3.904 Anwälte für Erbrecht | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Wolf Riedl
Joester & Riedl, Hauptstr. 33, 79837 Sankt Blasien 6920.9775209267 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolf Riedl
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Fiedler
Rechtsanwalt Frank Fiedler
Dr. Granzin Rechtsanwälte, Wandsbeker Zollstr. 19, 22041 Hamburg 6723.4290660422 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Fiedler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Kochan
gut
Rechtsanwalt Oliver Kochan
Kanzlei Oliver Kochan, Gutenbergstr. 29, 14467 Potsdam 6961.5633377164 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Kochan ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Ich habe den Rechtsanwalt im Prüfungsrecht um Hilfe gebeten. Er hat mir Mittel und Möglichkeiten aufgezeigt gegen eine … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Kossow
Rechtsanwalt Frank Kossow
Rechtsanwalt Frank Kossow, S.-G.-Frentzel-Straße 14, 02977 Hoyerswerda 7087.0866837344 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Frank Kossow
aus 6 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Kossow vertrat uns in einem Nachbarschaftsstreit. Schon beim 1. Telefonat stimmte die Chemie. Da uns … (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M.
Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M.
RUGE FEHSENFELD Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Essener Bogen 23, 22419 Hamburg 6713.7541948681 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(19.12.2023) Ich möchte der Kanzlei RUGE FEHSENFELD meinen Dank aussprechen. Über eine Empfehlung eines Freundes bin ich zu Herrn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Jürgen Westhauser
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Westhauser
Anwaltskanzlei Jettinger & Kollegen, Alléstraße 2, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.5560579519 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Westhauser vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(11.06.2023) qualifizierte Beratung, angenehme Gesprächsatmosphäre. Es wird sich Zeit genommen und zugehört und im Anschluss erhält …
Profil-Bild Advokát (RA in Tschechien) JUDr. Pavel Brach LL.M.
sehr gut
Advokát (RA in Tschechien) JUDr. Pavel Brach LL.M.
JUDr. Pavel Brach, LL.M., advokát (RA in Tschechien) - BRACH LEGAL, Roztylská 1860/1, Prag 14900, Tschechien 7186.8173052563 km
Vertrauen verbindet
Strafrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • IT-Recht • Erbrecht • Verfassungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Herr Advokát (RA in Tschechien) JUDr. Pavel Brach LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 13 Bewertungen Der Anwalt ist seit einem Jahr bei mir, hat mir mit Begeisterung geholfen, alles gut gemacht und mir geholfen, in … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rainer Holler
Rechtsanwalt Dr. Rainer Holler
Dr. Rainer Holler | Rechtsanwalt, Kurt-Schumacher-Straße 41b, 55124 Mainz 6802.6878614263 km
Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Holler ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Ich bin sehr froh diesen Top-Anwalt gefunden zu haben. Für mich als Unternehmer ist das der beste Anwalt, den ich mir … (20.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Korn
Rechtsanwältin Martina Korn
Kanzlei Martina Korn, Friedrich-Ebert-Str. 95, 46535 Dinslaken 6629.2325591794 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Martina Korn
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Isabel Meßmer
Rechtsanwältin Dr. Isabel Meßmer
Kanzlei Meßmer, Stadionstr. 6, 79843 Löffingen 6928.1128592586 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Isabel Meßmer
aus 7 Bewertungen Frau Dr. Meßmer hat uns in zwei Fällen in Sachen Verkehrsrecht und Mietrecht nicht nur gut beraten, sondern auch beide … (08.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Grünert
Rechtsanwalt Matthias Grünert
Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | Fachanwälte, Gerhart-Hauptmann-Straße 26, 99096 Erfurt 6922.5358394237 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Grünert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(13.11.2019) Kompetente und schnelle Beratung. Jederzeit wieder.????
Profil-Bild Rechtsanwalt Đorđe Jeftić LL.M.
Rechtsanwalt Đorđe Jeftić LL.M.
