3.903 Anwälte für Erbrecht | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Klaus
Rechtsanwaltskanzlei Michael Klaus, Kaiserstraße 126, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.3769569991 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Klaus bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Nikola Krstić
Rechtsanwalt Dr. Nikola Krstić
RA Kanzlei Dr Nikola Krstić, Jirečekova 21, 21000 Novi Sad, Serbien 7821.0887069678 km
Immer für Ihnen da...
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Nikola Krstić
(18.01.2024) Einfache Kommuniktion, ehrlich, hält sich an Absprachen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Boris Klemmer
Rechtsanwalt Boris Klemmer
Löber Steinmetz & García, Pérez Zamora, 9, 38400 Puerto de la Cruz, Spanien 6105.4704326282 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Boris Klemmer
(31.07.2021) Alles war positiv (klare und schnelle Antworten).
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Dr. Kulitz, Nittmann, Andree, Fischer Rechtsanwaltskanzlei, Einsteinstr. 55, 89077 Ulm 7002.0666380745 km
Ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis mit Ihnen kommt durch eine gelebte persönliche Wertschätzung zustande.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Fischer
aus 86 Bewertungen Herr Fischer ist ein sehr angenehmer und sehr guter Anwalt. Er betreut mich bei meinem Scheidungsverfahren, … (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Krause-Pfingst
Rechtsanwältin Anke Krause-Pfingst
Kanzlei Anke Krause-Pfingst, Hansastr. 9, 20149 Hamburg 6718.612167092 km
Erbrecht • Familienrecht • Mediation
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anke Krause-Pfingst gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Patrick A. Petry
Rechtsanwalt und Notar Patrick A. Petry
Bartels, Mehring & Petry – Rechtsanwälte, Fachanwälte & Notar, Karmarschstr. 40, 30159 Hannover 6767.9348515184 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt und Notar Patrick A. Petry
(05.02.2024) Herr Notar war sehr freundlich und hat uns geholfen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mortsch
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Mortsch
Kanzlei Mortsch, Schloßstr. 11, 07407 Rudolstadt 6954.7598301585 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Mortsch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Es ist nicht nur die rein juristische Sachkenntnis, die beeindruckend ist, sondern die Persönlichkeit des Anwalts, der … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hauke Heinz Hillmer
sehr gut
Rechtsanwalt Hauke Heinz Hillmer
Hillmer!Rechtsanwaltskanzlei, Alsenstr. 28c, 14109 Berlin 6966.1918667473 km
Der Lohn für eine Sache zu streiten sollte nicht materieller Natur sein, sondern die Zufriedenheit für ein gerechtes Anliegen seine Kraft, sein Wissen und seine Erfahrung eingesetzt zu haben.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Hauke Heinz Hillmer
aus 14 Bewertungen Herr Hillmer war gefühlt 24 Stunden - auch am Wochenende - für meine Anliegen da und hat einen geeigneten … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathja Sauer
sehr gut
Rechtsanwältin Kathja Sauer
RA0711 | Rechtsanwälte Stuttgart Sauer + Partner, Kornbergstr. 36, 70176 Stuttgart 6929.5046889245 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Kathja Sauer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 38 Bewertungen Sehr kompetente Beratung, schnelle Reaktion auf Anfragen. Immer freundlicher Kontakt. (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Groß
Rechtsanwalt Siegfried Groß, Vorstadt 7a, 67292 Kirchheimbolanden 6808.5598115516 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Siegfried Groß
(18.03.2021) Fachlich sehr kompetent und authentisch. Hat sich unserem Fall sehr ehrlich angenommen und keine falschen Hoffnungen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Schiebusch
Rechtsanwältin Franziska Schiebusch
Gutwald Rechtsanwalts GmbH, Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein 7202.1480958472 km
Fachanwältin Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Franziska Schiebusch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(18.03.2024) Äußerst freundlich. Kompetent! Schnelles Erfassen des komplexen Vorgangs und dessen Bearbeitung. Ich werde weiterhin …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Benden
Benden Fachkanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Burgmauer 28, 50667 Köln 6674.6625088174 km
Erbrecht - und sonst nichts!
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thomas Benden für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(23.09.2023) Ich habe sofort eine Antwort, nach meine Anfrage bekommen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Flegel
Kleymann, Karpenstein & Partner mbB, Philosophenweg 1, 35578 Wetzlar 6791.1090556574 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Flegel
aus 6 Bewertungen Bin sehr zufrieden . (24.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Dodt
Rechtsanwaltskanzlei Dodt, Südlicher Rosengarten 11, 18311 Ribnitz-Damgarten 6822.4668878461 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Dodt ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Frau Dodt hört aufmerksam zu, hinterfragt den Sachverhalt und gibt mir ein gutes Gefühl der Sicherheit, habe mich beim … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Müller
Kanzlei Christian Müller, Badenstraße 6, 40883 Ratingen 6650.4586554255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Müller – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 35 Bewertungen Ich kann Herrn Müller wirklich nur weiterempfehlen. Habe mich zu jedem Zeitpunkt von ihm bestens beraten und vertreten … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Goldacker
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Goldacker
Rechtsanwalt Goldacker, Neumarkt 2, 23992 Neukloster 6800.3677316355 km
"Wenn Du im Recht bist, kannst Du es Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du es Dir nicht leisten, sie zu verlieren." ( M. Gandhi )
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Goldacker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 90 Bewertungen Wer wirkliche Probleme hat, ist hier fachlich und auch zwischenmenschlich sehr gut aufgehoben. Diesen Anwalt kann man … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Brix Lichtenberg
Kanzlei Wurch & Lichtenberg, Salinenstr. 14, 23843 Bad Oldesloe 6728.318632345 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Brix Lichtenberg ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 9 Bewertungen Ich habe bisher noch keinen Anwalt kennengelernt, der wirklich ganz genau zuhört und alles genauso umsetzen kann, egal … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ramon Herbst
Rechtsanwalt Ramon Herbst
Rechtsanwälte Döring Koch Schütze & Partner mbB, Kaiserstraße 17, 31134 Hildesheim 6792.3198709773 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ramon Herbst ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Max-Hermann Jäger
Rechtsanwalt Max-Hermann Jäger
Kanzlei Max-Hermann Jäger, Bahnhofstraße 15, 86609 Donauwörth 7035.259742569 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Max-Hermann Jäger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler , Testamentsvollstrecker
Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler , Testamentsvollstrecker
Löffler & Collegen, Volgersweg 26, 30175 Hannover 6768.4195905191 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler , Testamentsvollstrecker
Profil-Bild Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Anwaltssocietät Andréani, Neumannstrasse 69, 60433 Frankfurt am Main 6822.7256299495 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Nößler
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Nößler
Kanzlei Joachim Nößler, Rathausstr. 12, 98544 Zella-Mehlis 6917.8088603525 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Nößler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Nachdem uns der erste Schreck nach dem Unfall aus den Gliedern gefahren war, suchten wir Rat und Hilfe bei Herrn … (11.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Gräfin v. Roedern
Rechtsanwältin Anette Gräfin v. Roedern
Lichtenstern & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Eichteilstr. 19, 86899 Landsberg am Lech 7082.999915607 km
Erbrecht • Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Anette Gräfin v. Roedern ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Weiß
Rechtsanwalt Marc Weiß
Anwaltskanzlei Weiß & Huthmann, Ostpromenade 18, 41812 Erkelenz 6628.0673520055 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Weiß ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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