3.904 Anwälte für Erbrecht | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Kühn
Rechtsanwalt Axel Kühn
Grote, Benninghaus, Mähler & Partner, Rathausplatz 21, 58507 Lüdenscheid 6701.827803413 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Axel Kühn
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Stephanie Linten
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Stephanie Linten
Linten und Wieser Rechtsanwälte, Zweigertstr. 53, 45130 Essen 6651.8020136114 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Stephanie Linten ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 66 Bewertungen Ich kann die Kanzlei Linten und Wieser uneingeschränkt empfehlen. Sowohl die Mitarbeiter, als auch Frau Linten sind … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja van der Broeck
Rechtsanwältin Anja van der Broeck
Kanzlei Prof. Dr. van der Broeck & van der Broeck, Große Bleiche 2, 55116 Mainz 6806.1620171442 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anja van der Broeck
aus 7 Bewertungen Frau van der Broeck ist eine ausgezeichnete Anwältin. In meinem Fall geht es um die Verhandlung des Umgangs- und … (11.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Stretz
Rechtsanwalt Wolfgang Stretz
Kanzlei Bürckmann & Stretz, Pferdsfelder Weg 5 A, 96231 Bad Staffelstein 6969.8844954888 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfgang Stretz gerne zur Verfügung
(09.12.2022) Für mich ist alles positiv, das Problem liegt bei der Firma, sie hat das falsche Startdatum des Arbeitsvertrags ohne …
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Adelmann-Beckschewe
sehr gut
Rechtsanwältin Angelika Adelmann-Beckschewe
Adelmann-Beckschewe Fachanwaltskanzlei Mediation, Stromeyerallee 11, 24159 Kiel 6685.4459083883 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Adelmann-Beckschewe im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Frau Adelmann hat mich bei einem Erbrechtsprozess äußerst souverän und fachkundig vertreten und den gewünschten Erfolg … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Staub
Rechtsanwalt Dirk Staub, Kirchplatz 2, 49143 Bissendorf 6681.4445773434 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dirk Staub
Profil-Bild Rechtsanwalt Boris Klemmer
Rechtsanwalt Boris Klemmer
Löber Steinmetz & García, Pérez Zamora, 9, 38400 Puerto de la Cruz, Spanien 6105.4704326282 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Boris Klemmer
(31.07.2021) Alles war positiv (klare und schnelle Antworten).
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Athanassiadis
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Athanassiadis
AP&Generalis, Mitglied der DIRO AG, Christou Lada 1, Athen 105 61, Griechenland 8584.5413740809 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Athanassiadis - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 22 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme und sehr kompetente Beratung durch ein Team von zwei Anwältinnen. Ich habe jetzt die … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Veiko Römer
sehr gut
Rechtsanwalt Veiko Römer
Kanzlei Rechtsanwalt Veiko Römer, Markt 24, 06449 Aschersleben 6903.9385969114 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Veiko Römer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 19 Bewertungen Nach 6 Jahren und einigen Gerichtsverhandlungen zusammen mit Herrn Römer kann ich ihn nur weiter empfehlen. (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Brüggemann
Anwaltskanzlei Dr. Unger und Kollegen, Haagstrasse 10, 47441 Moers 6628.2658091631 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Marko Brüggemann
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Ruprecht
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Ruprecht
Anwaltskanzlei Jens Ruprecht, Kaiserin-Augusta-Allee 113, 10553 Berlin 6969.9116977208 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Jens Ruprecht
aus 37 Bewertungen Kann noch nicht viel sagen, außer das sich der Anwalt sehr schnell und unkompliziert gemeldet hat (10.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Weskott
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Weskott
Kanzlei Henning Weskott, Roonstr. 39, 42115 Wuppertal 6669.2283770135 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Henning Weskott
aus 10 Bewertungen Wir möchten auf diesem Wege noch einmal DANKE für die spitzenmäßige fachliche Beratung und die Vertretung unserer … (18.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carolin Söder
