Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie wirksam?
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten zur außerordentlichen Kündigung
- Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
- Gründe für eine fristlose Kündigung
- Frist für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Muster
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Muster
- Fristlose Kündigung auf Verdacht: Was muss beachtet werden?
- Außerordentliche Kündigung von Schwangeren und Menschen mit Behinderung
- Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Die wichtigsten Fakten zur außerordentlichen Kündigung
Vor einer außerordentlichen Kündigung ist üblicherweise eine Abmahnung erforderlich.
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, es gilt dennoch eine Ausschlussfrist von zwei Wochen.
Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erklärt werden.
Der Arbeitgeber darf außerordentlich kündigen, wenn ihm weder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch eine ordentliche Kündigung zugemutet werden kann.
Eine außerordentliche Kündigung ist aus personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Gründen möglich.
Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers muss schwerwiegend sein und die Auswirkungen auf den Betrieb müssen gravierend sein.
Auch aus einem begründeten Verdacht heraus kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Eine außerordentliche Kündigung von behinderten und schwangeren Beschäftigten ist ebenfalls möglich. Hierfür ist die Zustimmung der zuständigen Behörden erforderlich.
Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
Der Arbeitgeber darf nicht nach Gutdünken von einem Tag auf den anderen jemandem kündigen, sondern muss strenge Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Regelungen zur außerordentlichen Kündigung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Der Arbeitgeber darf nur dann außerordentlich – also fristlos – kündigen, wenn es keine anderen Maßnahmen gibt, um das Arbeitsverhältnis wie gewohnt oder mindestens bis zum Ende einer ordentlichen Kündigungsfrist in einer Weise fortzusetzen, die für den Arbeitgeber zumutbar ist. Denkbare Maßnahmen wären etwa eine Abmahnung, eine Änderungskündigung, die Versetzung oder Freistellung des Arbeitnehmers. Die außerordentliche Kündigung darf also immer nur das letzte Mittel sein. Bei der Abwägung, ob eine außerordentliche Kündigung angemessen ist, muss der Arbeitgeber folgende Überlegungen miteinbeziehen:
Wie schwerwiegend ist das Fehlverhalten? Welche betrieblichen Auswirkungen hat es?
War das Verschulden vorsätzlich oder fahrlässig? War es entschuldbar? Ging der Arbeitnehmer eventuell irrtümlich davon aus, dass sein Verhalten erlaubt war? Kam das Fehlverhalten regelmäßig vor?
Wie alt ist der Arbeitnehmer? Wie lange ist er schon Mitarbeiter? Welche Folgen hätte die Kündigung für den Arbeitnehmer? Welche Möglichkeiten hat er, zeitnah eine neue Arbeitsstelle zu finden? Muss er Kindesunterhalt zahlen?
Der Arbeitgeber ist bei einer außerordentlichen Kündigung generell nicht verpflichtet, den betroffenen Mitarbeiter vorher anzuhören. Die einzige Ausnahme ist eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines Verdachts.
Kann der Arbeitgeber ohne Abmahnung fristlos kündigen?
Auch bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber üblicherweise eine Abmahnung aussprechen und dem betroffenen Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. Verbessert sich die Arbeitsmoral des Arbeitnehmers nicht, obwohl er abgemahnt worden ist, darf der Chef annehmen, dass der Arbeitnehmer sich auch in Zukunft nicht bessern wird. Ihm steht nun berechtigterweise die Möglichkeit zu, außerordentlich zu kündigen. Ausnahmen bestehen nur bei besonders schweren Verletzungen des Arbeitsvertrags, wie etwa bei Veruntreuung hoher Geldbeträge.
Gründe für eine fristlose Kündigung
Ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wirklich nicht zugemutet werden kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Eine definitive Liste von Kündigungsgründen, die ausnahmslos eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, gibt es daher nicht. Eine außerordentliche Kündigung kann aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen ausgesprochen werden.
