AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB" | Seite 23
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11.07.2022 Rechtsanwältin Jana Christina Hartmann„… verzichtet – unabhängig vom Verschuldensgrad der Gegenseite. Der Kläger legte Berufung unter Festhalten der Behauptung ein, dass keine wirksamen/wirksam einbezogenen AGBs vorläge; insbesondere verstießen …“ Weiterlesen
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28.07.2023 Rechtsanwalt Jens Reime„… also mit Blick auf die AGB des Beklagten unter Nr. 3.2. (Anlage K 16) davon ausgehen wollte, dieser schulde gerade keine Beratung, so ist er doch zur zutreffenden Auskunftserteilung verpflichtet. 91 …“ Weiterlesen
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08.07.2023 Rechtsanwalt Christian Schilling„… in AGB unwirksam sein, als Individualabrede jedoch wirksam. Der Alleinauftrag darf jedoch nicht unbefristet vereinbart werden, dann ist dieser sittenwidrig. Vertretungsbefugnis Der Maklerkunde …“ Weiterlesen
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03.07.2022 Rechtsanwalt Martin Loibl„… der Reiseveranstalter nach den AGB eine angemessene Entschädigung verlangen, die bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises beträgt. Keine Entschädigung kann hingegen verlangt werden, „wenn am Bestimmungsort …“ Weiterlesen
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01.07.2022 Rechtsanwalt Stefan Loebisch„… wird. Die unter https://branchenbuch24.net/agb abrufbaren AGB sehen als Gerichtsstand für alle Kaufleute den "Geschäftssitz der Global Media GmbH LLC " vor. Unvollständige Angaben über die "Global Media …“ Weiterlesen
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11.04.2024 Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch„… Das Fintech hat betroffenen Kunden zwar schriftlich über die Maßnahmen informiert. Den Kunden wird vorgeworfen, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen zu haben. Was ihnen konkret …“ Weiterlesen
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30.06.2022 Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg„… auf die AGBen verweisen werden. Um eine Haftung des Webdesigners zu beschränken, sollten zudem Haftungsbegrenzungen in den AGBen aufgenommen werden. Diese unterliegen aber engen Beschränkungen. Der Webdesigner …“ Weiterlesen
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30.06.2022 Rechtsanwalt Sebastian Koch„… durch den BGH zu dieser Frage bislang gibt, empfiehlt der Ombudsmann einen hälftigen Vergleich. Weitere Fragen, wie die Zulässigkeit von negativen Wiederanlagerenditen und die Zulässigkeit von AGB …“ Weiterlesen
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30.06.2022 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… hilfreich nicht aussagekräftige Hinweise in AGB, die der Trader, weil nicht hervorgehoben ohnehin nicht findet. Wenig hilfreich ist also die Angabe von Tatsachen, die der Anleger findet, nämlich …“ Weiterlesen
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28.06.2022 Fachanwältin Anastasia Tyrrell LL.M.„… und nicht Gesellschafter), sodass sein Anstellungsvertrag grundsätzlich der AGB-Kontrolle unterliegt (BAG 19. Mai 2010 – 5 AZR 253/09). Die Wirksamkeit einzelner Klauseln kann also aus juristischer Sicht …“ Weiterlesen
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28.06.2022 Rechtsanwalt Matthias Richter„… des Spielers, nach denen dieser zum Zeitpunkt der Durchführung keine Kenntnis von dem Verbot der Teilnahme an Online-Glücksspielen hatte. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Beklagten haben …“ Weiterlesen
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21.06.2022 Rechtsanwalt Hansjörg Looser„… mitgeteilt hat, dass die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vereinbarkeit einer Nachrangigkeit in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Verbrauchern Grund für …“ Weiterlesen
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20.06.2022 Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser„… Rechtsprechung des BGH zur Vereinbarung einer Nachrangigkeit in den AGB sein. „Das spricht dafür, dass die Nachrangklausel nicht wirksam vereinbart wurde und die UDI Energie Festzins 11 daher …“ Weiterlesen
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17.06.2022 Rechtsanwalt Mirko Göpfert„… einen Anspruch auf Minderung rechtfertigen, denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. Genau dies dürfte vorliegend …“ Weiterlesen
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14.06.2022 Rechtsanwalt Krischan David Lang„… des Unternehmenssitzes von Amazon in Luxemburg und den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowohl Luxemburger Gerichte zuständig als auch luxemburgisches Recht anwendbar seien. Taktische …“ Weiterlesen
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12.06.2022 Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM„… in einem standardisierten Arbeitsvertrag muss einer sog. AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) standhalten, d.h. die Klausel muss klar und verständlich sein und inhaltlich angemessen. Um Eigenkündigungen von unliebsamen …“ Weiterlesen
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10.10.2022 Rechtsanwalt Kai Simon Faix„… sich die Widerrufsbelehrung nämlich versteckt in den AGB. Diese AGB sind auf der Bestellseite nur durch einen anklickbaren Link im Kleingedruckten am Ende der Seite aufrufbar. Innerhalb der AGB muss der Verbraucher …“ Weiterlesen
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07.06.2022 Rechtsanwalt Jan Paul Seiter„… nachgewiesen werden muss. Die Vertragsstrafenklausel muss einer AGB-Kontrolle standhalten, also angemessen und transparent gestaltet sein. Angemessen ist sie der Höhe nach dann, wenn sie sich an der Dauer …“ Weiterlesen
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03.06.2022 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… beide Fälle ist eine solche AGB-Regelung nicht zu beanstanden. Damit, so der BGH, sei keine unangemessene Benachteiligung verbunden, zumal der Grundstückseigentümer die Zustimmung der Bank einfordern …“ Weiterlesen
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03.06.2022 Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann„… Casinos verfügte über eine Glücksspielerlaubnis nach gibraltarischem Recht. Über eine entsprechende deutsche Erlaubnis verfügte sie nicht. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurde darauf …“ Weiterlesen
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03.06.2022 Rechtsanwalt István Cocron B. A.„… ist. Der Widerspruch des Händlers wurde seitens von PayPal pauschal unter Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückgewiesen. Der Händler, so PayPal, habe im Widerspruch zu den AGB gehandelt …“ Weiterlesen
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01.06.2022 Rechtsanwalt Marc Pflüger„… . Der Bundesgerichtshof hatte dort seine bereits gefestigte Rechtsprechung bekräftigt, dass AGB-Klauseln, die es dem Kreditinstitut erlauben, die variable Verzinsung des Sparvertrags selbst anzupassen, unwirksam …“ Weiterlesen
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30.05.2022 Rechtsanwalt Franz-Ludwig Kopinski„… der "ordentlichen Verwaltung" geprüft. Eine AGB-Prüfung findet im Rahmen eines Beschlussanfechtungsverfahrens hingegen nicht statt. Die in dem Verwaltervertrag angegebenen Vergütungssummen hält der BGH …“ Weiterlesen
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Online-Casino muss Spieler 211.330 Euro zurückzahlen / Landgericht Berlin öffnet Tür zur Rückzahlung23.05.2022 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… bot auf der deutschsprachigen Webseite www.casino.bwin.com/de/games die üblichen Glücksspiele wie Slots, Tischspiele und Sportwetten an. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wies …“ Weiterlesen