Arbeitsbedingungen und Nachweispflicht im Arbeitsrecht
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Allgemeine Arbeitsbedingungen: Was zählt dazu?
Zu den Arbeitsbedingungen zählen Bestimmungen zu:
- Entlohnung, auch an Sonn- und Feiertagen, einschließlich Überstunden und Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall
- Urlaub
- Arbeitszeiten und Ruhezeiten
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Unfallverhütung
- Arbeitsschutzmaßnahmen für beispielsweise Schwangere, Kinder und Jugendliche
- Gleichbehandlung der Geschlechter und andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen
- Kündigungen und dem Schutz der beschäftigten Personen im Fall von Kündigungen
Regelung von Arbeitsbedingungen in Deutschland
Die in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen werden durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge bestimmt. Auf europäischer Ebene bestehen ebenfalls Richtlinien zum Schutz von beschäftigten Personen, um die Mindeststandards an Arbeitsbedingungen sicherzustellen, die in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.
Die Bestimmungen über die Arbeitsbedingungen in Deutschland legen die Rechte und Pflichten von beschäftigten Personen und beschäftigenden Unternehmen fest. Insofern regelt § 105 Gewerbeordnung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren können, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen.
Umgesetzt werden die Arbeitsbedingungen durch zahlreiche Gesetze zur Bestimmung der Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise
- Mindestlohngesetz
- Nachweisgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit zahlreichen Arbeitsschutzverordnungen
- Bundesurlaubsgesetz
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- und viele mehr
Das Arbeitszeitgesetz sowie geltende Tarifverträge für bestimmte Branchen legen beispielsweise die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit fest sowie Ausgleichszeiten bei längeren Arbeitszeiten und die Länge der Pausen, um Beschäftigte nicht durch hohe Arbeitszeiten zu belasten und Ruhezeiten zu ermöglichen. Der Mensch ist eben keine Maschine. Das Mindestlohngesetz regelt beispielsweise, wie hoch ein Gehalt mindestens sein muss, um Dumpinglöhne und Ausbeutung der Beschäftigten zu verhindern sowie den Lebensunterhalt der Beschäftigten zu sichern.
Die zahlreichen Arbeitsschutzvorschriften verpflichten den Arbeitgeber zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen und zur Bereitstellung von Schutzvorkehrungen, insbesondere bei gefahrgeneigter Tätigkeit, um die Beschäftigten vor gesundheitlichen, psychischen und physischen Gefahren und Verletzungen zu schützen. § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) bestimmt beispielsweise für schwangere Frauen, dass der Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen darf, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder es sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.
Das Ziel von Arbeitsbedingungen im Arbeitsrecht
Arbeitsbedingungen im Arbeitsrecht bestehen, um für beschäftigte Personen eine menschengerechte Ausübung ihrer Beschäftigung sicherzustellen. Zur menschengerechten Beschäftigung gehört die Anpassung der Arbeitsgestaltung an den Menschen. Die Maßnahmen und Bestimmungen zur Anpassung der Arbeit an den Menschen haben das primäre Ziel:
- Belastungen bei Beschäftigten abzubauen und zu verhindern
- geeignete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Beschäftigten sicherzustellen
- auf die Arbeitszufriedenheit und Arbeitsleistung positiv einzuwirken
Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind daher alle rechtlichen und tatsächlichen Umstände, unter denen eine beschäftigte Person ihre Arbeitsleistung erbringt und die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Nachweis- und Informationspflicht
Die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland
Die am 31. Juli 2019 in Kraft getretene EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie des Europäischen Parlaments wurde in deutsches innerstaatliches Recht umgesetzt und gilt seit dem 1. August 2022. Die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und prekäre Arbeitsbedingungen zu verhindern, indem eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung gefördert wird. Die europäische Richtlinie und ihre Vorgaben wurden in Deutschland im Teilzeit- und Befristungsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor allem durch die Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) umgesetzt.
Änderung des Nachweisgesetzes
Die Pflichten von Arbeitgebern wurden in diesem Zuge durch zahlreiche neue Informations- und Nachweispflichten im Nachweisgesetz erweitert.
