1.402 Anwälte für Kartellverbot | Seite 59

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Altenschöpfer
Kanzlei Sabine Altenschöpfer, Barbarossastr. 22, 09112 Chemnitz 7043.3182481555 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kartellverbot steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Altenschöpfer gerne zur Verfügung
Profil-Bild Advogada (Rechtsanwältin PT) Vânia Costa Ramos
Advogada (Rechtsanwältin PT) Vânia Costa Ramos
Carlos Pinto de Abreu e Associados – Sociedade de Advogados RL, Alameda Quinta de Santo António 13c, 1600-675 Lissabon, Portugal 6153.3696923481 km
Strafrecht • Internationales Recht • Wirtschaftsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Advogada (Rechtsanwältin PT) Vânia Costa Ramos vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kartellverbot
(12.02.2022) Schnell und kompetent
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak
Dr. Maul Janson-Czermak Eska Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Böcklinstr. 42, 68163 Mannheim 6850.0399759191 km
Erbrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kartellverbot
aus 26 Bewertungen Frau Janson-Czermak ist eine sehr freundlich, zuverlässige, stets professionelle und geduldige, aber insbesondere … (06.04.2023)
Profil-Bild Advokat (Rechtsanwalt) Christer Otto
sehr gut
Advokat (Rechtsanwalt) Christer Otto
Advokatfirman Otto & Co AB, Stora Nygatan 75, Malmö 211 37, Schweden 6778.8283344 km
Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kartellverbot steht Ihnen Herr Advokat (Rechtsanwalt) Christer Otto gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Ist aufjedenfall weiter zu empfehlen.❤️❤️ (11.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schöttler
Rechtsanwalt Thomas Schöttler
Kanzlei Schöttler, Ibergstraße 1, 37308 Heilbad Heiligenstadt 6845.9029180634 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schöttler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kartellverbot gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Herr Schöttler hat mich sehr gut beraten und meine Interessen vor dem Arbeitsgericht vertreten. Mit dem Ergebnis hatte … (28.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Reimer
Rechtsanwalt Winfried Reimer
Rechtsanwaltskanzlei Reimer, Friedrichstr. 138a, 42551 Velbert 6659.3867902033 km
Ihr Recht in guten Händen
Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Winfried Reimer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kartellverbot
(09.12.2021) Ich kenne Herrn Reimer seit vielen Jahren. Das Herausragende an seiner Beratung ist, dass er unverblümt kundtut, wie …
Profil-Bild Anwalt Marcin K. Piechocki LL.M.
Anwalt Marcin K. Piechocki LL.M.
Kancelaria adwokacka Marcin K. Piechocki, ul. Kaliny Jędrusik 6/49, 01-748 Warschau, Polen 7418.3474955226 km
Ohne Grenzen im Rahmen des Gesetzes
Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kartellverbot steht Ihnen Herr Anwalt Marcin K. Piechocki LL.M. gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Attorney Piechocki showed particular commitment to our case, which was non-obvious, multifaceted and complicated on … (30.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Barthel LL.M. oec.
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Barthel LL.M. oec.
Rechtsanwaltskanzlei Jan Barthel, LL.M. oec., Heichelheimer Hauptstraße 27, 99439 Am Ettersberg 6935.5454340012 km
Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Barthel LL.M. oec. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kartellverbot
aus 60 Bewertungen Vielen Dank für die kompetente und tatkräftige Vertretung! (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
sehr gut
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
Anwaltskanzlei Feuerhake, Obere-Masch-Str. 22, 37073 Göttingen 6824.8732706059 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Frau Rechtsanwältin Johanna Feuerhake ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kartellverbot
aus 28 Bewertungen Auf der Suche nach einer Fachanwaltskanzlei für Urheberrecht, bin ich zum Glück auf die Kanzlei von Frau Feuerhake … (27.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian von der Heyden
sehr gut
von der Heyden, Trabener Str. 58a, 14193 Berlin 6969.0338557283 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Maklerrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian von der Heyden ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kartellverbot
aus 38 Bewertungen Wir haben Herrn Von der Heyden in einem großen Rechtsstreit im Wettbewerbsrecht / Markenrecht beauftragt uns zu … (20.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kartellverbot

