3.553 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Christiene Inselmann
Rechtsanwältin Christiene Inselmann
Inselmann - Tamoschus, Elisabethstr. 41, 06844 Dessau-Roßlau 6945.737318914 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Christiene Inselmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 5 Bewertungen Einfach zu empfehlen kompetent und zuverlässig. (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Engin Yorgun
sehr gut
Rechtsanwalt Engin Yorgun
Kanzlei Yorgun - Rechtsanwalt Engin Yorgun, Bockenheimer Landstr. 92, 60323 Frankfurt am Main 6824.3225116825 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Engin Yorgun - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 25 Bewertungen Vielen Dank.Herr Engin. (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze
Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze
RSCW Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Rückertstr. 25, 97421 Schweinfurt 6926.012051883 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze
aus 8 Bewertungen Unaufgeregte souveräne Vertretung! Sachlich richtige Einschätzung! Freundlich und aufgeschlossen! Verfahren wurde … (27.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Gerd Herrmann
Anwaltskanzlei Hans-Gerd Herrmann, Dr.-Wolff-Str. 2, 65549 Limburg an der Lahn 6772.5597589843 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Herrmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Beer
Kanzlei Uwe Beer, Anton-Saefkow-Platz 12, 10369 Berlin 6978.1360501519 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Uwe Beer für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 8 Bewertungen Ein sehr freundlicher und sachlicher Mensch. Fühle mich sehr gut aufgehoben bei ihm! Kann ich nur weiterempfehlen! (05.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Handke
Rechtsanwalt Stefan Handke
Anwaltskanzlei Handke & Geerhardt, Rothenhofer Straße 5, 96472 Rödental 6962.1286944603 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Handke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
(22.10.2021) Schnelle Antwort seitens der Kanzlei
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tröster
Kanzlei RA Michael Tröster, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e.V.), Ludwig-Lepper-Straße 19, 33604 Bielefeld 6715.7186984415 km
Niemals aufgeben!
Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Michael Tröster
aus 6 Bewertungen Vielen dank, Hr. Törster für alles! Ich kann Sie jedem Empfehlen, wer rechtliche Hilfe benötigen! Sie macht alles 100%! (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Magnus von Treyer
sehr gut
Rechtsanwalt Magnus von Treyer
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Magnus von Treyer
aus 67 Bewertungen Lufthansa hatte unsere Reise geändert und gleichzeitig unser Gepäck verloren. Herr von Treyer hat auf perfekte Weise … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nuray Logen
sehr gut
Rechtsanwältin Nuray Logen
Rechtsanwaltskanzlei Nuray Logen, Blumenstr. 142, 47798 Krefeld 6629.7205189141 km
Anwaltskanzlei Nuray Logen steht für Verlässlichkeit und Kompetenz. Das sind die Pfeiler, auf denen meine Kanzlei ruht, die Werte, auf die ich weiter bauen möchte .
Familienrecht • Betreuungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nuray Logen ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 11 Bewertungen Bisher warte ich auf etwaigen Schriftverkehr zu dem Amtsgericht, aber das brauch ja auch seine Zeit. Ich fühle mich … (20.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Zastrow
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Zastrow
Rechtsanwalt Alexander Zastrow, Innere Laufer Gasse 18, 90403 Nürnberg 7011.8075261108 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Zastrow ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 32 Bewertungen Herr Zastrow und sein Team haben mir mit Kompetenz, Empathie und Zuverlässigkeit zu meinem Recht verholfen und den für … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
sehr gut
Kanzlei Sabine Veronika Berndt, Ahornweg 19, 14476 Potsdam 6960.2195318584 km
Wo andere aufhören, fangen wir erst an.