Rechtsanwalt Đorđe Jeftić, LL.M. (Heidelberg), Grčkoškolska 6, 21000 Novi Sad, Serbien 7819.9415704195 km
Rechtsanwaltskanzlei auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten
Erbrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Đorđe Jeftić LL.M.
aus 5 Bewertungen Herr Jeftic hat sich überaus qualifiziert der Abwicklung unserer rechtlichen Angelegenheiten angenommen, war … (01.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Benden
Benden Fachkanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Burgmauer 28, 50667 Köln 6674.6625088174 km
Erbrecht - und sonst nichts!
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Benden gerne zur Verfügung
(23.09.2023) Ich habe sofort eine Antwort, nach meine Anfrage bekommen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Evelyn Schlick
Rechtsanwältin Evelyn Schlick
FORNACIARI - SCHLICK Avvocati - Rechtsanwälte, Via Zacchetti, 6, Reggio Emilia, Italien 7262.6131773461 km
Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Evelyn Schlick im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(23.02.2023) Sehr gute, genaue und schnelle Beratung, sowie juristische Vetretung in Deutschland. Kann ich nur weiterempfehlen in …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek
sehr gut
Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek
Kanzlei JMH, Bahnhofstrasse 41, 65185 Wiesbaden 6800.6919997853 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • eBay & Recht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 32 Bewertungen Jemanden von Anfang an zu vertrauen und dafür das beste Ergebnis zu erzielen. Mit seinem Fachwissen an meiner Seite … (15.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Uwe Bock
Rechtsanwalt Dr. Uwe Bock
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Rosa-Luxemburg-Str. 7, 08280 Aue 7044.7476972771 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Uwe Bock
(12.12.2023) Mein 1. Kontakt zu dieser Kanzlei. Freundlich, verständnissvoll und verständlich wurde ich beraten. Wenn es denn sein …
Profil-Bild Rechtsanwältin & Fachanwältin Christine Brinkmann
Rechtsanwältin & Fachanwältin Christine Brinkmann
Kanzlei Brinkmann, Aachener Str. 197-199, 50931 Köln 6673.0037709658 km
Ein Schritt nach dem anderen!
Fachanwältin Sozialrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Erbrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin & Fachanwältin Christine Brinkmann
Profil-Bild Rechtsanwältin Tatjana Mayer
Rechtsanwältin Tatjana Mayer
Rechtsanwaltskanzlei Mayer, Bahnhofplatz 7, 82054 Sauerlach 7133.8827888439 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Tatjana Mayer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Schießl
Rechtsanwältin Brigitte Schießl
Kanzlei Brigitte Schießl, Anton-Bruckner-Weg 5, 92521 Schwarzenfeld 7080.3445365716 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Brigitte Schießl
aus 6 Bewertungen Freundliche, kompetente Anwältin. Die Beratung zu einer friedlichen Einigung war sachlich und hilfreich. Jederzeit … (07.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Matuszewski
Rechtsanwältin Corinna Matuszewski
Carl Heinrich Knoche & Partner, Feldstr. 11a, 40479 Düsseldorf 6648.7269290357 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Corinna Matuszewski vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(28.09.2020) Die Abwicklung meiner Kündigungsschutzklage war kompetent, professionell und sehr erfolgreich. Frau Matuszewski hat …
Profil-Bild Rechtsanwältin Renate Göttling
Rechtsanwältin Renate Göttling
Kanzlei Müller & Göttling, Steinstr. 1, 48291 Telgte 6671.3637671047 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Renate Göttling ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 9 Bewertungen Ich bin Frau Göttling zu großem Dank verpflichtet. Sie ist mir 2014 empfohlen worden in einer Situation, in der mir … (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
Kanzlei Fülleborn, Bruchsaler Str. 18, 68753 Waghäusel 6864.3713269402 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Fülleborn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Sandra Fülleborn, beantwortet und bearbeitet Fragen und Anliegen zeitnah und sehr höflich und … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Becker
Rechtsanwältin Beate Becker
Wiesmaier und Kollegen WP, StB, RA Partnerschaft mbB, Oderdinger Str. 11, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.3978232635 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Beate Becker
(22.06.2022) 5 Sterne
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlev Balg
Kanzlei Balg & Willerscheid, Yorckstr. 12, 50733 Köln 6673.4853143223 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Detlev Balg
(13.12.2023) Ich bin ein Mensch, der den dröhnenden Einschüchterungsstil des juristischen Jargons hasst und nach ein paar Minuten …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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