3.554 Anwälte für Strafverteidiger | Seite 149

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Rechtsanwältin Martina West
OWP Rechtsanwälte, Poppenbütteler Chaussee 45, 22397 Hamburg 6718.3767849916 km
Pferderecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafverteidiger bietet Frau Rechtsanwältin Martina West
aus 8 Bewertungen Frau Martina West hat meine Angelegenheit bis jetzt zu meiner vollsten Zufriedenheit durchgeführt (17.06.2018)
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Kanzlei Dirk Mayer, Heithoffweg 5, 44269 Dortmund 6681.8886327027 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht
Rechtsfragen im Bereich Strafverteidiger beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Mayer

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafverteidiger

Fragen und Antworten

  • Was macht einen guten Strafverteidiger aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Strafverteidiger Mandate in diesem Bereich übernimmt. Über seine Kompetenzen und Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. In einigen Rechtsbereichen können Anwälte den sogenannten Fachanwaltstitel erwerben, wenn sie umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen können und fortlaufend an Fortbildungen teilnehmen. Ein weiteres Kriterium, ob ein Strafverteidiger gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben, und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kann ein Strafverteidiger für mich tun?
    Rechtsstreitigkeiten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Strafverteidiger mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wann sollte ich zum Strafverteidiger gehen?
    Oft sind Rechtsstreitigkeiten so komplex, dass man nur mithilfe eines erfahrenen Strafverteidigers zu seinem Recht kommen kann. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Strafverteidiger wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Strafverteidiger, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Strafverteidiger berät Sie allumfassend und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Strafverteidiger: Kompetente Hilfe für Ihr Rechtsproblem

Der Strafverteidiger wird neben dem Gericht und der Staatsanwaltschaft als unabhängiges und selbstständiges Organ der Rechtspflege bezeichnet. Tatsächlich aber ist er vor allem Interessenvertreter seines Mandanten, also des Beschuldigten bzw. später des Angeklagten. In jeder Phase eines Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren bis zum Rechtsmittelverfahren kann der Betroffene einen Strafverteidiger per Vertrag engagieren. Bei schweren Straftaten wie Mord oder Raub erhält der Betroffene einen Pflichtverteidiger durch den Staat gestellt. Der Begriff Strafverteidiger umfasst Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger.

Strafverteidiger kann ein Rechtsanwalt oder der Lehrer an einer Hochschule mit Ausbildung zum Volljuristen sein. Es gibt den spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht, aber auch jeder andere Anwalt kann eine Strafverteidigung übernehmen und damit Strafverteidiger sein.

Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren

Der Strafverteidiger kann in jeder Lage des Verfahrens seinen Mandanten unterstützen. Wird beispielsweise nach einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ist es oft bereits sinnvoll, einen Strafverteidiger einzuschalten. Der kann im Einzelfall Kontakt mit der Ermittlungsbehörde, also Staatsanwaltschaft bzw. Polizei, aufnehmen und dort beispielsweise Akteneinsicht beantragen, Zeugen benennen, den Beschuldigten beraten, dem Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer Wiedergutmachung anbieten oder sonst darauf hinwirken, dass eine Klage vor dem Strafgericht gar nicht eröffnet wird. Der Strafverteidiger hat auch das Recht, einen Beschuldigten in Untersuchungshaft im Gefängnis zu besuchen und zu beraten.

Strafverteidiger in der Hauptverhandlung

Im Termin der mündlichen Hauptverhandlung begleitet der Strafverteidiger den Angeklagten vor Gericht. Er übernimmt die rechtlich relevanten Erklärungen, insbesondere dann, wenn der Angeklagte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. So stellt der Strafverteidiger im Termin ggf. Anträge, befragt auch Zeugen und hält das Plädoyer vor der Urteilsverkündung. Im Anschluss an das Urteil prüft er ggf. Rechtsmittel wie Berufung oder Revision und vertritt seinen Mandanten eventuell erneut.

Rechte des Strafverteidigers

Der Strafverteidiger hat nach der Strafprozessordnung (StPO) Recht auf Akteneinsicht, Anwesenheitsrecht bei Verhandlungen, Fragerechte gegenüber Zeugen oder Sachverständigen, Rügerechte, das Recht einen Beweisantrag zu stellen oder Rechtsmittel wie Berufung, Revision oder Beschwerde einzulegen.

Außerdem hat der Strafverteidiger ein eigenes Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO. Danach muss der Verteidiger gegenüber einer Behörde oder einem Gericht nichts preisgeben, was ihm der Beschuldigte anvertraut hat. Anderenfalls könnte sich der Verteidiger selbst strafbar machen, wegen Verletzung von Privatgeheimnissen gem. 203 Strafgesetzbuch (StGB).

Kosten des Strafverteidigers

Oft wird für die Strafverteidigung eine Gebührenvereinbarung mit dem Verteidiger geschlossen, in der ein fester Stundensatz vereinbart ist. Ohne gesonderte Vereinbarung erhält der Strafverteidiger seine Gebühren nach dem RVG, wobei sich die konkrete Höhe nach dem Umfang des Verfahrens richtet. Bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens übernimmt die notwendigen Kosten des Strafverfahrens und des Strafverteidigers gem. § 467 Abs. 1 StPO die Staatskasse.

(ADS)

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