AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB" | Seite 27
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17.01.2022 Rechtsanwältin Julia Maris„… nicht allgemein in den AGB ausgeschlossen werden. Zum 01.07.2022 wird geregelt, dass für Verträge, die online abgeschlossen werden, künftig online auch eine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt werden muss …“ Weiterlesen
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17.01.2022 Rechtsanwalt Philipp Obladen„… zu unterbinden. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die Tickets unberechtigt weiter zu verkaufen, da das Anbieten der Tickets gegen die ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) verstießen. Nach diesen AGB …“ Weiterlesen
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16.01.2022 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… eine Vielzahl von Vorschriften beachten und insbesondere ihre Rechtstexte im Internet auch immer auf dem jeweils aktuellen Stand halten. Wir bieten Onlinehändlern einen AGB Update-Service an. Hierbei erstellen …“ Weiterlesen
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14.01.2022 Rechtsanwalt Kai Malte Lippke„… und in den AGB der Gerichtsstand Valetta vereinbart sei sie sei gar nicht die richtige Beklagte, weil auf sie die Internetseite zusammen mit der bet-at-home Internet Ltd betreibe und der Kläger …“ Weiterlesen
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13.07.2022 Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt„… Tagen widerrufen! Doch überprüft wirklich jeder Stromanbieter meine Bonität? Bei den meisten Anbietern stimmen Sie mit den AGBen automatisch einer Prüfung Ihrer Daten im Rahmen einer Bonitätprüfung …“ Weiterlesen
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12.01.2022 Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt„… zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen ist. Beträgt die Höchstprämie beispielsweise 50%, so kann bei Erreichen …“ Weiterlesen
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12.01.2022 Rechtsanwältin und Notarin Sabrina Lindwehr„… ! Überprüfen Sie Ihre Verträge, passen Sie Ihre AGB an und aktualisieren Sie Hinweise auf gesetzliche Vorschriften! Kanzlei Lindwehr Münsteraner Straße 2 49809 Lingen (Ems) Rechtsanwältin Sabrina …“ Weiterlesen
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10.01.2022 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… führen zu Handlungsbedarf. AGB sind anzupassen. Insbesondere sind nicht automatisierte Abläufe neu zu koordinieren und zu programmieren, z.B. die Dauer der Vertragsverlängerung …“ Weiterlesen
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09.01.2022 Rechtsanwalt Martin Loibl„… Geschäftsbedingungen (AGB) der Stromanbieter heißt es beispielsweise, dass die Vertragslaufzeit 12 Monate beträgt, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Zudem ist oftmals eine Klausel …“ Weiterlesen
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11.01.2022 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… der Kommissionär haftet, oder der Emittent ist die spannende Frage: Der Sachverhalt ist zu klären und die Ursache der Dysfunktion in Erfahrung zu bringen. Was dann das Vertragsrecht und die AGB sagen …“ Weiterlesen
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07.01.2022 Rechtsanwältin Maike Wiemann„… von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffen. Neu gestaltete AGBs müssen diese Änderungen beachten. Bereits bestehende AGBs müssen angepasst werden. Anderfalls drohen kostenträchtige Abmahnungen …“ Weiterlesen
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06.01.2022 Rechtsanwalt Christian Mauritz LL.M.„… , schickt es zurück und es ist ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen. Vorsicht vor der Abo-Falle Oft sind in diesen Werbefaxen oder sonstigen AGB Klauseln versteckt, nach denen sich der Vertrag …“ Weiterlesen
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06.01.2022 Rechtsanwältin Dr. Christine Lanwehr„… in ihren AGB einen Haftungsausschluss regeln, nach dem bei Verlust des Passwortes auch kein Zugriff des Wallets-Betreibers auf den Private-Key zulässig ist. Problematisch bei der konkreten Vererblichkeit …“ Weiterlesen
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06.01.2022 Rechtsanwalt Arne Fleßer„… an Verbraucher*innen verkaufen, sollten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen und an die neue Rechtslage anpassen. Gerne stehen wir Ihnen bei einer Überprüfung und Aktualisierung Ihrer AGB zur Seite! Kontaktieren Sie uns.“ Weiterlesen
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05.01.2022 Rechtsanwalt Christian Lunow„… die geschuldete Hauptleistung der Arbeitnehmer*innen definiert. Damit unterliegen Versetzungsklauseln einer AGB-Kontrolle nach § 307 I BGB nur dann, wenn sie über das allgemeine Direktionsrecht …“ Weiterlesen
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28.04.2022 Rechtsanwalt Patrick Baumfalk„… unter anderem das Regelungswerk der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung. Denn nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts unterstehen die in einem Betrieb aufgestellten …“ Weiterlesen
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03.01.2022 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… in seinen AGBs vorsehen. Sollte es zu einer solchen automatischen Vertragsverlängerung gekommen sein, kann der Kunden den Vertrag mit der Frist von einem Monat kündigen. ACHTUNG: Diese Regelung gilt nur …“ Weiterlesen
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03.01.2022 Rechtsanwalt Christian Lunow„… sind. In diesen Fällen gelten sind die §§ 305 ff. BGB anzuwenden, wodurch die Klauseln einer vollumfänglichen AGB-Kontrolle unterzogen werden. Problematisch bzw. unwirksam sind die Klauseln, die keine greifbare …“ Weiterlesen
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13.01.2023 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… bereits berichtet haben. In den AGB ist dann mal die Brandt Werbung Tic. GmbH Sti., mal die Brandt Werbebranche GmbH Sti. genannt. Gerichtsstand soll Düren in NRW sein. Man hat sich also bei der Erstellung …“ Weiterlesen
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28.12.2021 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… sich auf AGB . Der BGH hatte mit seinem Urteil vom 17.3.04 entschieden (VIII ZR 161/03, ZIP 04, 1354): Das mit einer der Kontoangabe stillschweigend erklärte Einverständnis mit der Erfüllung der geschuldeten …“ Weiterlesen
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27.12.2021 Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt„… liegenden Fall war durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Gewerbemietvertrag eine Minderung der Miete ausgeschlossen, wenn durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände wie z.B …“ Weiterlesen
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22.12.2021 Rechtsanwalt Julian Körner„… verzichtet, einen weiteren Makler mit der Suche nach geeigneten Vertragspartnern zu beauftragen, Ein einfacher Makleralleinauftrag kann grundsätzlich wirksam unter Verwendung von AGB abgeschlossen …“ Weiterlesen
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11.01.2022 Rechtsanwalt Dustin Bartz„… ist, dass diese von KFZ-Sachverständigen verwendeten Abtretungserklärungen für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert sind, weshalb sie der AGB-Kontrolle unterliegen. Insbesondere gibt es insoweit immer wieder …“ Weiterlesen
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20.05.2024 Rechtsanwalt Stefan Musiol„… auch nicht wirksam durch Verkäufer eingeschränkt werden, wie beispielsweise über Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Vorschrift erklärt entsprechende Vereinbarungen vor der Erklärung …“ Weiterlesen