344 Anwälte für Versäumnisurteil | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
sehr gut
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstrasse 100, 82166 Gräfelfing 7111.0644364269 km
Hinterlasse die Welt besser, als du sie vorgefunden hast. (Baden-Powell, Gründer der Pfadfinderbewegung)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Versäumnisurteil bietet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
aus 10 Bewertungen Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht und können Herrn Prof. Dr. Böh nur weiterempfehlen (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Westermann
sehr gut
Rechtsanwalt Tom Westermann
Westermann & Scholl Rechtsanwälte, Schomburgstraße 87, 22767 Hamburg 6717.0981714178 km
Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Versäumnisurteil bietet Herr Rechtsanwalt Tom Westermann
aus 28 Bewertungen Herr Westermann hat schnell auf meine Anfrage reagiert, ist sehr engagiert bei der Bearbeitung und hat bis jetzt alle … (03.12.2023)
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Rechtsanwalt Schahroch Taleqani
RT & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Goethestraße 74, 80336 München 7118.5712675343 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Versäumnisurteil hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Schahroch Taleqani
aus 8 Bewertungen ich möchte gerne meine aufrichtige Wertschätzung und eine äußerst positive Bewertung für die hervorragende Arbeit und … (09.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Lindner
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Alexander Lindner
Dr. Alexander Lindner Rechtsanwalt & Abogado, Favoritenstraße 62/22, 1040 Wien, Österreich 7413.6984042727 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Internationales Wirtschaftsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Lindner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Versäumnisurteil
aus 37 Bewertungen Rasche und erfolgreiche Erledigung eines Schadenersatzfalles bei schadhafter Lieferung von einem Möbelhaus. (06.03.2024)
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Rechtsanwältin Lina Addicks
VENTUS Steuerberater Rechtsanwälte, Brandstwiete 4, 20457 Hamburg 6720.3607306041 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Versäumnisurteil unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Lina Addicks
(30.03.2021) Sie hatte mich beraten und genau gesagt zu welchen RA ich gehen muss!
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorte Jüstel
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Rechtsanwältin Dorte Jüstel
Kanzlei Jüstel, Seegang 2, 17235 Neustrelitz 6907.387426662 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Versäumnisurteil steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dorte Jüstel gerne zur Verfügung
aus 27 Bewertungen Wir haben uns von der Kanzlei Jüstel in zwei Fällen vertreten lassen und wir sind mehr als zufrieden Frau Jüstel an … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
BLU Rechtsanwälte Dr. Katarzyna Styrna - Bartman LL.M., BLU Law & Outsourcing Sp. z o.o., Legnicka 52, 54-204 Breslau, Polen 7266.8042404675 km
Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des polnischen Rechts. Sie finden uns in Breslau, im Herzen Niederschlesiens.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Versäumnisurteil
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Rechtsanwaltskanzlei Sabine Katja Schebur, Pfälzerstr. 31, 75177 Pforzheim 6894.2809834897 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Schebur bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Versäumnisurteil
aus 7 Bewertungen Schnelle Antwort, sehr bemüht (25.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versäumnisurteil

Fragen und Antworten

  • Versäumnisurteil: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versäumnisurteil umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versäumnisurteil und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Versäumnisurteil: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versäumnisurteil sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Der Begriff Versäumnisurteil stammt aus dem Zivilprozessrecht. Voraussetzung ist, dass eine Klage bei Gericht eingereicht wurde und entweder der Kläger oder der Beklagte säumig ist. Säumnis wird nicht nur angenommen, wenn eine der Parteien nicht zur Verhandlung erscheint. Ein Versäumnisurteil ist vielmehr auch möglich, wenn die Partei zwar vor Gericht erscheint, jedoch gemäß § 333 ZPO - Zivilprozessordnung - nicht verhandelt oder in einem Anwaltsprozess ohne Rechtsanwalt kommt. Bei einem schriftlichen Vorverfahren kann ebenfalls ein Versäumnisurteil ergehen, wenn eine Partei nach den §§ 276, 331 III ZPO ihre Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt, also z. B. auf die Klage überhaupt nicht reagiert hat.

Ein Versäumnisurteil kann nur auf Antrag der nicht säumigen Partei ergehen. Zu beachten ist aber, dass ein Versäumnisurteil nach den §§ 335, 337 ZPO aus bestimmten Gründen ausgeschlossen sein kann. So ist der Termin vielmehr zu vertagen, wenn der Säumige mit einem Attest seine Arbeitsunfähigkeit nachweist. Auch eine zu kurzfristig verschickte Ladung oder gar die fehlende Zustellung der Ladung ist Grund genug, dass der Richter den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils zurückweisen muss.

Bei der Säumnis des Beklagten hat der Richter im Zivilprozess zu prüfen, ob der vom Kläger behauptete Anspruch - z. B. aufgrund von Kaufvertrag nach § 433 BGB Bürgerliches Gesetzbuch) oder Werkvertrag nach § 631 BGB - tatsächlich besteht, sog. Schlüssigkeit der Klage. Falls ja, wird das Versäumnisurteil gemäß dem Sachvortrag des Klägers erlassen. Anderenfalls ergeht kein Versäumnisurteil; der Richter weist die Klage vielmehr durch Sachurteil ab, sog. unechtes Versäumnisurteil. Ist dagegen der Kläger säumig, ist eine Schlüssigkeitsprüfung nicht nötig. Die Klage wird abgewiesen.

Gegen ein Versäumnisurteil sind nicht die Rechtsbehelfe Berufung oder Revision, sondern der Einspruch nach § 338 ZPO statthaft. Der Säumige kann den Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, frühestens aber nach Verkündung des Versäumnisurteils einlegen. Im Arbeitsrecht muss sich der Säumige beeilen, um ein Fristversäumnis zu vermeiden: Die Einspruchsfrist beträgt hier nämlich nur eine Woche. Bei einem erfolgreichen Einspruch wird ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt. Erscheint die zuvor säumige Partei erneut nicht, kann das sog. zweite Versäumnisurteil ergehen. Hiergegen ist dann kein Einspruch mehr möglich, sondern das Rechtsmittel der Berufung.

Praxisrelevant ist die sog. Flucht in die Säumnis. Hat der Beklagte keine Klageerwiderung an das Gericht geschickt, könnte es passieren, dass sein Vorbringen vor Gericht als verspätet zurückgewiesen wird. Erscheint er aber nicht zur Verhandlung und ergeht daraufhin ein Versäumnisurteil, kann er dagegen Einspruch einlegen. Ist er erfolgreich, wird weiterverhandelt und er kann im daraufhin festgesetzten Termin seine Argumente vorbringen, die nun vom Gericht beachtet werden müssen. Dieses Vorgehen hat seine Vorteile, birgt aber auch einige Risiken: Denn egal, ob er aus dem Rechtsstreit als Sieger oder Verlierer hervorgeht, muss er nach § 344 ZPO grundsätzlich die Kosten der Säumnis tragen. Außerdem ist das Versäumnisurteil nach § 708 Nr. 2 ZPO vorläufig vollstreckbar - und zwar ohne Sicherheitsleistung. Das bedeutet, der Kläger - und damit der Gläubiger - kann in das Vermögen vom Schuldner - dem Beklagten - vollstrecken, also z. B. einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Einen Rechtsanwalt trifft hier die Aufklärungspflicht, seinen Mandanten auf dieses Prozessrisiko hinzuweisen.

(VOI)

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