3.904 Anwälte für Erbrecht | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rochus Schmitz
KMO Dr. Schmitz & Denno Rechtsanwälte, Wolbecker Str. 70, 48155 Münster 6664.1463384309 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Rochus Schmitz bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Schlüter-Depner
Kanzlei Wiblingen Rechtsanwältin Schlüter-Depner, Weihungstraße 25, 89079 Ulm 7005.6368753151 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun Schlüter-Depner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(04.05.2021) Sehr gute Urteile über sie.
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Bihlmaier
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Bihlmaier
Kollegium Juris - Rechtsanwalt Felix Bihlmaier, Marktplatz 12, 71634 Ludwigsburg 6925.1437052066 km
Recht auf Ihrer Seite, Familie im Fokus, Erbe gesichert – Ihr Anwalt für klare Lösungen.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Felix Bihlmaier vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 34 Bewertungen Immer erreichbar,die Sekretärin super nett und freundlich, der Herr Rechtsanwalt Bihlmaier antwortete immer schnell. … (07.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandy Pecher LL.M., MBA, Esq
Rechtsanwältin Mandy Pecher LL.M., MBA, Esq
Rechtsanwaltskanzlei PECHER, Meißner Str. 250, 01445 Radebeul 7070.4892426639 km
Bridging the Gap Between the US and Germany or... Germany and the US
Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Mandy Pecher LL.M., MBA, Esq gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Wir möchten uns gerne dafür bedanken, dass Frau Pecher uns so herausragend und erfolgreich bei unserer Angelegenheit … (15.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdinand de Vries
Rechtsanwalt Ferdinand de Vries
Rechtsanwalt Ferdinand de Vries, Richard-Strauss-Straße 69, 81679 München 7121.2869236479 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Ferdinand de Vries
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
sehr gut
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE, Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg 6698.6560757143 km
Ihr Geld x Ihr Recht = GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Mediation • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hartmut Göddecke ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 27 Bewertungen Hierbei ging es um meine 91 Jahre alte Mutter , welche in einem Seniorenheim wohnt. Ihr nicht gutgesinnte … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Schneider
Kanzlei Sabine Schneider, Karl-Marx-Straße 2, 15711 Königs Wusterhausen 7000.7816376882 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Sabine Schneider
(25.02.2022) 👍
Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrid Schäd
sehr gut
Kanzlei Schäd, Apostelgasse 7, 97421 Schweinfurt 6925.7825076736 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Sigrid Schäd ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 67 Bewertungen Frau Schäd ist wirklich sehr empfehlenswert, Sie ist eine Mediatorin die ihr Handwerk versteht, fair, freundlich, … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Heinke
Rechtsanwältin Jutta Heinke
Franz & Heinke Rechtsanwälte, Franz-Josef-Baumgartner-Str. 1/1, 79312 Emmendingen 6882.8282187063 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Heinke - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Hochstaedt
Kanzlei Hochstaedt, Kirchstr. 13, 34497 Korbach 6774.8313712229 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Hochstaedt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit Herr Hochstaedt und kann ihm nur weiterempfehlen. Er ist sehr freundlich und hat mich sehr … (01.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothee von Detten
sehr gut
Rechtsanwältin Dorothee von Detten
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Wolfsstraße 16, 50667 Köln 6674.3929957259 km
Nur wer alle Facetten des Erbstreits kennt, weiß, worauf es bei der Gestaltung der Nachfolge ankommt.
