3.534 Anwälte für Vorstrafe | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Schumacher
Rechtsanwalt Uwe Schumacher
Beisenherz & Schumacher GbR, Friedrich-Ebert-Str. 10, 59425 Unna 6688.5885922181 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Vorstrafe steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Schumacher gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Herr Schumacher ist ein sehr erfahrener Rechtsanwalt. Er regelt seit Jahren meine juristischen Angelegenheiten. Die … (18.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Larissa Faust
sehr gut
Rechtsanwältin Anna Larissa Faust
Kanzlei Faust, Fellnerstraße 7-9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4618206528 km
Strafrecht • Migrationsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vorstrafe hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anna Larissa Faust
aus 10 Bewertungen Frau Faust hat mir schnell geholfen und sogar geschafft, mein Verfahren einstellen zu lassen. Kann sie auf jeden Fall … (03.07.2021)
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sehr gut
Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff
LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB, Amiraplatz 3, 80333 München 7118.9419438629 km
"Klarheit und Lösung"
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Vorstrafe
aus 14 Bewertungen Wir haben sehr kurzfristig Unterstützung für unsere Gründung benötigt und haben mit Elisa Roggendorff eine großartige … (03.04.2024)
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Rechtsanwalt Timo Pickhardt
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Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Vorstrafe bietet Herr Rechtsanwalt Timo Pickhardt
(10.12.2020) Herr Pickhardt ist ein sehr professioneller Anwalt. Er ist sehr freundlich und bei Fragen immer hilfsbereit. Man kann …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Debring
Kanzlei Claudia Debring, Ribbeckstr. 12, 14469 Potsdam 6959.4529375198 km
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Bei rechtlichen Problemen im Bereich Vorstrafe unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Claudia Debring
(30.05.2022) Frau Debring hat zugehört und es war ein sehr angenehmes Gespräch.
Profil-Bild Rechtsanwalt Immo Debuschewitz LL.M., MM
DEBUSCHEWITZ Fachanwaltskanzlei für Automobil- & Verkehrsrecht, Im Mediapark 8, 50670 Köln 6673.6563396613 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Vorstrafe unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Immo Debuschewitz LL.M., MM

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vorstrafe

Fragen und Antworten

  • Vorstrafe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorstrafe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vorstrafe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vorstrafe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vorstrafe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Als Vorstrafe wird im Strafrecht jede rechtskräftige – das bedeutet, dass Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Gerichts nicht mehr möglich sind – Verurteilung einer Person bezeichnet, die in das Bundeszentralregister eingetragen wurde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verurteilung mittels Urteil oder Strafbefehl aufgrund einer Straftat verhängt werden muss, nicht jedoch z. B. mittels Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Eintrag der Vorstrafe ins Bundeszentralregister

Unabhängig von der Straftat – z. B. Unfallflucht, Betrug, Diebstahl oder Mord – bzw. dem Strafmaß wird jede Vorstrafe in das Bundeszentralregister eingetragen. Beigefügt werden z. B. auch die Personendaten des Verurteilten, das entscheidende Gericht, das Aktenzeichen vom Strafverfahren und das Datum des Rechtskrafteintritts.

Vom Bundezentralregister zu unterscheiden ist das Führungszeugnis nach den §§ 30 ff. BZRG (Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister – auch Bundeszentralregistergesetz genannt). Denn in das Führungszeugnis eingetragen wird eine Vorstrafe nur, wenn sie das Strafmaß von 90 Tagessätzen bei einer Geldstrafe bzw. drei Monate bei einer Freiheitsstrafe überschreitet und sie die einzige im Register stehende Vorstrafe ist. Es ist also nur ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Übrigens: Das Führungszeugnis für Behörden enthält mehr Angaben als das „normale“ Führungszeugnis – unter Umständen auch Informationen über eine Vorstrafe, die mit weniger als drei Monate Freiheitsstrafe bestraft wurde. Es wird ferner unmittelbar an die betreffende Behörde geschickt.

Wurde ein Ermittlungsverfahren durchgeführt und – etwa gegen eine Auflage – eingestellt, erfolgt diesbezüglich kein Eintrag in das Bundeszentralregister. Schließlich ist der Beschuldigte nicht verurteilt worden.

