3.949 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdinand Obergfell
sehr gut
Rechtsanwalt Ferdinand Obergfell
Kanzlei Obergfell, Bürgerstraße 14, 76133 Karlsruhe 6868.6552052932 km
Ehrlichkeit - Schnelle Bearbeitung - Effektive Verteidigung - zufriedene Mandanten - Gute Erreichbarkeit
Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ferdinand Obergfell ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
aus 71 Bewertungen Freispruch !! (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Fischer
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Kanzlei am Tiergarten – Schätzlein & Fischer Rechtsanwälte, Schmausenbuckstr. 90, 90480 Nürnberg 7015.2244294193 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Andreas Fischer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
(14.07.2022) Angenehmen Person, als ersten Begegnung hab ich mich im vertrauen Händen gefühlt. Kompetent, hilfsbereit, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Göbel
sehr gut
Rechtsanwalt Thilo Göbel
Kanzlei Thilo Göbel, Langener Str. 86, 63073 Offenbach am Main 6835.0111716098 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thilo Göbel
aus 86 Bewertungen Herr Göbel ist ein guter und kompetenter Anwalt. Sehr gute Kommunikation, Begleitung zum Gericht und große fachliche … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Schell
sehr gut
Kanzlei Heike Schell, Rheinallee 40, 55118 Mainz 6805.4605154023 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Schell - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 24 Bewertungen Frau Schell ist eine sehr kompetente, engagierte Anwältin die einen sofort hilft, wenn man nicht weiter weiß. Man … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner
Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Egbert Degner & Kollegen, Auwiesenstr. 30, 72770 Reutlingen 6946.8938233246 km
Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner
(20.09.2022) Es gibt nichts negatives zu sagen Bin voll und ganz zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kunzendorff
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Kunzendorff
Rechtsanwaltskanzlei Kunzendorff, Hindenburgstr. 23, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.8799198786 km
Ich bin Rechtsanwalt mit Leib und Seele und seit über 20 Jahren für Sie am Start. Bei uns sind die Reaktionszeiten schnell und die Wege kurz. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Kunzendorff gerne zur Verfügung
aus 358 Bewertungen Sehr positiv, der getätigte Verkauf konnte wieder rückgängig gemacht werden, obwohl ich zuvor bei einem anderen Anwalt … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs
CF-Rechtsanwälte, Würzburger Str. 100, 90766 Fürth 7003.4734794319 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs
aus 11 Bewertungen Unkomplizierte Kontaktaufnahme, schnelle Antwort des Herrn Dr. Fuchs, kompetente Hilfe. Absolut zu empfehlen! (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Patentanwalt Dipl.- Jur. Horst Baier
Rechtsanwalt und Patentanwalt Dipl.- Jur. Horst Baier
Rechtsanwalts- und Patentanwaltskanzlei Horst Baier, Erlaer Str. 23, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge 7053.2653429576 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Patentrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Patentanwalt Dipl.- Jur. Horst Baier gerne zur Verfügung
(14.08.2018) herr baier ist sehr pflichtbewust ,hilft so schnell wie möglich,außerdem sehr freundlch
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Hesse
Rechtsanwältin Uta Hesse
KUTSCHER Rechtsanwälte, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale) 6949.9045200467 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Uta Hesse ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
(27.07.2020) Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin von Anfang an sehr zufrieden mit ihrem Rechtsbeistand!!!! Hat mir immer weiter …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Slotta
sehr gut
Kanzlei Marco Slotta, Breite Str. 38, 39576 Hansestadt Stendal 6879.8890405471 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Slotta ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
aus 17 Bewertungen Super Anwalt immer für einen Spaß zu haben dabei sehr kompetent. Würde ihn jederzeit weiterempfehlen. Also in diesem … (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Kränzlein
Rechtsanwalt Werner Kränzlein
Kränzlein Adams Eckstein Rechtsanwälte, Nymphenburger Str. 20, 80335 München 7117.1966026314 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Kränzlein vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Aaron Albrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Aaron Albrecht
Anwaltskanzlei Albrecht, Am Markt 9, 36251 Bad Hersfeld 6847.6868915371 km
Das Recht ist öfter auf Ihrer Seite, als Sie denken.