Fachanwältin Erbrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin Dorothee von Detten ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 31 Bewertungen Frau von Detten hat mich erstklassig beraten: Verhandlungen mit der Gegenseite sind stets vorteilhaft ( - und dennoch … (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Caspary
Rechtsanwalt Max Caspary, Beethovenstraße 13, 66606 Sankt Wendel 6766.1971582767 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilprozessrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Max Caspary
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Scholz
Rechtsanwältin Petra Scholz
Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Herzlia-Allee 105, 45770 Marl 6647.3304146518 km
Fachanwältin Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Petra Scholz – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
(07.03.2024) Frau Scholz hat mich sachlich, kompetent und sehr freundlich beraten. Komplexe Sachverhalte erläuterte Sie mir …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Bauer
Rechtsanwältin Gudrun Bauer
Kanzlei Gudrun Bauer, Ewaldstr. 12, 45699 Herten 6652.3000164241 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun Bauer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(30.08.2023) Wir kamen mit einer Vorstellung, die für uns ganz einfach war. Der Aha-Effekt kam als Frau Bauer aufzeigte an was wir …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Vanessa Swienty-Brokemper
RECHTSANWÄLTE UND NOTAR SWIENTY · GRANAS · DÖRING & COLLEGEN, Berliner Straße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück 6708.9086797476 km
Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin und Notarin Vanessa Swienty-Brokemper für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Jiří Janoušek
Rechtsanwalt JUDr. Jiří Janoušek
AK Janoušek - JUDr. Jiří Janoušek, advokát, Badeniho 291/3, Prag 160 00, Tschechien 7176.8243512858 km
Wir sind Ihre Partner für Rechtsfragen in der Tschechischen Republik und in Deutschland!
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt JUDr. Jiří Janoušek ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(08.04.2024) Eine tschechische Anwaltskanzlei, die mit der Präzision einer deutschen Kanzlei das tschechische Recht anwendet, und …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Daniel Gerlach
Rechtsanwalt und Notar Daniel Gerlach
Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare, Bergstr. 10, 48143 Münster 6662.6842389396 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Daniel Gerlach gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Gloger
Rechtsanwalt Michael Gloger
Kanzlei GLOGER legal, Hauffweg 18, 32429 Minden 6723.3116483815 km
Was RECHT ist muß auch RECHT bleiben. Ich setze IHR RECHT durch.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Gloger ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Spohr
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Spohr
D'ANTUONO Rechtsanwälte, Heiner-Fleischmann-Str. 6, 74172 Neckarsulm 6911.6258329424 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Christina Spohr
aus 42 Bewertungen Frau Spohr hat uns im Rahmen einer familien/erbrechtlichen Frage beraten. Frau Spohr hat dabei alle Aspekte beleuchtet … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Gloistein
Rechtsanwalt Holger Gloistein
Anwaltskanzlei Frey · Gloistein · Fritz, Kirchstrasse 5, 70839 Gerlingen 6922.5513073824 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Gloistein ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(05.02.2022) Herr Gloistein versteht es, Unrecht und Ungerechtigkeit geduldig auseinander zu dividieren und gibt faire Prognosen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid
Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid
Bauer-Breckle & Kölbel-Schmid, Ludwigsburger Str. 13, 71726 Benningen am Neckar 6925.56314224 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
Kappes & Kollegen Rechtsanwälte, Lechstr. 3, 86899 Landsberg am Lech 7079.9301612336 km
Immobilien und mehr - Ihr Recht bei mir in guten Händen!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Wir haben uns zu jeder Zeit gut aufgehoben und beraten gefühlt. Die Korrespondenzen wurden prompt und zuverlässig und … (16.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Raimundt Krause
sehr gut
Anwaltskanzlei Krause, Pfarrer-Brantzen-Str. 130, 55122 Mainz 6803.0849033514 km
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt..
Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Raimundt Krause ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 78 Bewertungen Herr Krause hat sich sehr unkompliziert und schnell der Sache angenommen und sich darin eingearbeitet. Er hat die … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg
Orsini und Rosenberg Rechtsanwälte, Annagasse 8, 1010 Wien, Österreich 7412.6063622209 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Agrarrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Wie aus der Pistole geschossen kommt ein kompetenter Ratschlag in einer sehr vertrackten Vorkaufsrechtsfrage wo andere … (09.12.2021)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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