Personenbedingte Kündigung
Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund in den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers, die dafür sorgen, dass er seinen Arbeitsvertrag dauerhaft nicht erfüllen kann. Ein Beispiel hierfür ist die krankheitsbedingte Kündigung.
Verhaltensbedingte Kündigung
Die Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung ist ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsvertrag nicht zugemutet werden kann.
Mögliche Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sind rechtswidrige Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Beispiele sind etwa Diebstahl, Beleidigung von Vorgesetzten oder Kollegen, sexuelle Belästigung, Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Krankfeiern.
Eine außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen darf der Chef üblicherweise nur aussprechen, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers nicht nur rechtswidrig, sondern auch vorsätzlich oder fahrlässig ist.
Allerdings kann in Sonderfällen auch ein sogenanntes schuldloses Verhalten – das heißt, ein Verhalten, das nicht fahrlässig oder vorsätzlich ist – für eine außerordentliche Kündigung ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter durch eine psychische Erkrankung zwar schuldunfähig ist, den Betrieb aber trotzdem regelmäßig und schwerwiegend stört.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn sich die Struktur des Unternehmens ändert. Sie muss aufgrund von Veränderungen im Betrieb erforderlich sein. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn es notwendig ist, Arbeitsplätze abzubauen, oder wenn die Firma gezwungen ist, zu schließen.
Wer erfährt den Kündigungsgrund?
Das Kündigungsschreiben selbst muss nicht die Kündigungsgründe enthalten. Verlangt der Gekündigte allerdings, dass ihm nach dem Ausspruch der außerordentlichen Kündigung der Kündigungsgrund schriftlich mitgeteilt wird, muss der Arbeitgeber seinem Wunsch nachkommen.
Mögliche Ausnahmen sind die Beendigung einer Berufsausbildung durch eine Kündigung sowie die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin. In beiden Fällen muss der Kündigungsgrund zwingend genannt werden. Auch in einem Tarifvertrag kann festgelegt sein, dass der Kündigungsgrund anzugeben ist. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, ist die Kündigung unwirksam.
Einen Anspruch, den Kündigungsgrund zu erfahren, hat üblicherweise außerdem derjenige, der die Kündigung aussprechen soll. Das können der Arbeitgeber, der Vorstand oder der Geschäftsführer sein. Der Arbeitgeber kann allerdings auch weiteren Personen – etwa Mitarbeitern in der Personalabteilung – die Vollmacht zur Kündigung erteilen.
Frist für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung
Die sogenannte Ausschlussfrist, innerhalb derer eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden darf, beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Verhalten des Arbeitnehmers erfährt. Der Tag, an dem er davon Kenntnis erhält, wird nicht mitgezählt. Die Ausschlussfrist läuft daher zwei Wochen nach Ende des betreffenden Wochentags ab.
Erfährt ein Arbeitgeber etwa am Donnerstag, den 01.06., davon, dass einer seiner Mitarbeiter im großen Stil Firmendaten an einen Konkurrenten verkauft hat, ist das ein berechtigter Grund für eine außerordentliche Kündigung. Damit die Kündigung allerdings wirksam wird, muss die Kündigung den Mitarbeiter spätestens am Donnerstag, den 15.06., erreichen. Eine fristlose Kündigung, die dem Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Frist zugeht, ist unwirksam. Die Ausschlussfrist kann weder mündlich noch schriftlich geändert oder ausgeschlossen werden.
Ausschlussfrist bei Dauertatbeständen
Fährt ein Arbeitnehmer ohne Genehmigung des Arbeitgebers zwei Wochen in den Urlaub, liegt ein sogenannter Dauertatbestand vor. Mit jedem Tag, an dem er nicht zur Arbeit kommt, ist ein neuer Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben. Daher kann die Kündigung noch innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitnehmer zurückgekehrt ist.
Tritt ein Fehlverhalten, das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, wiederholt auf, beginnt die Ausschlussfrist mit dem letzten Vorfall. Auch eine Krankheit, aufgrund derer der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag auf lange Sicht nicht erfüllen kann, gilt als Dauertatbestand.