Fragen und Antworten

  • Kartellverbot: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kartellverbot sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kartellverbot: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kartellverbot umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kartellverbot und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Das Kartellverbot existiert aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Nachteile, die eine Wettbewerbsbeschränkung durch Kartellbildung mit sich bringt. Der Schaden durch ein Kartell liegt oft in höheren Preisen, einer eingeschränkten Produktauswahl oder einer schlechteren Produktqualität, was insbesondere nachteilig für Verbraucher ist. Für Lieferanten und Produzenten bedeutet ein Kartell vor allem Einbußen bei Gewinn und Umsatz. Nicht zuletzt droht eine Verkürzung der Wettbewerbsfähigkeit der am Kartell unbeteiligten Konkurrenten. Grund dafür ist der durch die Kartellmitglieder bewusst ausgeschaltete oder zumindest verringerte Wettbewerb, der sie zu weniger Anstrengungen im Konkurrenzkampf zwingt und für sie den Vorteil geringerer Kosten mit sich bringt. Eine Abwägung mit möglicherweise auftretenden positiven Auswirkungen außerhalb des Kartells ist in Deutschland anders als in den USA dabei nicht zulässig. Auf der anderen Seite droht dort bei Kartellverstößen Teilnehmern auch eine Freiheitsstrafe.

Das Kartellverbot untersagt dabei konkret Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehender Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen - v.a. Dachverbände von Unternehmen - und aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen von Unternehmen, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen sollen oder dazu führen, weil sie, wie zusätzlich verlangt, zu einer spürbaren Beschränkung des Wettbewerbs auch geeignet sind.

Entsprechende Handlungen sind laut § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verboten. Ein Vertrag oder eine sonstige auch rechtlich unverbindliche Vereinbarung, die ein derart kartellrechtswidriges Verhalten festlegt, ist daher gemäß § 134 BGB unwirksam. Dabei kann eine solche Vereinbarung auch mittels Gesellschaftsvertrag erfolgen - wenn Unternehmen etwa eine Firma gründen, um über einen anderen Markt für den Wettbewerb auf ihrem eigentlichen Stammmarkt schädliche Auswirkungen auszunutzen. Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen sind von einem auf bloßer Nachahmung beruhenden zulässigen Parallelverhalten abzugrenzen. Erforderlich ist hierfür eine Kontaktaufnahme zwischen Unternehmen über künftiges Marktverhalten und dessen Umsetzung.

Das Kartellverbot kann dabei horizontaler wie vertikaler Art sein. Horizontal meint in diesem Zusammenhang unabhängig von ihren Gesellschaftsformen getroffene Absprachen zwischen Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe, die ihr Geschäftsfeld betreffend also im Wesentlichen vergleichbar sind. Der Begriff vertikal kennzeichnet hingegen Vereinbarungen zwischen Unternehmen vor- und nachgelagerter Wirtschaftsstufen, wie das etwa bei Beziehungen zwischen Produzenten und Händlern der Fall ist.

Verstöße gegen das Kartellverbot sind zudem mit Sanktionen bedroht. So kann das zuständige Kartellamt als für die Überwachung des Kartellverbots verantwortliche Behörde beispielsweise ein Bußgeld gegenüber den Beteiligten eines Kartells verhängen. Bei Unternehmen orientiert sich dieses am Umsatz. Beteiligte, die sich als Zeugen zur Verfügung stellen, können eine mildere Behandlung erwarten.

Aufgrund des durch die Grundfreiheiten geschaffenen Binnenmarkts enthält auch das EU-Recht kartellrechtliche Vorschriften. Dementsprechend ist für Kartellfragen auf EU-Ebene die EU-Kommission zuständig. Daneben sind auch Forderungen auf Schadenersatz durch vom Kartell betroffene Unternehmen und Personen möglich.

Für bestimmte Konstellationen und Unternehmen bestehen Ausnahmen vom Kartellverbot. Unter Umständen ist hierfür eine Freistellung notwendig. Eine Freistellung kann etwa bei einer unerlässlichen Zusammenarbeit erfolgen, die Vorteile herbeiführt, von denen auch Verbraucher profitieren. So etwa bei einer gemeinsamen Forschung und Entwicklung oder einer wechselseitigen Spezialisierung. Auch die Zusammenarbeit mittelständischer Unternehmen - sogenannte Mittelstandskartelle - sind bei entsprechend geringer Marktbeeinträchtigung unter Umständen zulässig.

Ohne Freistellung mögliche Ausnahmen vom Kartellverbot betreffen etwa ein Wettbewerbsverbot, das sich aus einer Treuepflicht, wie sie beispielsweise bei einem Geschäftsführer vorliegt, oder aus einer gezahlten Abfindung ergibt. Zu weiteren in den § 2 und § 3 GWB enthaltenen Ausnahmen zählt auch der Erwerb von Mehrheitsbeteiligungen. Die Kontrolle einer damit in Zusammenhang stehenden Fusion kann dabei neben dem Kartellverbot erfolgen. Nicht zuletzt sind aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen grundsätzlich freigestellt, wenn deren positiven Aspekte stärker als die für den Wettbewerb eintretenden Nachteile ausfallen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Kartellverbot umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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