3.917 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Schötz
Kanzlei Klaus Schötz, Finkenstr. 5, 80333 München 7118.8874149693 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Schötz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M.
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach 6690.9737526255 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M.
aus 10 Bewertungen Herr Eimer hat sich viel Zeit gelassen, war super informiert und hat mir sehr geholfen. Wenn ich wieder etwas habe, … (15.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Armand Fuhrmann
sehr gut
Rechtsanwalt Armand Fuhrmann
Bosslet & Spiegel Rechtsanwälte GbR, Multiring 48, 69469 Weinheim 6856.1359643074 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Armand Fuhrmann ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 14 Bewertungen Herr Fuhrmann und das Team der Kanzlei haben uns bei all unseren Fragen allumfassend informiert. Bei weiteren Terminen … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Lars Eike Strobel
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Lars Eike Strobel
Strobel Rechtsanwälte, August-Bebel-Strasse 72, 14482 Potsdam 6966.1536434711 km
Streitende sollten wissen, dass nie der eine ganz recht hat und der andere ganz unrecht. Kurt Tucholsky
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Lars Eike Strobel
aus 25 Bewertungen Herr RA Strobel hat meine Frage bezüglich des Testaments meiner Eltern, die ich per Mail gestellt hatte, innerhalb von … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Wegner
Wegner & Schöbener Rechtsanwälte, Marktbreiter Str. 1, 97199 Ochsenfurt 6937.3486736708 km
Strafrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Beate Wegner ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Anwalt Andrej Ketiš
Anwalt Andrej Ketiš
Anwaltskanzlei Ketiš, Janžekovič in partnerji d.o.o., Ulica Vita Kraigherja 8, Maribor 2000, Slowenien 7472.3257483916 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Anwalt Andrej Ketiš ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Hallo, bitte rufen Sie uns auf wathsap an (15.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Cottin
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Cottin
Kanzlei Ringlokhallen, Ernst Heinrich Geist Str. 6-16, 50226 Frechen 6667.9708706759 km
Sie wollen Ihr Recht....wir auch!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Andrea Cottin
aus 10 Bewertungen Die Erstberatung war sehr verständlich und sehr hilfreich. Frau Cottin wird die weitere Bearbeitung vollumfänglich … (17.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisa Eckhardt
Rechtsanwältin Elisa Eckhardt, Hauptstr. 16, 35274 Kirchhain 6804.1838398532 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Elisa Eckhardt vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(19.01.2020) Sehr netter Kontakt super gespräch und schnelle Bearbeitung sehr kurze wartezeiten für einen Termin Liebe Grüße …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Böttcher
Rechtsanwältin Katrin Böttcher
Rechtanwaltskanzlei Katrin Böttcher, Ernst-Thälmann Str. 81, 15374 Müncheberg 7018.3887700993 km
Fachanwältin Erbrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Böttcher ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(22.04.2023) Frau Böttcher hat mir umgehend professionell geantwortet mit dem freundlichen Hinweis sie jederzeit nochmals …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Bardenheier
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Bardenheier, Stresemannstr. 40, 08523 Plauen 7016.5820985979 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stephan Bardenheier
aus 18 Bewertungen Sehr schnelle und fachlich kompetente Beratung bei einer Frage zum Arbeitsrecht. Es konnte alles zügig geklärt und zur … (10.08.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Rüdiger Gust
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Rüdiger Gust
Kanzlei für Erbrecht Rüdiger Gust, Marktplatz 12, 95359 Kasendorf 6995.0333382327 km
"Erbrecht mit Engagement und Empathie"
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Rüdiger Gust hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Herr Gust ist sehr freundlich und sachlich kompetent. Das Beratungsgespräch wurde in lockerer Atmosphäre geführt, … (29.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Marquaß
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Marquaß
Lührmann & Marquaß Notar . Rechtsanwälte Bürogemeinschaft, Kirchstr. 10-12, 46539 Dinslaken 6630.9416255364 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Marquaß bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 42 Bewertungen Herr Marquaß hat uns bei einem Rechtsstreit mit unserer Versicherung vertreten. Über den gesamten Zeitraum haben wir … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tomas Hacker
