126 Anwälte für Härtefallregelung | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Jeanette Sulz
Rechtsanwältin Jeanette Sulz
Kanzlei Jeanette Sulz, Arndtstraße 19, 44787 Bochum
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Vergaberecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Härtefallregelung beantwortet Frau Rechtsanwältin Jeanette Sulz
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven M. Laube
sehr gut
Rechtsanwalt Sven M. Laube
Laube, Knacker & Partner, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4607818943 km
Verwaltungsrecht • Schulrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Sven M. Laube vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Härtefallregelung
aus 19 Bewertungen wir haben uns zum zweiten mal an die Kanzlei gewendet. Insbesondere Herr Laube hatte uns schon einmal mit Erfolg … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Knacker
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Knacker
Laube, Knacker & Partner, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4607818943 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Umweltrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Härtefallregelung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Knacker
aus 13 Bewertungen Sehr schnelle Kontaktaufnahme vom Anwalt und einfach erklärte Tipps für Handlungen (04.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Baiker
Rechtsanwältin Simone Baiker
Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG, Kaiserswerther Str. 263, 40474 Düsseldorf 6646.7877932987 km
Verwaltungsrecht. Klar. Kompetent.
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Wettbewerbsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Härtefallregelung bietet Frau Rechtsanwältin Simone Baiker
(18.07.2020) Sehr
Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Wiederhold
sehr gut
WIEDERHOLD Anwaltskanzlei, Stolberger Straße 36, 99734 Nordhausen 6878.7382483187 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Härtefallregelung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Veronika Wiederhold
aus 57 Bewertungen Nach meiner Anfrage musste ich nicht lange warten, um ein Beratungsgespräch zu bekommen, in welchem ich auch offen … (11.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwälte Riedel, Riedel & Riedel, Bleichstr. 18, 90429 Nürnberg 7010.8226910009 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt York Riedel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Härtefallregelung
aus 5 Bewertungen Die Rechtsanwaltskanzlei Riedel hat mich verwaltungsrechtlich im Bereich Prüfungsrecht vertreten. Die … (13.06.2019)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Härtefallregelung

Fragen und Antworten

  • Härtefallregelung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Härtefallregelung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Härtefallregelung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Härtefallregelung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Härtefallregelung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Eine Härtefallregelung sieht vor, dass ein Prüfling, der eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat wegen besonderer Umstände erneut zur Prüfung zugelassen werden kann. Hierfür ist ein sog. Härtefallantrag zu stellen.

Der erfolgreich gestellte Härtefallantrag ermöglicht Prüflingen (Schule, Hochschule, Referendariat etc.), die eine Prüfung im letzten regulären (Wiederholungs-)Versuch nicht bestanden haben, einen erneuten, letzten Versuch, diese Prüfung zu bestehen. Der auf den erfolgreichen Härtefallantrag absolvierte Versuch wird auch als „Gnadenversuch" bezeichnet.

Der Härtefallantrag muss bei der jeweils zuständigen Stelle (Prüfungsamt etc.) - in der Regel - schriftlich gestellt werden und muss schlüssig sein, damit er Aussicht auf Erfolg hat. Über den Antrag entscheidet in der Regel der Präsident des Prüfungsamtes oder der Vorsitzende der jeweiligen Prüfungskommission. Härtefallregelungen finden sich entweder in landesrechtlichen Prüfungsordnungen oder in den Prüfungsordnungen bzw. Satzungen der jeweils prüfenden Stellen. Für unterschiedliche Prüfungen (Schule, Hochschule etc.) gelten zudem jeweils unterschiedliche Voraussetzungen. Innerhalb der verschiedenen Fachrichtungen einzelner Studiengänge gelten wiederum unterschiedliche Anforderungen, die teils in Prüfungsordnungen des Landesrechts geregelt sind (z. B. JAPO für Juristen in Bayern).

Die Beurteilung des Vorliegens eines Härtefalls bereitet oft Schwierigkeiten. Grund für einen zusätzlichen Wiederholungsversuch im Rahmen einer Härtefallregelung können z. B. gesundheitliche Problem sein, aber auch soziale oder familiäre Problem (Todesfälle in der Familie, schwere Erkrankungen von nahen Angehörigen etc.).

(LOE)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Härtefallregelung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.