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt
aus 34 Bewertungen Sehr professionelles Arbeiten, gute Kommunikation mündlich sowie schriftlich und überhaupt ein sehr nettes Team. Danke … (18.01.2024)
Profil-Bild Dr. Dirk Schlei
sehr gut
Dr. Dirk Schlei
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Wilhelm-Waldeyer-Straße 14, 50937 Köln 6674.0941700589 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Rechtsanwalt Herr Dr. Dirk Schlei
aus 85 Bewertungen Immer da, weis wie man handelt sehr empfehlenswert (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kevin Schröder
sehr gut
Rechtsanwalt Kevin Schröder
Rechtsanwalt Kevin Schröder, Bundeskanzlerplatz 2D, 53113 Bonn 6696.2713622313 km
Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Kevin Schröder
aus 34 Bewertungen Sehr gute Erfahrungen (21.03.2024)
Profil-Bild Fachanwältin für Strafrecht Christine Martin
sehr gut
Fachanwältin für Strafrecht Christine Martin
Kanzlei für Strafrecht Christine Martin, Rückertstr. 25, 97421 Schweinfurt 6926.0046815927 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Fachanwältin für Strafrecht Christine Martin ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 23 Bewertungen Die Rechtsberatung durch Frau Martin war zu meiner vollsten Zufriedenheit. Sie ist eine sehr engagierte und … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aljona Terkin
Rechtsanwältin Aljona Terkin
Anwaltskanzlei|Terkin, Bäumlstr. 11, 92224 Amberg 7061.4528107798 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Aljona Terkin ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 5 Bewertungen Unkomplizierte kompetente Anwaltskanzlei mit freundlichem Personal. Hat mich bei einem unverschuldet Unfall zu meiner … (05.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Ellerbrock + Lenius Rechtsanwälte Fachanwälte, Albert-Schweitzer-Str. 34, 38226 Salzgitter 6814.827717804 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Lam
Kanzlei Jan Lam, Schlachte 30A, 28195 Bremen 6675.1033557314 km
Im Strafverfahren erfahren
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Lam gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Sehr geehter Herr Lam, hiermit möchte ich mich nochmals sehr herzlich bei Ihnen für die vertrauensvolle Bearbeitung … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Serpil Kartal
Rechtsanwältin Serpil Kartal
Anwaltskanzlei Serpil Kartal, Rödinghauser Str. 2, 59065 Hamm 6688.9603618288 km
Mehr als nur Rechtsberatung
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Serpil Kartal - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
(11.10.2023) kann nur weiter epvehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Bahman Wahab
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Bahman Wahab
Rechtsanwalt Bahman Wahab, Sachsentor 48, 21029 Hamburg 6736.239539382 km
Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle, geeignete Lösung in menschlicher sowie rechtlicher Hinsicht.
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Migrationsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Bahman Wahab
aus 79 Bewertungen آقای وهاب یکی از بهترین و کلای در مورد پناهندگی هستند ومن از او برای زحماتش راجب برادرم متشکرم وایشان را برای … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Gerstmeier
Rechtsanwalt Jakob Gerstmeier
Kanzlei Gerstmeier, Rosenheimer Str. 28, 83059 Kolbermoor 7167.2120493166 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jakob Gerstmeier - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Viktor Dick
Rechtsanwalt Viktor Dick
Rechtsanwalt Viktor Dick, Kölner Straße 50, 53879 Euskirchen 6679.5626091963 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Viktor Dick bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 5 Bewertungen Er hat zwar zur Zeit keine Kapazitäten, aber er hat sich direkt gemeldet und mir einen späteren Zeitpunkt angeboten. (03.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gülistan Özgül
sehr gut
Rechtsanwältin Gülistan Özgül
Kanzlei Gülistan Özgül, Aureliusstraße 15, 52064 Aachen 6629.6998782354 km
Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gülistan Özgül gerne zur Verfügung
aus 47 Bewertungen Nach 18 Monaten des Wartens auf eine Rückmeldung zu meinem Einbürgerungsverfahren, hat Frau Özgül den Prozess … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwälte Wittl, Gaissacher Str. 18, 81371 München 7118.8588040368 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
(05.02.2024) Herr Wittl hat mich im Rahmen einer Grundstücksübertragung vertreten. Mit seiner Arbeit und insbesondere im Hinblick …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Brauer Rechtsanwälte, Thomas-Mann-Straße 41, 53111 Bonn 6694.212353609 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.
aus 212 Bewertungen Mir wurde für mein Anliegen eine schnelle, freundliche und hilfreiche Antwort gegeben. Vielen Dank. (24.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

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