Rechtsanwältin Carolin Söder
Kanzlei Schaal - Söder Rechtsanwälte Fachanwälte Mediatoren, Hochstr. 6, 87527 Sonthofen 7073.3951033198 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Carolin Söder bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(31.05.2023) Im Sinne des Mandanten, zum todlachen. Ist wohl im Sinne des Mandanten, ein Jahr die Sachen nicht zu bearbeiten und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika McCoy
Kanzlei Monika McCoy, Hindenburgstr. 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.6564902573 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Monika McCoy bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(23.09.2018) Frau Rechtsanwältin McCoy, ist sehr sehr nett, hilfsbereit. Super Beratung in allen Angelegenheiten, vor allem als …
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Schmitt
Rechtsanwalt Helmut Schmitt
Rechtsanwälte Losse & Schmitt, Im Trinnel 13, 56727 Mayen 6723.7276240998 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Helmut Schmitt gerne zur Verfügung
(04.03.2023) Macht einen sehr guten Eindruck. Nimmt sich Zeit; habe mich während des Gesprächs wohl gefühlt
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Markus Gunacker
Rechtsanwalt Mag. Markus Gunacker
Kanzlei Markus Gunacker, Schottengasse 4/35, 1010 Wien, Österreich 7411.5358929179 km
Voller Einsatz für Ihr Recht!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Anwaltshaftung • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Markus Gunacker gerne zur Verfügung
(10.03.2022) Top Anwalt und hat meine Ansprüche erfolgreich eingefordert - sehr gerne wieder ;)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Pohle LL.M. Eur
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Pohle LL.M. Eur
SNP, Bismarckallee 10, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.1305105471 km
Lösungen anbieten.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Moritz Pohle LL.M. Eur bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Herr Pohle ist mehr als nur ein Rechtsanwalt. Seine Kompetenz in der strategischen Betrachtung fließt in die Beratung … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Lohse
Rechtsanwalt Sebastian Lohse
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Hauptstr. 44, 01589 Riesa 7039.7198564788 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Sebastian Lohse
aus 8 Bewertungen Herr Lohse hat uns im Erst- Gespräch, noch zusammen mit Ehemann 2020 sehr gut und für beide Seiten gerecht beraten. Er … (16.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Rachel Wellmann
Rechtsanwältin Susanne Rachel Wellmann
Kanzlei Wellmann, Rhöndorfer Str. 37, 53604 Bad Honnef 6705.5479678185 km
Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Susanne Rachel Wellmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich Hauser
Hauser, Rechtsanwälte – Steuerberater PartGmbB, Ferdinand-Braun-Str. 26, 74074 Heilbronn 6914.5719397456 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dietrich Hauser hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Rohden
Rohden Rechtsanwälte, Eisenbahnstr. 49, 67655 Kaiserslautern 6805.600916992 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Winfried Rohden gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Wenzel, Binder & Wittemann, Neuer Markt 31, 53340 Meckenheim 6696.4112052018 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Wittemann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Avv. Peter Comandini
sehr gut
Rechtsanwalt Avv. Peter Comandini
Rechtsanwaltskanzlei Avv. Peter Comandini, Corso XI Settembre, 93, Pesaro, Italien 7462.5613916512 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Avv. Peter Comandini - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Comandini hat unsere Interessen nach einem schweren Autounfall in Italien zu unserer vollsten … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Scheidung
Rechtsanwalt Hans Scheidung
Scheidung Toenges & Partner GbR, Untermauerstr. 22, 58332 Schwelm 6677.7253179957 km
Unsere Anwaltskanzlei in Schwelm berät und vertritt Sie in allen Rechtsgebieten des Straf- und Zivilrechts, beginnend mit dem Arbeitsrecht über das Familien- und Erbrecht, das Kauf-, und Mietrecht.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans Scheidung
(01.05.2022) Herr Scheidung hat mich bei einem Rechtsstreit mit einem Osteuropäischen Autohändler fachlich und menschlich …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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