700 Anwälte für Mediationsverfahren | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Odenwald
sehr gut
Anwaltskanzlei Odenwald, Bruderturmgasse 8, 78462 Konstanz 6993.8857553946 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katharina Odenwald vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mediationsverfahren
aus 34 Bewertungen Sehr kompetente und nette Anwältin! (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz X. Bette
sehr gut
Rechtsanwalt Franz X. Bette
Sperrer, Bette & Collegen, Kaflerstr. 4, 81241 München 7111.2783800704 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation • Urheberrecht & Medienrecht
Juristische Fragen im Bereich Mediationsverfahren beantwortet Herr Rechtsanwalt Franz X. Bette
aus 108 Bewertungen Alles reibungslos gelaufen. Herr Bette ist immer erreichbar und Hilfsbereit (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula-Maria Hoffstadt
Kanzlei Ursula-Maria Hoffstadt, Stiftsgasse 6, 53111 Bonn 6694.3151661083 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Ursula-Maria Hoffstadt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mediationsverfahren
(07.10.2014) Abgesehen von den sehr guten fachlichen Kompetenzen zeichnet sich Frau Hoffstadt vor allen Dingen durch Ihre …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Elke Winkler
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Kanzlei Dr. Elke Winkler, Schilling-von-Canstatt-Str. 23, 76228 Karlsruhe 6875.7571455261 km
Anwältin mit Herz und Verstand. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Mediation • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mediationsverfahren hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Elke Winkler
aus 72 Bewertungen Frau Dr. Winkler hat mich mit viel Engagement und Fachkompetenz beraten und vertreten. Ihre herzliche Art nimmt einem … (04.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mediationsverfahren

Fragen und Antworten

  • Mediationsverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mediationsverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mediationsverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mediationsverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mediationsverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Bei einem Mediationsverfahren handelt es sich um eine Art Streitschlichtung, bei der gerade kein Gericht - etwa mittels Klage - angerufen wird. Die außergerichtliche Konfliktlösung ist stets freiwillig und ermöglicht den streitenden Parteien vielmehr, ihren Konflikt selbst aus der Welt zu schaffen. Haben sie sich dazu entschlossen, ein Mediationsverfahren durchzuführen, wählen sie zunächst einen Mediator nach § 2 I Mediationsgesetz (MediationsG) aus, dem sie den streitigen Sachverhalt erklären. Der Mediator klärt die Parteien über den Ablauf eines Mediationsverfahrens auf und überzeugt sich davon, dass beide Seiten freiwillig bei ihm erschienen sind. Schließlich kann man einen Konflikt nur lösen, wenn beide Parteien an einer gemeinsamen Lösung interessiert sind. Der Mediator kann unter Umständen aber auch seine Unterstützung versagen und die Parteien können das Mediationsverfahren nach § 2 V 1 MediationsG jederzeit beenden.

Abschluss eines Mediationsvertrages

Wird die Mediation durchgeführt, schließen die Parteien mit dem Mediator den sog. Mediationsvertrag. Darin verpflichtet sich der Mediator unter anderem zur Neutralität und Verschwiegenheit (§ 4 MediationsG); auch die Kosten für das Mediationsverfahren werden in dem Vertrag vereinbart. Die richten sich übrigens nicht nach dem RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -, auch wenn viele Mediatoren gleichzeitig Anwälte sind: Die Honorarvereinbarung wird vielmehr individuell getroffen. Des Weiteren muss der Mediator darauf hinweisen, dass die im Rahmen des Mediationsverfahrens getroffene Vereinbarung gegebenenfalls durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen externen Berater überprüft werden kann, § 2 VI 2 MediationsG. Übrigens: Ein Mediator wird im Mediationsverfahren nur unterstützend tätig, hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis und vermittelt nur zwischen den Parteien.

Welche Lösungsoptionen gibt es?

Im nächsten Schritt werden die Themen gesammelt, um die explizit gestritten wird. Ein Mediationsverfahren bietet sich unter anderem an im Arbeitsrecht - z. B. bei Mobbing oder zur Vermeidung einer Kündigung -, im Familienrecht - z. B. das Umgangsrecht oder die Folgen einer Trennung oder Scheidung betreffend - oder auch im Werkvertragsrecht - z. B. sofern der Häuslebauer nach seinem Umzug Baumängel an der Immobilie entdeckt und sich daher weigert, dem Handwerker den Werklohn zu zahlen.

Ein Mediationsverfahren ist aber auch in vielen anderen Fällen einem Gerichtsverfahren vorzuziehen. So kann man mit einem Mediationsverfahren etwa vermeiden, dass ein Nachbarschaftsstreit - etwa über lautes Musizieren in der Wohnung oder häufiges Grillen des Nachbarn im Garten - eskaliert. Der Nachbar wird einem schließlich auch in Zukunft häufiger über den Weg laufen, weshalb man um ein gutes Verhältnis mit ihm bemüht sein sollte. Ein Mediationsverfahren wird ferner bei Streitigkeiten aus dem Erbrecht durchgeführt. Nicht selten können sich die Erben nicht einigen, was mit der Erbschaft passieren oder wer im Familienunternehmen nach dem Tod des Erblassers die Unternehmensnachfolge antreten soll. Schließlich fehlt im Gesellschaftsvertrag häufig eine Nachfolgeklausel, die einen Streit innerhalb der Erbengemeinschaft vermieden hätte.

Nachdem die Parteien ihre Interessen offengelegt haben, entwickeln sie mehrere Lösungsansätze, die im nächsten Schritt bewertet werden: Sind sie umsetzbar, können beide Parteien mit dieser oder jener Option leben oder wie sehen die Folgen bei dem jeweiligen Lösungsvorschlag aus etc.? Anhand objektiver Kriterien wird dann jede Option erneut hinterfragt, um zu erwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der Parteien im Mediationsverfahren ausreichend berücksichtigt werden.

Ein Konsens zwischen den Beteiligten wird vertraglich geregelt, um die gewünschte Bindung herbeizuführen.

(VOI)

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