4.730 Anwälte für Unterhalt | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Dienemann
sehr gut
Kanzlei Marco Dienemann, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale) 6949.9045769848 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Dienemann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 64 Bewertungen Ein Anwalt, den man wärmstens empfehlen kann. Mit Fachkompetenz, Ruhe und Verständnis sorgt Herr Dienemann auch bei … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen
sehr gut
Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen
Rechtsanwältin Mediatorin Silvia-L. Jansen, Bierstadter Str. 16, 65189 Wiesbaden 6800.9446364007 km
Mediation • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 16 Bewertungen Very professional, detailed, diligent and flexible to my client needs. I recommend. (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Hänel
Rechtsanwältin Claudia Hänel
Kanzlei Claudia Hänel, Friedrichstr. 32, 53111 Bonn 6694.4400195669 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Hänel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 8 Bewertungen Das Vertrauen zu Frau Händler war sofort da. Ihre Beratung hat mir viel Unsicherheit und Sorgen schon beim 1.Termin … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Sturm
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Sturm
CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Am Markt 2, 74523 Schwäbisch Hall 6947.4725025146 km
Gerecht - nicht gerächt!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Sturm
aus 22 Bewertungen Alles gut gelaufen. (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Krause
Rechtsanwältin Anne Krause
KOLODZIEJ WINTER KRAUSE Rechtsanwälte, Dresdner Str. 2, 01662 Meißen 7058.216415739 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Anne Krause ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
(22.05.2018) alles sehr gut gelaufen gute arbeit freunlich und nett.
Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom-Betriebswirt Rudolf Meyer
sehr gut
Kanzlei Rudolf Meyer, Wilhelmstrasse 3, 74072 Heilbronn 6913.4592595466 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Diplom-Betriebswirt Rudolf Meyer
aus 33 Bewertungen Der Prozess war zwar noch nicht, aber bisher bin ich sowohl mit der schnellen Kontaktaufnahme, als auch mit dem … (26.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Peter Reimer
Rechtsanwalt Hans Peter Reimer
HPR Anwaltskanzlei, Kaiserring 9, 78050 Villingen-Schwenningen 6925.7019434863 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Hans Peter Reimer
(11.07.2023) Ich habe schnell Antwort gekriegt und ich bin sehr zufrieden. Er hat mir Rat gegeben und es war sehr hilfreich. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Schötz
Kanzlei Klaus Schötz, Finkenstr. 5, 80333 München 7118.8874149693 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Schötz
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmidt
Stenschke, Schmidt und Burkhardt, Breitenstr. 19, 36251 Bad Hersfeld 6848.0507493731 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Schmidt
(12.04.2024) Herr Schmidt ist wirklich guter Anwalt, ruhig und besonnen. Er hat mir dabei geholfen, dass mein Verfahren …
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Mauler
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Mauler
Weiß & Mauler, Lise-Meitner-Str. 14, 74074 Heilbronn 6914.2429221102 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Mauler hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 12 Bewertungen "Die Unterstützung von Herrn Mauler in meinem arbeitsrechtlichen Fall war herausragend. Seine freundliche und … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Daniel Czernetzki
sehr gut
Kanzlei Stephan Daniel Czernetzki, Neuer Wall 61, 20354 Hamburg 6719.7625672572 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Daniel Czernetzki unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 19 Bewertungen Stephan Czernetzki ist uneingeschränkt zu empfehlen. Fachlich ist er sehr kompetent und versiert. In der Kommunikation … (29.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cedric Knop
sehr gut
Rechtsanwalt Cedric Knop
KT | Rechtsanwälte Fachanwälte, Großer Markt 22a, 66740 Saarlouis 6747.4114515995 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Cedric Knop ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 51 Bewertungen Herr Knop hat eine schnelle und kompetente rechtliche Einschätzung abgegeben. (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Illig
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Illig
Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte, Hauptstr. 36, 01097 Dresden 7079.8348381588 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Illig unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 21 Bewertungen Gute Erreichbarkeit, Gute Fachliche Beratung, (28.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Neff
sehr gut
Rechtsanwältin Patricia Neff
Flegler · Hoffmann · Neff, Robert-Koch-Str. 8, 68519 Viernheim 6851.2052812745 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Patricia Neff unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 19 Bewertungen Ich erhielt eine sehr gute Erstberatung von einer sehr empathischen Frau Neff. Ich kann sie uneingeschränkt weiter … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Schäfer
Rechtsanwältin Barbara Schäfer
Kanzlei Barbara Schäfer, Herzogstr. 28, 42103 Wuppertal 6669.9319166015 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Barbara Schäfer für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Wiegratz
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Wiegratz
Kanzlei Wiegratz, Cammanstraße 4, 38118 Braunschweig 6820.1253006745 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Wiegratz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 51 Bewertungen Guten Tag Frau Wiegratz, meine Frau und ich sind geschieden. Wir haben in der Ehe ein Haus gemeinsam gebaut. Sie ist … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Avvocato Dr. (I) Claudia Bernardini
Rechtsanwältin Avvocato Dr. (I) Claudia Bernardini
Kanzlei Claudia Bernardini, Merlostr. 2, 50668 Köln 6674.5955897318 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Avvocato Dr. (I) Claudia Bernardini ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Sasse
Rechtsanwältin Isabel Sasse
Kanzlei Sasse, Böningerstraße 37, 47051 Duisburg 6637.6377966629 km
Familienrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Isabel Sasse vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(20.03.2024) Frau Sasse hat mich umfangreich und empathisch beraten und ich fühle mich in ihrer Kanzlei gut aufgehoben. Auch für …
Profil-Bild Rechtsanwältin Aida Hemmasi
sehr gut
Rechtsanwältin Aida Hemmasi
Rechtsanwälte Bauer, Unterortstraße 27b, 65760 Eschborn 6817.63687051 km
Familienrecht • Reiserecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Aida Hemmasi gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Fühlte mich verstanden. (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Meltem Dayioglu
sehr gut
Rechtsanwältin Meltem Dayioglu
Kanzlei am Forstenrieder Park, Roßbacher Weg 3, 81476 München 7117.4779090071 km
"In meiner Kanzlei steht der Mensch im Mittelpunkt"
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Meltem Dayioglu bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 72 Bewertungen Net und höflich detailierte Information hab ich bekommen (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalie Hartig
sehr gut
Rechtsanwältin Natalie Hartig
Heidelberg Fachanwälte Scheidenberger & Schomerus, Handschuhsheimer Landstraße 4, 69120 Heidelberg 6864.7719844479 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Natalie Hartig
aus 24 Bewertungen Wer nach einer zuverlässigen, souveränen und kompetenten Anwältin sucht, ist hier genau richtig . Dabei bleibt der … (14.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annelie Glöckner
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Glöckner, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main 6825.2733705423 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Annelie Glöckner für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 28 Bewertungen Von Anfang an fühlte ich mich bei Frau Glöckner gut aufgehoben. Die Kommunikation war stets klar, verständlich und … (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Seuß
Seuss Rechtsanwälte, Deggendorfer Straße 32, 94447 Plattling 7162.5876462758 km
Agrarrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Bernhard Seuß
(02.09.2021) Meine Bewertung vom 19.08.21 war so nicht beabsichtigt. Sorry! Nach dem heutigen Beratungstermin kann ich mich nur …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Noltemeier
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Noltemeier
Anwaltskanzlei Noltemeier • Niederl • Beger-Oelschlegel, An der Dreikönigskirche 10, 01097 Dresden 7079.7112310199 km
Vertrauen - Kompetenz - Emphatie
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katja Noltemeier gerne zur Verfügung
aus 66 Bewertungen Sehr gute Anwältin, perfektes Wissen, kompetente Beratung - in Gegensatz zur vorherigen Anwältin- immer zu Empfehlen. … (01.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.