190 Anwälte für Verband
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verband
Fragen und Antworten
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Verband: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verband sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Verband: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Verband umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verband und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Ein Verband ist ein Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen zu einem bestimmten Zweck. Dabei verbindet die Verbandsmitglieder regelmäßig ein bestimmtes Interesse im Gegensatz zu anderen Interessengruppen. Man spricht auch von sog. Interessenverbänden.
Arbeitgeberverbände stellen beispielsweise das Gegenstück zu Gewerkschaften dar. Diese Verbände können für ihre Mitglieder z. B. einen Tarifvertrag aushandeln oder diese vor Gericht vertreten. So trifft bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht nicht selten der Vertreter eines Arbeitgeberverbandes auf einen Gewerkschaftsvertreter. Ähnlich ist das Verhältnis zwischen Mieterverband und Haus- und Grundbesitzerverband.
Der Verband ist keine eigene Rechtsform. Meist ist der Verband rechtlich ein eingetragener Verein (e. V.) nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder ein sog. nicht rechtsfähiger Verein. Entsprechend dem Vereinsrecht ist der Zweck des Verbandes dann regelmäßig in einer Satzung festgeschrieben. Finanziert werden Verbände für gewöhnlich über Mitgliedbeiträge und ggf. Spenden.
Besondere Bedeutung haben Verbände und Verbandsklagen im Verbraucherrecht. So kann eine Verbraucherzentrale bei einem Wettbewerbsverstoß beispielsweise wegen unerlaubter Werbung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Klage erheben, obwohl sie am Wettbewerb an sich gar nicht teilnimmt. Verbandsklagen schützen so insbesondere Verbraucher, die ansonsten nach UWG keine Klagebefugnis hätten. Nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) kann mit einer Verbandsklage die Unterlassung unwirksamer AGB oder die Einhaltung der Verbraucherrechte geltend gemacht werden.
Im Verwaltungsrecht ist nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) grundsätzlich nur der unmittelbar Betroffene klageberechtigt. Im Bereich Umweltschutz kann aber beispielsweise ein Naturschutzverband nach § 64 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dennoch befugt sein, eine Verbandsklage einzureichen.
(ADS)
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