Rechtsanwalt Tomas Hacker
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Marbacher Str. 6, 85238 Petershausen 7096.661272197 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tomas Hacker
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Claus
Rechtsanwalt Ulf Claus
Claus § Claus Partnerschaft, Steuerberater, Geisbergstr. 39, 10777 Berlin 6972.6769222814 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ulf Claus
(06.08.2018) Nachdem ich von verschiedenen amtlichen Stellen verschiedene, teils widersprüchliche Aussagen bekommen habe, hat RA …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Pawlik
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Pawlik
Pawlik Rechtsanwälte PartGmbB, Sophienstr. 3, 80333 München 7118.4267665893 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Pawlik
aus 53 Bewertungen Herr Pawlik hat uns klar über unsere Möglichkeiten beraten und uns vor Gericht sehr gut vertreten. (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Valentin Zinkhahn
sehr gut
Rechtsanwalt Valentin Zinkhahn
RA0711 | Rechtsanwälte Stuttgart Sauer + Partner, Kornbergstr. 36, 70176 Stuttgart 6929.4985366793 km
Fachanwalt Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Valentin Zinkhahn – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 38 Bewertungen Ich bin Herrn RA Zinkhahn sehr dankbar, daß er mich zu einer Güteverhandlung mit der Erbengemeinschaft motiviert hat … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Heli
sehr gut
Kanzlei Manfred Heli, Hauptstr. 1, 89567 Sontheim an der Brenz 7013.6153645101 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Manfred Heli
aus 55 Bewertungen Herr Heli hat mich sehr kompetent und umsichtig durch meinen Disput mit meiner Frau geführt und beraten. Herr Heli … (14.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidelinde Dünnweber
Rechtsanwältin Heidelinde Dünnweber
Dr. Dünnweber & Dünnweber Rechtsanwaltskanzlei, Kaiserstr. 28, 76437 Rastatt 6864.7201365211 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht • Unterhaltsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Heidelinde Dünnweber
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Steinmann
Rechtsanwältin Sonja Steinmann
Zippelius Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Wichernstraße 2, 76185 Karlsruhe 6866.8113063444 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Sonja Steinmann
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Dolores Arroyo-Masero
Rechtsanwältin Maria Dolores Arroyo-Masero
Kanzlei Maria Dolores Arroyo-Masero, Römerstr. 16a, 80801 München 7118.0494159638 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Maria Dolores Arroyo-Masero ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Vorab sehr nette telefonische Beratung. (01.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Aare Schaier
Rechtsanwalt Dr. Aare Schaier
audalis Kohler Punge & Partner mbB, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund 6676.6223503832 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Anwaltshaftung • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Aare Schaier – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(28.11.2023) Herr Dr. Aare Schaier zeichnet sich durch fachliche Kompetenz, Kundenfreundlichkeit und Lösungsorietiertheit aus. In …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Lars Erdmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Lars Erdmann
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Erdmann, Goethering 3, 49074 Osnabrück 6672.3072538323 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Unterhaltsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Lars Erdmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Dr. Erdmann hat geduldig zugehört, bei Unklarheiten nachgefragt und kompetent geantwortet und uns weitere wichtige … (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Becker
Rechtsanwalt Frank Becker
Rechtsanwaltssozietät Birr & Schneider, Volgerstr. 54a, 21335 Lüneburg 6760.8894367159 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Frank Becker
(04.03.2024) Ich wurde ausgezeichnet beraten!
Profil-Bild Maître Margot Felgenträger
Kanzlei Margot Felgenträger, 80, Rue Saint Louis en l’Ile, 75004 Paris, Frankreich 6487.004407443 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwältin Frau Maître Margot Felgenträger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(29.06.2023) Maître Margot Felgenträger hat mit mir ein sehr gutes und hilfreiches Erstberatungsgespräch zu meinem Problem geführt. …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.