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Anwaltsnotar: Was er macht und wofür man ihn braucht

  • 2 Minuten Lesezeit
Anwaltsnotar: Was er macht und wofür man ihn braucht

Was ist ein Anwaltsnotar?

Die Berufsgruppe der Notare ist in Deutschland aus historischen Gründen geteilt und kommt – je nach Bundesland bzw. Region – in zwei Formen vor:

  • Anwaltsnotariat 

  • Nur-Notariat 

Anwaltsnotare sind Juristen, die sowohl als Rechtsanwälte als auch als Notare tätig sind. Im Unterschied zum Anwaltsnotar üben Nur-Notare das Notaramt hauptberuflich aus und sind nicht zusätzlich als Rechtsanwälte tätig. Erfahren Sie hier noch mehr darüber, worin sich Anwaltsnotare und Notare unterscheiden! Das Tätigkeitsprofil von Anwaltsnotaren und Nur-Notaren ist dabei dasselbe. Beide haben die gleichen Zuständigkeiten und unterliegen denselben Berufspflichten. Allgemein gilt: Notare müssen unparteiisch und unabhängig agieren, während Anwälte einseitig die Interessen ihrer Mandanten vertreten. 

Da Anwaltsnotare beide Berufe – den des Rechtsanwalts und den des Notars – ausüben, gelten für sie strenge Regeln, was mögliche Interessenskonflikte betrifft. Demnach dürfen sie als Notar nicht in Angelegenheiten tätig werden, mit denen sie zuvor als Rechtsanwalt betraut wurden (und umgekehrt). Verstoßen Notare gegen das sogenannte Mitwirkungsverbot, droht ihnen sogar die Amtsenthebung. Notare dürfen sich jedoch mit Rechtsanwälten und anderen Berufsgruppen zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen und gemeinsame Geschäftsräume nutzen, solange kein Mitglied der Sozietät notariell und anwaltlich in derselben Sache tätig wird. 

Wann braucht man einen Anwaltsnotar?

Anwaltsnotare beurkunden in erster Linie Rechtsgeschäfte wie Verträge oder Testamente. Außerdem können Sie sich an einen Notar wenden, wenn Sie Unterschriften oder Abschriften beglaubigen lassen müssen. Typische Angelegenheiten, bei der Sie einen Anwaltsnotar beauftragen müssen, sind: 

  • Grundstücks- und Immobilienrecht: Sie müssen üblicherweise einen Notar aufsuchen, um einen Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrag abzuschließen. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag. 

  • Erbrecht: Wer einen Erbvertrag schließen möchte, muss dafür ebenfalls zum Notar. Auch für die Errichtung eines Testaments empfiehlt sich der Gang zum Notar, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist. Notare bearbeiten außerdem Anträge auf Erstellung eines Erbscheins. Auch die Ausschlagung einer Erbschaft muss notariell beglaubigt werden, sofern Sie sie nicht persönlich vor dem Nachlassgericht erklären.

  • Familienrecht: Notare müssen beispielsweise Eheverträge sowie bestimmte Regelungen in Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen beurkunden. 

  • Handels- und Gesellschaftsrecht: Notare sind unter anderem für die Beglaubigung von Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister zuständig. Zudem beglaubigen sie Änderungen von Vereinssatzungen. 

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Anwaltsnotare in Deutschland

Anwaltsnotare sind in Deutschland in folgenden Bundesländern tätig:  

  • Baden-Württemberg  

  • Berlin  

  • Bremen 

  • Hessen  

  • Niedersachsen 

  • Nordrhein-Westfalen (westfälische Teile)  

  • Schleswig-Holstein 

In den übrigen Bundesländern können Notare dagegen nur hauptberuflich tätig sein. Die Zahl der Anwaltsnotare ist in den letzten Jahren stetig gesunken auf derzeit 4997 Berufsträger. Hauptberufliche Notare gibt es gerade mal 1714 (Stand: 01.01.2022).* Zum Vergleich: Laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) waren zum gleichen Zeitpunkt 142.822 Rechtsanwälte zugelassen. 

* Notarstatistik, Bundesnotarkammer. 

Form des Notariats in Deutschland

Wer darf als Anwaltsnotar tätig sein?

Wer als Anwaltsnotar zugelassen ist, hat nach dem zweiten juristischen Staatsexamen  

  • mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet, 

  • die notarielle Fachprüfung bestanden, 

  • die praktische Ausbildung in einem Notariat im Anschluss an die Fachprüfung durchlaufen, 

  • seit Bestehen der Prüfung an jährlichen notarspezifischen Fortbildungen teilgenommen.  

FAQs zum Anwaltsnotar

Was kostet ein Anwaltsnotar?

Notare legen ihre Gebühren nicht selbst fest, sondern sind an das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gebunden. Das Gesetz gilt sowohl für Anwaltsnotare als auch für hauptberufliche Notare.

Was macht ein Anwaltsnotar?

Die Hauptaufgabe von Anwaltsnotaren liegt in der Beurkundung und Beglaubigung von Dokumenten. Sie sind typischerweise in diesen Rechtsgebieten tätig:

  • Grundstücks- und Immobilienrecht

  • Erbrecht

  • Familienrecht

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

Was ist ein Notaranwalt?

Häufig liest man die Bezeichnung Notaranwalt, die aber streng genommen falsch ist. Die korrekte Bezeichnung lautet Anwaltsnotar. Beide Formulierungen meinen aber dieselbe Berufsgruppe: einen Notar, der ebenfalls als Rechtsanwalt tätig ist.

THH

Foto(s): ©Adobe Stock/Africa Studio, ©anwalt.de/THH

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