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Rechtsanwalt Stefan Swierczyna
Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | Fachanwälte, Gerhart-Hauptmann-Straße 26, 99096 Erfurt 6922.5358394237 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Vergaberecht • Verfassungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Swierczyna ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Grundgesetz
(06.12.2019) Herr Swierczyna konnte uns im Rahmen einer kurzfristigen bauordnungsrechtlichen Erstberatung außerordentlich kompetent …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Grundgesetz

Fragen und Antworten

  • Grundgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Grundgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Grundgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Grundgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Grundgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik ist das höchstrangige deutsche Gesetz und wird GG abgekürzt, vereinzelt auch GrundG. Es besteht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung. Um die Vorläufigkeit des neuen Rechtes im geteilten Deutschland zu betonen, wollte man den Begriff Verfassung vermeiden.

Das Grundgesetz ist am 23.05.1949 in Kraft getreten und wurde seither mehrfach angepasst, unter anderem in Bezug auf die Europäische Gemeinschaft (EG) bzw. Europäische Union (EU). Auch nach der Wiedervereinigung von Ost und West wurde das Grundgesetz entgegen Artikel 146 GG beibehalten und gilt nun für Gesamtdeutschland.

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Daneben gibt es gemäß Art. 79 Abs. 3 GG eine Ewigkeitsklausel für Art. 1 GG und Art. 20 GG sowie für das Bestehen und die Mitsprache der Bundesländer bei der Gesetzgebung. Diese Normen können nicht geändert werden. Insgesamt ist das Grundgesetz folgendermaßen gegliedert:

  • Präambel
  • Die Grundrechte
  • Der Bund und die Länder
  • Der Bundestag
  • Der Bundesrat
  • Gemeinsamer Ausschuss
  • Der Bundespräsident
  • Die Bundesregierung
  • Die Gesetzgebung des Bundes
  • Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
  • Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit
  • Die Rechtsprechung
  • Das Finanzwesen
  • Verteidigungsfall

Am bekanntesten und für den Einzelnen am relevantesten dürfte der Grundrechtsteil sein. Hier stehen im Grundgesetz die Grundrechte, die sich in Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte unterteilen. Art. 1 und 2 GG beginnen mit dem Schutz der Menschenwürde, dem Persönlichkeitsrecht und der allgemeinen Handlungsfreiheit. Dazu gehören inzwischen auch Fragen in Bezug auf den Datenschutz. In Art. 3 GG findet sich der allgemeine Gleichheitssatz und weitere Regeln gegen Diskriminierung. Art. 4 GG enthält die Glaubensfreiheit und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Freiheiten bezogen auf Meinung, Presse, Kunst und Wissenschaft finden sich in Art. 5 GG. Die beiden folgenden Artikel widmen sich dem Schutz von Ehe, dem Familienrecht und Schulrecht. Die Freiheit von Versammlung und Vereinigung, unter anderem auch jeder Gewerkschaft ist in Art 8 GG und Art. 9 GG gewährleistet. Dem folgt das Briefgeheimnis und die Freizügigkeit im Bundesgebiet. Von Art 12 GG bis Art. 14 GG wird die Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und die Eigentumsfreiheit geregelt.

(ADS)

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