Gutachten im Erbstreit - wann ist es notwendig? Wer trägt die Kosten?

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Ein Gutachten über eine Immobilie wird oft im Rahmen von Erbstreitigkeiten erforderlich, wenn unter den Erben Uneinigkeit über den Wert einer Immobilie besteht. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es um die Aufteilung des Erbes oder um die Auszahlung von Miterben geht. Hier beleuchte ich, wann genau ein Immobiliengutachten notwendig wird und wer in solchen Fällen die Kosten trägt.

Notwendigkeit eines Immobiliengutachtens in Erbstreitigkeiten

Ein Immobiliengutachten wird in Erbstreitigkeiten vor allem aus folgenden Gründen erforderlich:

  1. Wertfeststellung: Zur gerechten Aufteilung des Nachlasses unter den Erben ist es notwendig, den genauen Wert der Immobilie zu ermitteln. Ein professionelles Gutachten sorgt hier für Klarheit und Objektivität.

  2. Verkaufsentscheidungen: Soll die Immobilie verkauft werden, dient das Gutachten dazu, einen angemessenen Verkaufspreis festzulegen, der den Marktbedingungen entspricht.

  3. Steuerliche Bewertung: Für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist der Verkehrswert der Immobilie maßgeblich, der durch das Gutachten festgestellt wird.

  4. Ausgleichszahlungen und Erbauseinandersetzungen: Wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen möchte und die anderen auszahlen muss, ist der genaue Wert für die Berechnung der Ausgleichszahlungen erforderlich.

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?

Die Kostenfrage kann komplex sein und hängt oft von den spezifischen Umständen des Erbfalls ab:

  1. Einvernehmliche Entscheidung: Wenn sich alle Erben einig sind, ein Gutachten in Auftrag zu geben, werden die Kosten normalerweise aus dem Nachlass vor der Teilung beglichen. Dies verringert den Wert des zu teilenden Erbes, betrifft aber alle Erben gleichermaßen.

  2. Gerichtliche Anordnung: Wird das Gutachten durch ein Gericht im Rahmen von Erbstreitigkeiten angeordnet, werden die Kosten in der Regel ebenfalls dem Nachlass entnommen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass das Gericht eine andere Kostenverteilung festlegt, abhängig von der Situation der Beteiligten und dem Ausgang des Verfahrens.

  3. Initiative eines Erben: Beauftragt ein Erbe auf eigene Initiative ein Gutachten, ohne dass die anderen zustimmen, muss dieser Erbe zunächst die Kosten selbst tragen. Diese Kosten können möglicherweise später vom Nachlass zurückerstattet werden, sofern das Gutachten für die Erbauseinandersetzung von Nutzen ist und von den anderen Erben akzeptiert wird.

Fazit

Ein Immobiliengutachten kann in Erbstreitigkeiten eine entscheidende Rolle spielen, um faire und transparente Entscheidungen zu ermöglichen. Die Kosten für solch ein Gutachten werden üblicherweise aus dem Nachlass getragen, es sei denn, ein Erbe hat aus individuellen Gründen ein Gutachten in Auftrag gegeben. In jedem Fall ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten im Rahmen einer Erbschaft zu verstehen und um unnötige Konflikte und Kosten zu vermeiden.


Bei allen Fragen zum Testament, Pflichtteil, Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, Vermögensoptimierung zu Lebzeiten, Erbschaftssteuer und zu weiteren Fragen aus dem Erbrecht stehe ich Ihnen, als Fachanwältin für Erbrecht, gerne zur Verfügung.

Foto(s): @orlowa

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