3.417 Anwälte für Gewerbemietvertrag | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Erik Cegielka
Rechtsanwalt Erik Cegielka
Anwaltskanzlei Häußler & Cegielka, Paracelsusstr. 10, 09114 Chemnitz 7041.300038859 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Erik Cegielka ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Gewerbemietvertrag gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wickert
Rechtsanwalt & Notar a. D. Thomas Wickert, Paderborner Straße 2, 10709 Berlin 6970.5713446932 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schulrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Gewerbemietvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Wickert
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Maas
sehr gut
Rechtsanwältin Maas, Viktoriastr. 92, 64293 Darmstadt 6836.5997127036 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Maas vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Gewerbemietvertrag
aus 35 Bewertungen Ich war insgesamt sehr zufrieden mit Frau Maas, in Kompetenz, Erfahrung, Kommunikation. (12.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Völk
sehr gut
Kanzlei Anja Völk, Hauptstraße 9, 86850 Fischach 7052.3673481776 km
Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Gewerbemietvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Anja Völk
aus 39 Bewertungen Frau Völk beriet uns nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall vom ersten Kontakt an sehr kompetent, sehr freundlich … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Finze
Rechtsanwalt Torsten Finze
Rechtsanwälte Schmidt, Bernhardt, Finze, Wiener Straße 128, 01219 Dresden 7083.065103434 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Finze - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Gewerbemietvertrag
(18.01.2021) Es war schon ein kniffliger Fall. Herr Finze hat sehr gut beraten, obwohl die Chancen für uns nicht gut standen, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Tamara Anker
Rechtsanwältin Tamara Anker
Rechtsanwälte Schabio, Oehlenschläger & Anker, Kurfürstenstraße 27, 54516 Wittlich 6721.0727525919 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Gewerbemietvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Tamara Anker
aus 5 Bewertungen Vertrauensvoll! Kompetent! Freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter! (16.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Koch
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Koch
Bosskoch Rechtsanwaltskanzlei Christian Koch, Prinzregentenstraße 54, 80538 München 7120.1347901839 km
Fairness – Offenheit – Vertrauen – Zusammenarbeit
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Koch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Gewerbemietvertrag
aus 185 Bewertungen Herr Koch hat alle Angelegenheiten zu vollster Zufriedenheit erledigt . Er hat all meine Forderung durchgesetzt er ist … (29.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lena-Katharina Fuchs
Rechtsanwältin Lena-Katharina Fuchs
Blume & Blume Rechtsanwälte, Peter-Müller-Straße 10, 40468 Düsseldorf 6646.0236245898 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Lena-Katharina Fuchs unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Gewerbemietvertrag
(20.06.2018) Frau RA Fuchs ist super nett, ungezwungen, kompetent und nimmt sich sehr viel Zeit. Sie erklärt einem die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Said Sadic
Sadic Anwaltskanzlei, An der Alster 83, 20099 Hamburg 6720.3038852292 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • IT-Recht • Datenschutzrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Gewerbemietvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Said Sadic

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gewerbemietvertrag

Fragen und Antworten

  • Gewerbemietvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gewerbemietvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Gewerbemietvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gewerbemietvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gewerbemietvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Als Gewerbemietvertrag bezeichnet man einen Vertrag, der die Anmietung oder Vermietung von Geschäftsräumen und Räumen zur Ausübung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Er wird durch eine Einigung zwischen Vermieter und Mieter geschlossen und beinhaltet die Verpflichtung des Vermieters dem Mieter die Gewerberäume zu überlassen. Im Gegenzug muss der Mieter Mietzins zahlen. Der genaue Vertragsinhalt ergibt sich wiederum aus der konkreten schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung der beiden Vertragsparteien.

Abzugrenzen der Gewerbemietvertrag vom Mietvertrag für Wohnraum, weil für die Vermietung von Wohnraum spezielle Mieterschutzvorschriften gelten. Für den Gewerbemietvertrag gelten folgende Besonderheiten: 

Der Gewerbemietvertrag kann mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr formlos (also z.B. auch mündlich) geschlossen werden. Alle Verträge mit einer längeren Laufzeit müssen schriftlich abgeschlossen werden. Der Gewerbemietvertrag muss hierbei also in Textform gefasst und von allen Vertragsparteien unterzeichnet sein. Da im Gewerbemietrecht häufig juristische Personen (GmbH, AG, KGaA etc.) Vertragsparteien sind, muss in diesen Fällen - weil juristische Personen selbst nicht handlungsfähig sind - ihr Vertreter den Mietvertrag unterzeichnen und darüber hinaus auch dessen Vertretungsverhältnis in den Mietvertrag aufgenommen werden.