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Aaron Albrecht ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 17 Bewertungen Herr Albrecht hat mich bei einem Widerspruch gegen einen Amtsbescheid beraten (kostenlose Erstberatung). Die … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Joachim Tietze
Rechtsanwälte Tietze & Mura, Marktplatz 1, 97688 Bad Kissingen 6907.4857895297 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Joachim Tietze ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Holdschick
Rechtsanwalt Harald Holdschick
Neugebauer & Holdschick, Karlsruher Straße 11/1, 70771 Leinfelden-Echterdingen 6935.1809677725 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Holdschick im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
(21.04.2024) Herr Holdschick hat sich spontan bereit erklärt, sich um dem Fall zu kümmern.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Böh von Rostkron
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Böh von Rostkron
Kilian & Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei, Bismarckstr. 16, 97318 Kitzingen 6938.8224415701 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Böh von Rostkron - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 45 Bewertungen Herr Böh von Rostkron hat eine Exzellente Vorbereitung meiner Anklage geschrieben. Somit habe ich nach der Verhandlung … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manon Heindorf
sehr gut
Rechtsanwältin Manon Heindorf
PRO REO Law, Veronikastraße 15, 45131 Essen 6652.8687722598 km
„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts.“
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Manon Heindorf
aus 120 Bewertungen Hausdurchsuchung in den Morgenstunden und eine Strafanzeige. Unser Leben war komplett aus den Fugen. Durch Zufall - … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Mauritz
Rechtsanwalt Carsten Mauritz
Rechtsanwaltskanzlei mauritz & partner, Zeißstr. 63, 30519 Hannover 6771.7374184389 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Mauritz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 8 Bewertungen Ich fühlte mich von Beginn an in der Kanzlei gut aufgehoben und beraten. Wir wurden von Herrn Mauritz in einer … (30.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Veit Demmig
sehr gut
Rechtsanwalt Veit Demmig
Kanzlei Veit Demmig, Caldenhofer Weg 27, 59065 Hamm 6689.8069384585 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Veit Demmig – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 37 Bewertungen ich hatte ihn vor 10 j mal gehabt und war positive gestimmt und wie heute auch noch 😉.Weil ich sagen kann ohne hier … (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Otto
Rechtsanwalt Markus Otto
Strafverteidigung und Beratung zu strafrechtlichen Fragestellungen, Siriusstraße 22a, 82205 Gilching 7103.0912545352 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Markus Otto
(21.01.2024) Herr Otto verspricht einem nicht im Gegensatz zu einigen "marktschreierischen" Kollegen das Blaue vom …
Profil-Bild Rechtsanwalt Elmar Mettke
Rechtsanwalt Elmar Mettke
Rechtsanwalt Elmar Mettke Fachanwalt für Strafrecht, Kölner Str. 73, 53879 Euskirchen 6679.4731671847 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Elmar Mettke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
(13.11.2023) Ein sehr ordentlicher und freundlicher Rechtsanwalt der kompetent und sehr hilfreich ist.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven-André Pfisterer
Rechtsanwalt Sven-André Pfisterer
Kanzlei Pfisterer, Torhausstr. 11, 74821 Mosbach 6895.2356332771 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven-André Pfisterer gerne zur Verfügung
(08.02.2018) Herr Rechtsanwalt Sven Pfisterer hat sich sofort und intensiv um die Probleme gekümmert. Geltendes Recht konnte Herr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Kanzlei Anwälte am Markt, Büchel 4, 52062 Aachen 6629.1661835585 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Jur. Bernd Dietmar Wermuth
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Rechtsanwaltskanzlei Wermuth, Auf dem Weiherhahn 26, 51377 Leverkusen 6675.2626112455 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Bernd Dietmar Wermuth
aus 57 Bewertungen Sehr gute Beratung bezüglich der Ermahnung erhalten. Kann immer wieder sagen, top top top. Vielen Dank (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Buddeke
Kanzlei Stefan Buddeke, Große Str. 67, 49074 Osnabrück 6671.9872105465 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Buddeke - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 8 Bewertungen Herr buddeke hat mir viel geholfen, er gibt sich Mühe und hört ganz gut zu, die Sekretärin ist auch sehr kulant … (13.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

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