm ich über Anwalt.DE schriftlich Kontakt mit Hr.Spiegelhalter & … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Kleine Büning
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Rechtsanwalt Fabian Kleine Büning
Rechtsanwälte Kuhlmann, Kleine Büning & Jacobsmeyer, Nienberger Kirchplatz 8, 48161 Münster 6656.9066370544 km
Betreuungsrecht • Reiserecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Flugausfall bietet Herr Rechtsanwalt Fabian Kleine Büning
aus 19 Bewertungen Angenehmer und freundlicher Kontakt mit zielgerichteter Kommunikation und informativem Austausch. Für … (16.05.2024)
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Rechtsanwalt Alexander Wilsing
ADKL & Partner mbB, Kieler Straße 16, 41540 Dormagen 6658.0927454781 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Wilsing – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Flugausfall
aus 12 Bewertungen Super Beratung bis ins kleinste Detail! (28.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Flugausfall

Fragen und Antworten

  • Flugausfall: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Flugausfall umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Flugausfall und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Flugausfall: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Flugausfall sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Von einem Flugausfall ist auszugehen, wenn der Flug endgültig nicht mehr stattfindet. Verschiebt sich der Flug aber nur um einige Stunden, liegt eine Flugverspätung, und gerade kein Flugausfall, vor. Das bedeutet: Erst wenn sich die Flugnummer ändert, ist der Flug unwiderruflich ausgefallen.

Fluggastrechte bei Flugausfall

Nach einem Flugausfall stehen die Reisenden nicht schutzlos dar. So kommen Ansprüche gegen die Fluggesellschaft auf Versorgungsleistungen und Entschädigungsleistungen in Betracht.

Geltungsbereich der Fluggastrechteverordnung

Welche Rechte ein Reisender bei einer Flugannullierung hat, ist in einer EU-Verordnung über Fluggastrechte geregelt, in der sog. Fluggastrechteverordnung. Sie ist aber nur anzuwenden, wenn der Flug bei einer europäischen Fluggesellschaft gebucht wurde, deren Flieger innerhalb der EU startet und/oder landet.

Versorgungsleistungen

Unabhängig davon, ob der Flugausfall vom Flugunternehmen verschuldet wurde, können Reisende Versorgungs- bzw. Betreuungsleistungen verlangen, vgl. Art. 9 der Verordnung. Dazu gehören etwa die Versorgung mit Getränken und Lebensmitteln, zwei Telefonate – bzw. sonstige Telekommunikation wie etwa per E-Mail – und notfalls auch eine Unterbringung in einem Hotel samt der anfallenden Kosten für den Transfer zur/von der Unterkunft.

Entschädigungsleistungen

Zunächst einmal gilt: Bei einem Flugausfall können betroffene Reisende entweder den Rücktritt wegen nicht erfolgter Erfüllung des Vertrags erklären, den Ticketpreis erstattet bzw. eine anderweitige Beförderung zum Zielort verlangen.

Unter Umständen ist auch die Geltendmachung von Ausgleichszahlungen möglich. Wie hoch die Ausgleichzahlungen ausfallen, hängt jedoch von der Entfernung zwischen dem Start- und Zielflughafen, der Verspätung am Endziel bei einem Alternativflug sowie davon ab, wann der Reisende über den Flugausfall informiert wurde, vgl. Art. 5, 7 der Verordnung.

Keinen bzw. einen geringeren Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat der Betroffene daher, wenn er rechtzeitig über die Annullierung informiert wurde. Wusste er etwa zwei Wochen vor Abflug bereits vom Flugausfall, entfällt der Anspruch komplett. Das Gleiche gilt, wenn der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Voraussetzung ist also, dass die Fluggesellschaft den Flugausfall nicht zu verschulden hat bzw. ihn auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätte verhindern können. Das ist z. B. der Fall, wenn Gewerkschaften die Fluglotsen zum Streik aufrufen, um Tarifverhandlungen bzw. den Abschluss von einem Tarifvertrag zu „erzwingen“, eine Naturkatastrophe oder schlechte Wetterbedingungen. Schließlich kann die Fluggesellschaft in diesem Fall nichts für den Flugausfall.

Ansprüche bei gebuchter Pauschalreise

Hat der Reisende eine Pauschalreise gebucht, kann er bzw. der Reiseveranstalter bei Flugausfall die Kündigung vom Reisevertrag oder unter Umständen den Reiserücktritt erklären. Darüber hinaus kann der Betroffene Schadenersatz verlangen und eine Reisepreisminderung vornehmen, wenn er z. B. einen Urlaubstag wegen des Flugausfalls verpasst oder im schlimmsten Fall den Urlaub gar nicht angetreten hat. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter seine Pflichten aus dem Vertrag nämlich nicht ordnungsgemäß erfüllt, sodass ein Reisemangel nach § 651c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu bejahen ist. Diese Regelungen gelten übrigens auch, wenn die EU-Verordnung nicht anwendbar ist und der beim Reiseveranstalter gebuchte Flug ausfällt.

Hat der Reiseveranstalter allerdings eine Klausel in seine AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) aufgenommen, wonach bei Last-Minute-Angeboten lediglich von einer „voraussichtlichen Abflugzeit“ die Rede ist, so kann der Betroffene keinerlei Forderung geltend machen, solange das Flugzeug noch an demselben Tag startet. Es liegt dann weder eine Flugverspätung noch ein Flugausfall vor.

Übrigens: Gilt das EU-Recht nicht und wurde eine Individualreise gebucht, muss man sich zur Durchsetzung seiner Ansprüche an die jeweiligen Vertragspartner wenden. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß der Fluggastrechteverordnung kann man dann aber nicht verlangen.

Verjährung

Egal, ob der Urlaub als Pauschalreise oder als Individualreise gebucht wurde: Die Verjährung der Ansprüche wegen Flugausfalls beträgt nach den §§ 194, 195, 199 BGB drei Jahre. Hierbei ist schließlich abzustellen auf den Beförderungsvertrag zwischen dem Flugunternehmen und seinem Vertragspartner – die kürzere Verjährungsfrist nach § 651g BGB ist damit nicht anzuwenden. Ansonsten wären die Fluggäste, die eine Pauschalreise beim Reiseveranstalter gebucht haben, schlechter gestellt als Individualreisende, die direkt mit der Fluggesellschaft einen Beförderungsvertrag geschlossen haben.

Ob sich ein Zivilprozess lohnt, ist natürlich vom Einzelfall abhängig. Wer Klage beim zuständigen Amtsgericht bzw. Landgericht einreicht, sollte in diesem Fall daher die anfallenden Prozesskosten – das sind vor allem Gerichtskosten und Anwaltskosten – berücksichtigen. Unter Umständen lohnt sich dagegen eine außergerichtliche Konfliktlösung, etwa ein Mediationsverfahren oder eine Schlichtung.

Beförderungsverweigerung

Kein Flugausfall ist die sog. Beförderungsverweigerung, also die Weigerung der Fluggesellschaft, den Fluggast zu befördern, obwohl der rechtzeitig am Flugschalter erschienen ist und keine triftigen Gründe gegen eine Beförderung sprechen. So darf eine Beförderung nicht automatisch aufgrund einer Behinderung des Reisenden abgelehnt werden, weil der z. B. im Rollstuhl sitzt. Vertretbare Gründe liegen dagegen vor, wenn der Fluggast ein Sicherheitsrisiko darstellen würde oder er sein Visum oder seinen Pass nicht vorlegen kann.

(VOI)

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