§ 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG enthält nun folgende ergänzende Nachweispflichten:
- Angabe der Dauer der Probezeit
- Im Fall von mobilen Arbeitsformen die Angabe, dass der Arbeitsort frei gewählt werden kann
- Vergütung von Überstunden
- Getrennte Darstellung der Bestandteile des Arbeitsentgelts
- Art und Form der Auszahlung des Arbeitsentgelts
- Angabe von vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten
- Bei vereinbarter Schichtarbeit: das Schichtsystem, den Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen
- Bei Arbeit auf Abruf nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden, den Zeitrahmen für die Erbringung der Arbeitsleistung (bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden) und die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat
- Die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
- Angabe eines etwaigen Anspruchs auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen
- Bei betrieblicher Altersversorgung über einen Versorgungsträger: Name und Anschrift des Versorgungsträgers
- Die Vorgaben zum Verfahren bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses: mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses und zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
Zu den zwingenden Mindestangaben zählen beispielsweise Name und Anschrift der Vertragsparteien, der Beginn des Arbeitsverhältnisses, Dauer der Probezeit und des Urlaubs. Viel weitreichendere Pflichten hat der Arbeitgeber bei der zukünftigen Angabe des Arbeitsentgelts. Die pauschale Angabe des Bruttogehalts im Arbeitsvertrag allein reicht nicht mehr. Vielmehr sind die konkrete Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts jeweils getrennt zu nennen sowie deren Fälligkeit und die Art der Auszahlung im Arbeitsvertrag anzugeben. In § 2 S. 2 Nr. 14 Nachweisgesetz ist nun beispielsweise eine wichtige und bislang äußerst selten in Arbeitsverträgen enthaltene Informationspflicht über die dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nach § 7 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gegen eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ebenfalls gesetzlich geregelt.
Nicht selten fehlen schriftliche Arbeitsverträge, sodass die beschäftigte Person keine konkreten Kenntnisse über die Vertragsbedingungen hat, sondern lediglich mündliche Zusagen. Das neue Nachweisgesetz soll mündliche Arbeitsverträge in Zukunft unterbinden.
Der Arbeitgeber ist seit dem 1. August 2022 gesetzlich verpflichtet, alle in § 2 NachwG aufgezählten wesentlichen Vertragsbedingungen in einer Niederschrift – also einem schriftlichen Arbeitsvertrag und/oder in einem gesonderten Dokument innerhalb bestimmter Fristen, je nach Vertragsbedingung, die entweder einen Tag bis maximal einen Monat betragen – an die beschäftigte Person auszuhändigen. Verstöße gegen die Nachweis- und Informationspflichten werden fortan nach § 4 NachwG mit einer Geldbuße bis 2000 € geahndet. Die Zuständigkeit der Behörde ist Ländersache. Zudem darf eine beschäftigte Person nach § 6 NachwG nicht auf die Informations- und Nachweispflichten verzichten, da von den Bestimmungen im Nachweisgesetz nicht zu Ungunsten der beschäftigten Person abgewichen werden darf.
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Rechtstipps zu "Arbeitsbedingungen" | Seite 3
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22.04.2024 Rechtsanwältin Irina Christiane Jansen LL.M.„… . Eine Änderungskündigung besteht gem. § 2 KSchG aus zwei Teilen, der (Beendigungs-) Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu veränderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen …“ Weiterlesen
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03.09.2023 Rechtsanwalt Henry Bach„… mit dem gleichzeitigen Angebot zu veränderten Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. Die Änderung der Arbeitsbedingungen tritt erst nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist in Kraft. Bei betriebsbedingten …“ Weiterlesen
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28.08.2023 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten führt. Eine Betriebsänderung kann verschiedene Formen annehmen, beispielsweise Personalabbau oder -aufbau, Veränderung der Arbeitszeit, Standortverlegung …“ Weiterlesen
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21.08.2023 Rechtsanwalt Henry Bach„… , dass die Versetzung nicht billigem Ermessen entspricht. Ferner ist eine Leistungsklage möglich, die auf eine Beschäftigung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen gerichtet ist. Der Arbeitnehmer muss allerdings …“ Weiterlesen
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17.08.2023 Rechtsanwalt Christian Seidel„… und Arbeitsschutzbestimmungen . Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen im Ausland den gesetzlichen Anforderungen im Gastland entsprechen, z. B. wenn im Gastland Feiertage zu beachten …“ Weiterlesen
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04.08.2023 Rechtsanwalt Jan Schneider„… üblicherweise über den Bestand seines Urlaubsanspruchs Kenntnis hat, schon allein deswegen da dieser als wesentliche Arbeitsbedingung nach dem Nachweisgesetz gegenüber dem Arbeitnehmer nachgewiesen …“ Weiterlesen
