75 Anwälte für Vergabeordnung | Seite 4

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Rechtsanwältin Jutta Pertenais
KANZLEI PERTENAIS, Groß-Berliner Damm 73 C, 12487 Berlin 6985.7049058593 km
Vergaberecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jutta Pertenais unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Vergabeordnung
(05.01.2024) Normalerweise lassen wir uns von einer mittelständischen Kanzlei beraten, allerdings hat uns dort die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Ziegeler
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Ziegeler
horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Georgstr. 48, 30159 Hannover 6768.1217543881 km
Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Ziegeler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Vergabeordnung
aus 32 Bewertungen Vielen Dank für die guten Verträge, das passte alles nach den besprochenen Ergänzungen (06.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aleksandra Gleich
Rechtsanwältin Aleksandra Gleich
Kanzlei Aleksandra Gleich, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim 6849.8083588826 km
Die Besonderheit der anwaltlichten Beratungstätigkeit der Kanzlei Gleich liegt in der interdisziplinären Expertise von Rechtsanwälten, Architekten und Fachplanern aus einer Hand.
Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Aleksandra Gleich ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Vergabeordnung
aus 6 Bewertungen Sehr ausführliche und verständliche Beratung mit Lösungsvorschlägen. (15.03.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vergabeordnung

Fragen und Antworten

  • Vergabeordnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vergabeordnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vergabeordnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vergabeordnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vergabeordnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Öffentliches Vergaberecht auf nationaler Ebene setzt sich im Wesentlichen zusammen aus dem vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der EU-Recht umsetzenden Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), den vor allem für die Verwaltung relevanten Vergabehandbüchern und der vom Auftragsinhalt abhängigen Vergabeordnung.

Arten von Vergabeordnungen

Im Einzelnen existieren folgende Vergabeordnungen:

  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
  • Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

Eine frühere, inzwischen nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung lautete Verdingungsordnung. Erstellt werden die Regelwerke dabei von ausgestalteten Ausschüssen, die jeweils als nicht rechtsfähiger Verein agieren.

Inhalt der Vergabeordnungen

Die Bezeichnung Vertragsordnung deutet dabei auf die gleichzeitige Rolle der jeweiligen Ordnungen bei der Vertragsgestaltung hin. So können Vertragspartner im Baubereich etwa dem zwischen ihnen bestehenden Bauvertrag die VOB zugrunde legen. Die im einschlägigen Teil B der VOB enthaltenen Bestimmungen haben dabei die Eigenschaft von AGB. Grund dafür ist, dass die im BGB enthaltenen Regelungen zum Werkvertrag bei komplexeren Bauvorhaben versagen. Entsprechendes gilt für die VOL, die Lieferungen und Leistungen mit Ausnahme von Bauleistungen behandelt.

Der vergaberechtliche Teil regelt hingegen die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge in der Bundesrepublik. Entsprechende Regelungen finden sich hier in Teil A der VOB (VOB/A) und Teil A der VOL (VOL/A) sowie der für freiberufliche Leistungen geltenden VOF, die keine vertragsregelnden Bestimmungen enthält.

In dieser Weise ergänzen die Vergabeordnungen die Vergabeverordnung und konkretisieren das jeweilige Vergabeverfahren. Unterschieden wird dabei in Vergaben unterhalb der Schwellenwerte und oberhalb der Schwellenwerte, welche eine EU-weite Ausschreibung nötig machen. Die maßgeblichen Auftragswerte folgen wiederum aus der VgV. Nach der VOF kommt es dagegen auf das Honorarvolumen wie beispielsweise das Architektenhonorar an. Die Umsatzsteuer bleibt dabei in allen Fällen außen vor.

(GUE)

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