Neben den möglichen Varianten, wie der Mietzins vertraglich festgelegt werden kann (Nettokaltmiete, Bruttomiete, Teilinklusivmiete) kann der zuzahlende Mietzins ihm Rahmen eines Gewerbemie TOPIC_INFO_GEWERBEMIETVERTRAGtvertrages auch an den erzielten Umsatz geknüpft werden, sog. Umsatzmiete. 

Weiterhin müssen die einzelnen Seiten des Gewerbemietvertrags aneinander geheftet und fortlaufend nummeriert werden. Erst wenn Anlagen (z.B. Skizzen, Lagepläne) „körperlich" fest mit dem Vertrag verbunden sind, werden sie auch Bestandteil des Gewerbemietvertrages. Nachträglich getroffene Vereinbarungen können lose beigefügt werden, wenn sie mit einem Hinweis versehen sind, dass der restliche Mietvertrag weiterhin gilt.

Im Vergleich zum Wohnraummietrecht, können bei der Vermietung von Gewerberäumen und Geschäfträumen wesentlich mehr Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. So kann der Vermieter beispielsweise auch Verwaltungs-, Bewachungs-  und andere Betriebskosten auf den Mieter abwälzen. 

Die Mietsicherheit wird nicht in Bar, sondern in Form einer Bürgschaft erteilt und beläuft sich im Normalfall auf drei Monatsmieten. Ist die gewerbliche Nutzung der Räume jedoch mit einem erhöhten Risiko verbunden, so kann die Mietsicherheit auch erhöht werden.

Besonders wichtig ist die Festlegung des Mietzwecks, nämlich welches Gewerbe in den Räumen betrieben werden soll. Hier kann der die Nutzung der Räume weit gefasst und zum Beispiel nur die Vermietung „zur gewerblichen Nutzung" vereinbart werden. In einem solchen Fall ist der Mieter auch berechtigt, auch unerwünschte Gewerbe in den Mieträumen auszuüben, so dass etwa der Betrieb eines Bordells oder einer Spielhalle zulässig ist. Soll die Ausübung eines unerwünschten Gewerbes vermieden werden, so kann im Gewerbemietvertrag die Nutzung ganz konkret festgelegt werden („zur Büronutzung" etc.). Vor der Vermietung sollten Vermieter allerdings sicher gehen, dass auch alle baubehördlichen Nutzungsgenehmigungen für die zu vermietenden Räume vorliegen und gegebenenfalls eine Nutzungsänderung zu beantragen, beispielsweise wenn ein vormaliger Friseursalon als Restaurant genutzt werden soll. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Mieter deshalb Schadensersatz beanspruchen. 

Darüber hinaus kann im Mietvertrag ein so genannter Konkurrenzschutz vereinbart oder ein solcher ausgeschlossen werden, der dem Mieter zum Schutz vor Konkurrenz im eigenen Haus dient. In diesem Zusammenhang ist auch ein Bezug auf ein bestimmtes Sortiment möglich. Ist keine ausdrückliche Regelung dazu getroffen, gewährt die Rechtsprechung dem Gewerbemieter einen „vertragsimmanenten Konkurrentenschutz", wonach das Hauptsortiment des Mieters vor Konkurrenz geschützt ist.

Weil bei der Gewerbemiete der Vermieter einen häufigen Mieterwechsel vermeiden will und der Mieter sich einen Standortvorteil sichern will, wird das Mietverhältnis meist für eine relativ lange Laufzeit vereinbart. Für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 30 Jahren, greift § 544 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach jede Vertragspartei nach Ablauf der 30 Jahre seit Übergabe der Mieträume den Gewerbemietvertrag außerordentlich innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen darf. Achtung: § 544 BGB gilt nicht bei Mietverträgen, die auf Lebenszeit geschlossen wurden. Bei befristeten Gewerbemietverträge ohne vertraglicher Kündigungsfrist, können nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden, etwa wegen vertragswidrigem Gebrauch, Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten nacheinander. Ist vertraglich keine bestimmte Laufzeit vereinbart worden, kann der Gewerbemietvertrag von beiden Seiten spätestens am dritten Werktag eines Kalenderquartals zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Gewerbemietvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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