3.402 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 8

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Kerger
sehr gut
Rechtsanwältin Friederike Kerger
Kerger & Partner Rechtsanwälte PartG, Radlkoferstr. 2, 81373 München 7117.8531400539 km
Mit Recht stark.
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Friederike Kerger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Ich hatte ein komplexes Anliegen hinsichtlich Betruges am Bau. Meine Anfrage wurde umgehend beantwortet. Frau Kerger … (20.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Lotze
Rechtsanwältin Katrin Lotze
Kanzlei Lotze, Hobökentwiete 2a, 22559 Hamburg 6704.8153317358 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Lotze ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Wetzel
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Wetzel
Kanzlei Klaus Wetzel, Würzburger Str. 22, 63619 Bad Orb 6861.6056510989 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Klaus Wetzel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 21 Bewertungen Herr Wetzel hat der Thematik angemessen und sehr zügig geantwortet. Danke dafür. (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Reber
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Reber
Ritzer Gelhorn Reber Rechtsanwaltskanzlei, Ludwigstr. 3, 85049 Ingolstadt 7073.0863112939 km
Wir kämpfen für Ihr Recht
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Tobias Reber für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
aus 74 Bewertungen Herr Reber hat mich in einer zivilrechtlichen Angelegenheit vertreten und für mich eine Forderung eingeklagt. Mit der … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Kunz
Kanzlei Kunz, Ismaninger Straße 63 / I, 81675 München 7120.5415188098 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Kunz
aus 6 Bewertungen Herr Kunz hat mich bei Fragen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und Erzielung einer Abfindung beraten. … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Üretmen, Königstr. 56, 33098 Paderborn 6743.5894787404 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 41 Bewertungen Frau Üretmen hat uns als Unterbevollmächtigte hier vor Ort in Paderborn gegen unsere ehemaligen Vermieter in einer … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lucia Waid
sehr gut
Kanzlei Lucia Waid, Kaiserstr. 48a, 50321 Brühl 6676.8325250565 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Lucia Waid
aus 11 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Waid hat mich in meiner Scheidungsangelegenheit betreut und unterstützt. Sie ist eine sehr … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Thölke
Rechtsanwalt Dirk Thölke
Dorissen, Wedemeyer & Kollegen | Rechtsanwälte, Notare, Osterstr. 22, 49661 Cloppenburg 6642.1348593392 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Thölke ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Schiffmacher
Rechtsanwalt Holger Schiffmacher
Kanzlei Holger Schiffmacher, Marktplatz 2, 30982 Pattensen 6775.1188561295 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Holger Schiffmacher
aus 6 Bewertungen Sehr vertrauensvolle und kompetente Betreuung, sehr netter Rechtsanwalt! war immer erreichbar. (25.02.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jenny Gerth
Rechtsanwältin Jenny Gerth
Kanzlei Gerth, Limburger Str. 140, 65582 Diez 6771.9028152349 km
Ihr zuverlässiger Partner im Inkassorecht
Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jenny Gerth - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirjam Haubner
Rechtsanwältin Mirjam Haubner
Kühlborn Rechtsanwälte, Töpferplan 1, 06108 Halle (Saale) 6950.4870631872 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Mirjam Haubner
(11.04.2023) Frau RA M. Haubner ist eine sehr nette Anwältin die sich sehr bemüht einem zu helfen. Sie nimmt sich Zeit und verfügt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Zollner
Kanzlei Max Zollner, Aprilgasse 3, 94315 Straubing 7137.3923733394 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Familienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Max Zollner gerne zur Verfügung
(16.01.2024) Vielen lieben Dank, für die zügige, Kompetente Beratung u. Bearbeitung. Sehr freundlichen u. zuverlässig eine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Schmitz
Kanzlei Armin Schmitz, Gartenstr. 28, 56727 Mayen 6723.0049072316 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Armin Schmitz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
(23.12.2020) Vorgehen nach Kündigung den Mieter!
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Leibbrand
Rechtsanwalt Christof Leibbrand
Kanzlei Christof Leibbrand, Seedammstraße 4, 71394 Kernen im Remstal 6940.6155195005 km
Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Christof Leibbrand
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Mispagel
Kanzlei Volker Mispagel, Hannoversche Str. 36, 31134 Hildesheim 6792.3192336343 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Mispagel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen kompetent, sehr freundlich und pragmatisch (18.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roger Bitsch
Roger Bitsch & Koll., Marktplatz 3, 90584 Allersberg 7033.0912020059 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Roger Bitsch unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Marita Müller-Huy
sehr gut
Rechtsanwältin Marita Müller-Huy
Kanzlei Müller-Huy, Karlstraße 34, 64283 Darmstadt 6837.8445249353 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Marita Müller-Huy ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 23 Bewertungen Scheidung Frau Müller-Huy ist eine gute Anwältin sie ist sehr Nett Sie kümmert sich gleich um dein Anliegen ich … (13.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Oshadnik
sehr gut
RECHTSANWALTSKANZLEI JOHANNES MICHAEL OSHADNIK, Lutherstr. 11, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6968.0086980314 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Johannes Oshadnik
aus 12 Bewertungen Mieterhöhungsverlangen erfolgreich verschoben!!! Nett, kompetent und fachlich absolut top. Ohne viel hin und her - … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Reiß
Rechtsanwalt Hans-Joachim Reiß
Kanzlei Hans-Joachim Reiß, Wilhelmstr. 62, 53721 Siegburg 6697.7546983879 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Reiß ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Becker
Rechtsanwalt Frank Becker
Rechtsanwaltssozietät Birr & Schneider, Volgerstr. 54a, 21335 Lüneburg 6760.8894367159 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Becker ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
(04.03.2024) Ich wurde ausgezeichnet beraten!
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Juhas
Kanzlei Axel Juhas, Ernst-Thälmann-Str. 22, 15366 Neuenhagen bei Berlin 6991.7477518565 km
Medizinrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Axel Juhas
aus 6 Bewertungen Gute Kommunikation und schnelle Antwort (15.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mustafa Yildirim
sehr gut
Rechtsanwalt Mustafa Yildirim
Kanzlei Yildirim Legal, Paul-Ehrlich-Str. 1, 69181 Leimen 6868.5748828313 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mustafa Yildirim
aus 11 Bewertungen Herr Yildirim machte einen sehr freundlichen und kompetenten Eindruck. Mein Vermieter hat mir dank seines beharrlichen … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Esser, Hohbergweg 15, 77933 Lahr/Schwarzwald 6873.6322998187 km
Besser Rechtsanwalt :-)
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Björn Esser
(23.07.2023) Ein kurzes kostenloses Telefonat geführt, alle meine Fragen wurden beantwortet, habe keine Sorgen mehr. Gerne werde …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin
Hoffmann/Peschkes & Partner Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Langgasse 36, 65183 Wiesbaden 6800.0805569161 km
»Wer es wagt, sein Recht zu verteidigen, der hat Recht verdient.«
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.