3.402 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Seeger
Rechtsanwalt Frank Seeger
Schuster Seeger Janzen Notare Rechtsanwälte Fachanwälte, Kuhlenstraße 97, 32429 Minden 6721.6175264543 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Seeger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
(17.08.2023) Werde meine Belange weiterhin von Herrn RA Seeger vertreten lassen
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothea Pohle-Kunz
Rechtsanwältin Dorothea Pohle-Kunz
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Ernst-Barlach-Str. 2b, 76227 Karlsruhe 6874.6514696299 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Dorothea Pohle-Kunz
Profil-Bild Rechtsanwalt Orleff Hilgers
Rechtsanwalt Orleff Hilgers
Rechtsanwaltskanzlei Hilgers & Hirschmann, Irrerstr. 17-19, 90403 Nürnberg 7011.2017977097 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Orleff Hilgers
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristian Kreuter
sehr gut
Rechtsanwalt Kristian Kreuter
Kanzlei Kreuter, Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier 6716.9271492542 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Kristian Kreuter ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 249 Bewertungen Ich hatte das Glück, einen Anwalt wie Herr Kreuter zu finden, der mir sehr geholfen hat, ein Problem mit einem Mieter … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Faber
sehr gut
Rechtsanwältin Regina Faber
Kanzlei Michael Dembski, Am Hulsberg 8, 28205 Bremen 6677.9547689079 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Regina Faber im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 23 Bewertungen Sehr gut (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Burger
Rechtsanwältin Elke Burger, Oxfordstraße 10, 53111 Bonn 6694.3648315571 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Elke Burger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Schons
Rechtsanwalt Rainer Schons
Rechtsanwalt Rainer Schons, Hawstr. 1a, 54290 Trier 6717.4440264846 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Schons ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Tülay Kesen
sehr gut
Rechtsanwältin/Avukat Tülay Kesen, Ostwall 44, 47798 Krefeld 6630.8610201469 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Tülay Kesen
aus 54 Bewertungen Frau Kesen ist seit Jahren meine Anwältin. Und würde sie niemals austauschen. Sie handelt schnell, sie ist … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schlicher
Rechtsanwalt Michael Schlicher
Susock & Schlicher Rechtsanwälte, V. Gartenreihe 5, 66740 Saarlouis 6747.6507286202 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schlicher unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
(19.04.2024) Super Nette Anwalt Alle meine anlegen Super schnell gelöst sachlich und kompetent professionelle Beratung und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Harss
Rechtsanwalt Christopher Harss
Kanzlei Christopher Harss, Kemptener Str. 4, 87629 Füssen 7096.821383927 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Harss vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Hauke Heinz Hillmer
sehr gut
Rechtsanwalt Hauke Heinz Hillmer
Hillmer!Rechtsanwaltskanzlei, Alsenstr. 28c, 14109 Berlin 6966.1918667473 km
Der Lohn für eine Sache zu streiten sollte nicht materieller Natur sein, sondern die Zufriedenheit für ein gerechtes Anliegen seine Kraft, sein Wissen und seine Erfahrung eingesetzt zu haben.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Hauke Heinz Hillmer
aus 14 Bewertungen Herr Hillmer war gefühlt 24 Stunden - auch am Wochenende - für meine Anliegen da und hat einen geeigneten … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
Kanzlei Ilse Kühn-Blaschek, Spreewaldstraße 1, 31275 Lehrte 6781.8964865715 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen Nett aufgenommen sehr freundlich Gute Beratung (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonya Taneva
Rechtsanwältin Sonya Taneva
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Paul-Gerhardt-Ring 32, 60528 Frankfurt am Main 6825.4305846616 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sonya Taneva – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Alles war perfekt 😊 Dankeschön (09.05.2023)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Jörg Düngefeld
Fachanwalt und Notar Jörg Düngefeld
Kanzlei Kröger – Düngefeld – Düngefeld, Herzogenplatz 3, 29525 Uelzen 6784.5096774107 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Fachanwalt und Notar Jörg Düngefeld gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ich kann Herrn Düngefeld und sein Team sehr empfehlen. Testament ist beurkundet und alles geregelt. (24.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Urs Schaubhut
gut
Rechtsanwalt Urs Schaubhut Kanzlei Schaubhut, Obere Laube 48, 78462 Konstanz 6993.7154166241 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Urs Schaubhut ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
aus 12 Bewertungen Herr Schaubhut versteht es, ordentlich und sachlich die Interessen seines Mandanten durchzusetzen, dabei wirkt immer … (25.11.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Fund
Rechtsanwältin Claudia Fund
Kanzlei Claudia Fund, Olvenstedter Str. 52, 39108 Magdeburg 6892.002381518 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Fund gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Juliana Sandrock
Rechtsanwältin Juliana Sandrock
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Juliana Sandrock
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Vogt
Rechtsanwalt Alexander Vogt
Anwaltskanzlei Vogt, Biberger Str. 26, 82008 Unterhaching 7126.1643245688 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Vogt ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
(21.01.2023) Herr Vogt hat uns bei Problemen mit einem Internethändler sehr schnell und effektiv geholfen. Wir können ihn …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kim Mirow
Rechtsanwältin Kim Mirow
Anwaltskanzlei Witte & Steveker, Am Wall 171, 28195 Bremen 6675.7864828022 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Kim Mirow
aus 9 Bewertungen Diese Anwältin kann ich nur weiterempfehlen. Nimmt sich Zeit alles super (19.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elfi Aumann
Rechtsanwältin Elfi Aumann
Kanzlei Dr. Ulrich Herbert, Aumann & Kollegen, Hindenburgstr. 3, 96450 Coburg 6958.4826966325 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Elfi Aumann
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Kluck
sehr gut
Rechtsanwalt Guido Kluck
LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Plantagenstr. 20, 12169 Berlin 6974.3058187295 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Guido Kluck für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
aus 24 Bewertungen Rasche und klare Auskunft zum Namensrecht, sowie ein wertvoller Tipp für eine befriedigende Lösung für mein Problem, … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph Hambusch
Rechtsanwalt Dr. Christoph Hambusch
Stuckensen - Hoffmann - Rössler, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ackerstr. 7, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.1449977537 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Hambusch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Mesch
sehr gut
Hoinkis & Partner, Grubenstr. 1, 18055 Rostock 6814.4512384442 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Mesch
aus 10 Bewertungen Eigentlich sollte dieses Problem ohne großen Widerstand eines Vermieters gelöst werden können. Aber was kann sich … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Weber
sehr gut
Kanzlei Britta Weber, Glashüttener Weg 1, 63128 Dietzenbach 6837.5129962917 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier
Frau Rechtsanwältin Britta Weber vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 70 Bewertungen Hat in meinem Fall rasch und kompetent meine Belange vertreten. Ich bin froh, Frau Weber kontaktiert zu haben. (22.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.