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02.08.2023 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… eines Arbeitnehmers zu schlechten Arbeitsbedingungen, der entweder keinen Aufenthaltstitel oder keine Genehmigung hat (§10 SchwarzArbG). Zusätzlich gibt es eine ganze Vielzahl an Ordnungswidrigkeiten …“ Weiterlesen
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25.07.2023 Rechtsanwalt Pascal Croset„… Arbeitsbedingungen, wie Gehaltserhöhungen, Sonderzahlungen oder Arbeitszeitänderungen. Das Recht zu streiken ist zwar im Grundgesetz als sogenanntes Grundrecht der Koalisationsfreiheit (GG, Art. 9 Abs. 3 …“ Weiterlesen
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14.07.2023 Rechtsanwältin Lisa Kutschbach„… sein. Doch was kann ein Unternehmen bereits jetzt beispielhaft tun, um klimafreundliche(re) Arbeitsbedingungen gegenüber Arbeitnehmer*innen konkret zu fördern? Förderung von klimafreundlichen Transportmitteln …“ Weiterlesen
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12.07.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… , die eine genaue Scheidungsrate bei der Polizei belegen. Dennoch sind die Scheidungsrate, die psychische Belastung und die Arbeitsbedingungen von Polizisten immer wieder Thema. In den USA werden …“ Weiterlesen
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01.07.2023 Rechtsanwalt Thorsten Klepper„… eines Unternehmens auf seine Mitarbeiter, Kunden, Gemeinschaften und andere Stakeholder. Es umfasst Themen wie Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzsicherheit, Mitarbeitergesundheit und -sicherheit, Vielfalt …“ Weiterlesen
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09.08.2023 Rechtsanwältin Julia Wagner„… . Gehaltsreduzierungen muss der Arbeitnehmer in der Regel nicht zustimmen. Szenario 3: Sonstige Themen Es geht um andere Themen, z. B. Arbeitsbedingungen, Ihr Verhalten etc. In diesem Fall müssen …“ Weiterlesen
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16.06.2023 Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM„… , wie die Arbeitsbedingungen sind und wie die Zusammenarbeit mit den Kollegen ist. Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit Damit die Probezeit für beide Seiten flexibel ist und eine gescheiterte …“ Weiterlesen
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08.06.2023 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Pflichten genau ein; geben Sie Ihrem Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund, keine Steilvorlage für eine Kündigung. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihr Arbeitgeber Änderungen an Ihren Arbeitsbedingungen …“ Weiterlesen
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03.06.2023 Rechtsanwalt Martin Loibl„… des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz). … (2 …“ Weiterlesen
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31.05.2023 Rechtsanwalt Dr. Artur Kühnel„… die bisherige Tätigkeit zu im Übrigen unveränderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen, nicht annimmt . BAG, Urteil vom 8.9.2021 – 5 AZR 205/21 : Ein Arbeitnehmer handelt grundsätzlich nicht böswillig …“ Weiterlesen
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13.09.2023 Rechtsanwalt Aaron Albrecht„… . Folgende Dinge werden (in der Regel) akzeptiert: Ihre Arbeitsbedingungen sind miserabel: Ihr Chef achtet nicht auf Arbeitssicherheit und Unfallverhütungsvorschriften Sie werden durch Kollegen gemobbt …“ Weiterlesen
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07.01.2024 Rechtsanwalt Martin Stier„… nach § 41 (3) SGB VI. Was ist hinsichtlich der Arbeitsbedingungen für Rentner zu beachten? Die Arbeitsbedingungen der Rentenempfänger müssen denen vergleichbarer jüngerer Arbeitnehmer im Betrieb entsprechen …“ Weiterlesen
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11.05.2023 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… wird das Unternehmen Aufhebungsverträge anbieten oder Änderungen an den Arbeitsbedingungen vornehmen. Bei angekündigten Stellenabbauten könnte es, wie in der Vergangenheit bei anderen Unternehmen, unter …“ Weiterlesen
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04.05.2023 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… eine verhaltensbedingte oder krankheitsbedingte Kündigung. Seien Sie vorsichtig bei Änderungen, die Ihre Arbeitsbedingungen oder den Arbeitsort betreffen. Sie könnten später eher wirksam gekündigt …“ Weiterlesen
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21.03.2023 Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied„… . Wenn dies nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber alternative Arbeitsbedingungen schaffen – Stichwort Homeoffice! Sollte eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft gekündigt werden, muss sie schnell handeln …“ Weiterlesen
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17.03.2023 Rechtsanwalt Pascal Croset„… der Schwangerschaft gibt es noch weitere Arten von Schutzmaßnahmen, auf die Frauen einen Anspruch haben. Hierzu zählen zum Beispiel Verbot von bestimmten Arbeitsbedingungen, die für Mutter und Kind …“ Weiterlesen
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09.03.2023 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer„… , da die Versetzung eine erhebliche Änderung der Arbeitsbedingungen darstelle. BAG, Urt. v. 22.02.2012 - 5 AZR 765/10: In diesem Fall hatte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aufgefordert, innerhalb …“ Weiterlesen
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