„Alltagsprobleme“ wegen einer Vorstrafe

Der Eintrag der Vorstrafe kann der betroffenen Person einige Schwierigkeiten bereiten. Vor allem im Arbeitsrecht kann der Eintrag einer Vorstrafe im Führungszeugnis zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.

Vorstellungsgespräch

Denn bevor man einen Arbeitsvertrag unterschreiben darf, wollen die meisten Arbeitgeber spätestens im Vorstellungsgespräch wissen, ob der Bewerber eine Vorstrafe hat oder es wird gleich die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt. Die Frage nach einer etwaigen Vorstrafe ist übrigens zulässig, sofern sie mit der auszuübenden Tätigkeit im Zusammenhang steht – also z. B. der Bewerber bei einer Bank einmal wegen Unterschlagung verurteilt worden ist.

Wird man dann eingestellt, weil man die Frage falsch beantwortet hat, muss man mit einer (fristlosen) Kündigung rechnen. Auch der Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis kann erfolglos bleiben, wenn die zuständige Behörde wegen der Vorstrafe die Unzuverlässigkeit der Person annimmt. Das ist z. B. bei einer Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer GmbH der Fall.

Aber: Sofern eine Vorstrafe nicht im Führungszeugnis steht, kann man sich selbst als unbestraft bzw. nicht vorbestraft bezeichnen. Nach § 53 BZRG muss der Verurteilte die Strafe dann auch nicht gegenüber dem potenziellen Arbeitgeber offenbaren.

Verlust des Beamtenstatus?

Begeht ein Beamter eine Straftat, ist häufig nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch ein Disziplinarverfahren die Folge, sofern der Beamte eine Pflichtverletzung begangen hat. Als Disziplinarmaßnahmen kann z. B. das Ruhegehalt des Beamten gekürzt oder versagt werden. Auch eine Versetzung ist möglich. Nach § 41 BBG (Bundesbeamtengesetz) kann ein Bundesbeamter im schlimmsten Fall wegen einer Straftat seine Beamtenrechte verlieren – der Beamtenstatus endet dann mit der Rechtskraft des Urteils. So verliert der Beamte mit einer Verurteilung und damit mit einer Vorstrafe unter anderem auch seinen Anspruch auf Besoldung.

Einschränkungen bei der Berufswahl?

Eine Vorstrafe hindert einen Verurteilten in der Regel nicht daran, seinen Traumberuf zu erlernen. Probleme im Rahmen einer Ausbildung können sich aber z. B. ergeben, wenn der potenzielle Ausbilder im Vorstellungsgespräch nach einer Vorstrafe fragt. Auch das Studium kann man mit einer Vorstrafe problemlos absolvieren; eine Vorstrafe führt also nicht zur Exmatrikulation. Bestimmte Berufe verlangen jedoch eine „weiße Weste“, etwa wenn man Anwalt werden oder zur Polizei gehen möchte – wer dann eine Vorstrafe im Führungszeugnis stehen hat, wird wenig Chancen auf eine Beschäftigung in diesem Bereich haben.

Waffenschein trotz Vorstrafe?

Wer eine Waffe erwerben, besitzen und auch nutzen möchte, benötigt hierzu die entsprechende Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Waffenschein oder auch ein Jagdschein wird danach unter anderem nur erteilt, wenn man die nötige Zuverlässigkeit besitzt. Eine Vorstrafe kann jedoch gegen die Zuverlässigkeit sprechen, etwa wenn man rechtskräftig wegen eines Verbrechens verurteilt worden ist, vgl. § 5 WaffG (Waffengesetz).

Was bedeutet „einschlägig vorbestraft“?

Ist noch keine Tilgungsreife nach den §§ 45 ff. BZRG eingetreten und begeht der Vorbestrafte dasselbe Delikt erneut, ist er einschlägig vorbestraft. Das führt dazu, dass die Vorstrafe strafschärfend bei der zweiten Verurteilung im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen ist.

Tilgungsreife bedeutet, dass die Einträge im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis nach einer gewissen Zeit – abhängig vom Strafmaß gemäß § 46 BZRG – gestrichen werden. So wird z. B. eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr nach fünf Jahren aus dem Bundeszentralregister entfernt. Die Tilgungsfristen beim Führungszeugnis sind jedoch grundsätzlich kürzer als die beim Bundeszentralregister, die bis zu 20 Jahre betragen können.

(VOI)

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