4.734 Anwälte für Scheidung | Seite 198

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Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Schwab
Rechtsanwalt Matthias Schwab
Kanzlei DSSD, Landauer Str. 66, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6834.656007572 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Scheidung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Schwab gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Ein sehr guter Anwalt mit langjähriger Erfahrung auf seinem Gebiet, schnell in seiner Arbeit und kreativ, der in allen … (18.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Eric Schuh
Rechtsanwalt Eric Schuh
Rechtsanwälte Obst, Schuh & Hipp, Bachstr. 14-16, 69121 Heidelberg 6864.139301353 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Scheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Eric Schuh
(09.04.2018) Herr Rechtsanwalt Schuh hat mich in einer sehr komplexen Angelegenheit sehr gut beraten und vor allem auch begleitet …
Profil-Bild Rechtsanwalt Robby Semmling
sehr gut
Kanzlei Semmling, Germanenstraße 118, 12524 Berlin 6990.2162904508 km
Mediation • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Vergaberecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Robby Semmling ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Scheidung
aus 43 Bewertungen Herr Semmling hat gleich verstanden wie wichtig mir die Situaion war. Er konnte, im Gegensatz zu einer anderen … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Amrei Schäning
Schäning Nümann Speckin PartGmbB, Strandstr. 85, 18055 Rostock 6813.8353764225 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Amrei Schäning ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Scheidung gerne behilflich
(18.04.2024) Es ging fix und ohne weitere Widersprüche wurden die Leistungen ausgezahlt. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Lindner
Rechtsanwaltskanzlei Christiane Lindner, August-Bebel-Str. 26/53, 14482 Potsdam 6965.8904424779 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christiane Lindner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Scheidung
(26.10.2016) Frau Lindner, Sie sind klasse! Ich habe Ihre Hilfe erneut beansprucht und bin sehr froh darüber. Sie sind immer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Fritsche-Ejemole
Rechtsanwältin Petra Fritsche-Ejemole
Kanzlei Petra Fritsche-Ejemole, Dorumstr. 23, 28217 Bremen 6673.109544425 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Fritsche-Ejemole - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Scheidung
(13.03.2024) Sie ist eine sehr gute Anwältin kann nur gut von ihr sprechen und hatte mir sehr gut geholfen und Beratet.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Scheidung

Fragen und Antworten

  • Scheidung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Scheidung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Scheidung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Scheidung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Scheidung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Rechtsanwalt Scheidung ᐅ Persönlich und kompetent

Scheidung/Ehescheidung

Das BGB geht grundsätzlich davon aus, dass die Ehe auf Lebenszeit geschlossen ist § 1353 Abs. 1 BGB. Sie gilt als Grundzelle der staatlichen Gemeinschaft und wird daher auch besonders durch das Grundgesetz in Art. 6 GG geschützt. Die Auflösung der Ehe kann dennoch vorzeitig entweder durch Aufhebung oder durch Ehescheidung erfolgen. Das Ehescheidungsrecht wurde 1977 grundlegend geändert, insbesondere wurde das sogenannte Verschuldensprinzip abgeschafft, wonach die Scheidung nur bei Vorliegen bestimmter Scheidungsgründe, die in der Regel einer der Ehepartner verschuldet haben musste, möglich war. Ersetzt wurde es durch das heutige Zerrüttungsprinzips. Danach ist einzige Voraussetzung für eine Ehescheidung allein das Scheitern der Ehe, d.h. wenn die Ehepartner jede innere Bindung verloren haben.

Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht (Trennung von Tisch und Bett) und außerdem nicht zu erwarten ist, dass die Eheleute ihre eheliche Beziehung zueinander wieder herstellen. Als Ursachen der Zerrüttung kommen zahlreiche Möglichkeiten in Betracht, so etwa auch die früheren „Eheverfehlungen“ wie die schwere eheliche Treueverletzung, Verletzung der Unterhaltspflicht, Beleidigungen, Beschimpfungen und Tätlichkeiten von erheblicher und fortdauernder Art, Verweigerung der ehelichen Lebensgemeinschaft, des ehelichen Verkehrs und der häuslichen Gemeinschaft. Auf ein Verschulden der Zerrüttung durch einen Ehegatten kommt es nicht mehr an.

Unabhängig vom Vorliegen einzelner Zerrüttungsursachen gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert, wenn die Eheleute seit drei Jahren getrennt leben § 1566 Abs. 2 BGB. Diese Frist kann sich auf ein Jahr verkürzen, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder ein Ehegatte als Antragsgegner dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt.
 
Der Antrag auf Ehescheidung muss von einem Ehegatten beim Familiengericht, das in Ehesachen ausschließlich zuständig ist, gestellt werden. In Ehesachen gilt Anwaltszwang, so dass in jedem Fall der Antragsteller einen Rechtsanwalt zur Durchführung der Scheidungssache beauftragen muss. Das Gericht entscheidet grundsätzlich nicht nur über die Scheidung der Ehe sondern auch über die mit ihr verbundenen Folgesachen (Scheidungsverbund). Dazu gehören Regelungen zum Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder, Zugewinn- und Versorgungsausgleich und die Verteilung von Hausrat und Vermögen.

Die Ehe wird durch das gerichtliche Urteil (Gestaltungsurteil) nach § 1564 BGB geschieden. Das Scheidungsurteil wird rechtskräftig, wenn entweder beide Ehepartner den Verzicht auf Rechtsmittel vor Gericht erklären oder wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist von einem Monat keine Berufung eingelegt wird. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit der Zustellung des Scheidungsurteils zu laufen. Nach Ablauf dieser Frist kann beim Familiengericht beantragt werden, dass das Scheidungsurteil mit dem Rechtskraftvermerk versehen wird.

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