Anhörung des Betriebsrats ist Pflicht
Besitzt das Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist angehört werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist, innerhalb der der Betriebsrat seine Bedenken gegen die Kündigung mitteilen muss, lediglich drei Tage. Eine ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene außerordentliche Kündigung ist unwirksam.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Muster
Ihr Name
Straße
PLZ
Name des Arbeitnehmers
Straße
PLZ
Ort, Datum
Betreff: Außerordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ zum TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte/r Frau/Herr __________________,
hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis vom XX.XX.XXXX außerordentlich und fristlos zum TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Kündigung ist aufgrund [wichtiger Grund] notwendig.
Vor Ausspruch dieser Kündigung wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß dazu angehört. Die entsprechende Stellungnahme dessen liegt diesem Schreiben bei.
Wir bedauern diesen Entschluss und bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Für Ihren beruflichen Werdegang wünschen wir Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
_______________
[Unterschrift]
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Muster
Ihr Name
Straße
PLZ
Name des Arbeitgebers
Straße
PLZ
Ort, Datum
Betreff: Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte/r Frau/Herr__________________,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ außerordentlich und fristlos zum TT.MM.JJJJ.
Aufgrund [wichtiger Grund] ist mir die Erfüllung des Arbeitsvertrages ab sofort nicht mehr möglich.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum TT.MM.JJJJ.
Außerdem bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses und die Ausbezahlung meiner ausstehenden Überstunden sowie des Resturlaubs.
Mit freundlichen Grüßen
_______________
[Unterschrift]
Fristlose Kündigung auf Verdacht: Was muss beachtet werden?
Auch ein Verdacht auf eine schwere Vertragsverletzung oder eine Straftat – z. B. eine Unterschlagung oder ein Diebstahl – kann Grund genug für eine außerordentliche Kündigung sein. Eine solche Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer nicht mehr vertrauen kann.
Bloße Verdächtigungen ohne Beweise reichen allerdings nicht aus. Zudem muss der Arbeitgeber sich bemüht haben, den Sachverhalt selbst aufzuklären, und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, zu dem vorliegenden Verdacht Stellung zu nehmen.
Auch im Fall einer Verdachtskündigung besteht eine zweiwöchige Ausschlussfrist, die mit Kenntnis des Vorfalls beginnt, der den Verdacht ausgelöst hat. Die Ausschlussfrist darf aber nicht beginnen, bevor der Arbeitnehmer seine Stellungnahme abgegeben hat.
Außerordentliche Kündigung von Schwangeren und Menschen mit Behinderung
Die außerordentliche Kündigung einer Schwangeren ist nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig. Üblicherweise muss hier das Gewerbeaufsichtsamt kontaktiert werden. Für Arbeitnehmer in Elternzeit gilt das Gleiche. Auch hier ist eine Kündigung ohne Zustimmung der Behörde unwirksam.
Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen muss der Arbeitgeber innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist mit der Schwerbehindertenvertretung in Verbindung treten und ihr die Kündigungsgründe mitteilen. Die Schwerbehindertenvertretung muss die Gelegenheit erhalten, sich zu den Kündigungsgründen zu äußern. Sorgt der Arbeitgeber nicht hierfür, ist die Kündigung unwirksam.
Zudem muss das Integrationsamt kontaktiert werden und dieses muss der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters zustimmen. Der Zustimmungsantrag muss innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist bei der Behörde eintreffen. Trifft die Behörde innerhalb von zwei Wochen ab dem Erhalt des Antrags keine Entscheidung, gilt die Kündigung als wirksam. Wird die Entscheidung des Integrationsamts bekannt, muss der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung sofort aussprechen.
Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Wie bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Kommt es dann zum Gerichtsstreit, muss der Arbeitgeber Beweise liefern für die Tatsachen, die seiner Meinung nach die außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Arbeitsgerichte klären in einem Kündigungsschutzverfahren üblicherweise zwei Fragen, um zu entscheiden, ob eine außerordentliche Kündigung wirksam ist:
1. Ist allein durch das Verhalten des Arbeitnehmers tatsächlich ein Grund für die Kündigung gegeben?
Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig die Arbeit verweigert oder aber den Arbeitgeber bestiehlt. Aber auch geringfügige Pflichtverletzungen wie etwa regelmäßiges Zuspätkommen können genügen, wenn der Arbeitnehmer sie trotz einer Abmahnung regelmäßig wiederholt.
2. Welche Auswirkungen kann das Verhalten des Arbeitnehmers haben, wenn der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung – also eine Kündigung, bei der eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss – aussprechen würde?
Je schwerwiegender der Grund für die Kündigung ist und je länger das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen Kündigung andauern würde, desto eher ist davon auszugehen, dass dem Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung nicht zumutbar ist und er außerordentlich kündigen darf.
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Rechtstipps zu "außerordentliche Kündigung" | Seite 75
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22.07.2015 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„… zu viel bezahlter Mietkosten verurteilt. Kündigung der Mieter wegen Petzens Die Vermieterin kündigte daraufhin ihren Mietern mit Schreiben vom 17.12.2013 außerordentlich und fristlos, hilfsweise ordentlich …“ Weiterlesen
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21.07.2015 Rechtsanwalt Kanzlei Kai Behrens„… für eine außerordentliche Kündigung bilden. Der Verdacht muss objektiv durch Tatsachen begründet sein. Bloß auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Vermutungen reichen …“ Weiterlesen
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17.07.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… auch kopiert“. Einige Tage später nahm er diese Äußerungen „ausdrücklich zurück“. Mit Schreiben vom 18. April 2013 erklärte das beklagte Land als Arbeitgeber die außerordentliche fristlose, mit Schreiben …“ Weiterlesen
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16.07.2015 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) die außerordentliche Kündigung des Beamten für rechtens befunden. Urheberrechtsverstöße hinter Gerichtsmauern Über mehrere Jahre sollen ausgerechnet …“ Weiterlesen
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Ordnungsgemäße Betriebs-/Personalratsanhörung bei außerordentlicher Kündigung eines Arbeitsvertrages14.07.2015 Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens„Besteht in einem Unternehmen ein Betriebs- oder Personalrat, so ist dieser vor Ausspruch einer Kündigung, gleich ob ordentlich oder außerordentlich, gem. § 102 I BetrVG/ § 79 IV BPersVG vorab …“ Weiterlesen
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11.07.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… eine außerordentliche und fristlose Kündigung und hilfsweise eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin aus. Seiner Ansicht nach sei dadurch das Vertrauensverhältnis zerstört. Die beklagten Mieter …“ Weiterlesen
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10.07.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… kann eine Kündigung begründen: Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kann gegeben sein, wenn der Mieter den Vermieter, dessen Stellvertreter, Beauftragten …“ Weiterlesen
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06.07.2015 Rechtsanwalt Jens Reichow„… des Beteiligungsvertrages fehlerhaft beraten wurde. Hier entschied der BGH mit seinem Urteil vom 20.01.2015 (Az.: II ZR 444/13) jüngst, dass dem Anleger ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen …“ Weiterlesen
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05.07.2015 ASRA - Kanzlei für Generationen„… bei Leistungsbeziehern der Pflegeversicherung grundsätzlich mit dem Tode. Kündigungen des Verbrauchers sind bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats möglich. Außerordentliche …“ Weiterlesen
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03.07.2015 Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath„… , dass dem Anleger dann das Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht (BGH, Urteil vom 19.10.2010 – XI ZR 376/09, Rn. 17 m.w.Nachw.) . Mit Urteil vom 20.01.2015 (Az. II ZR 444/13) hat der II. Zivilsenat …“ Weiterlesen
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25.06.2015 Rechtsanwalt Jörg Wohlfeil„… Pflichtverstößen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht kommt. Der Arbeitnehmer hat mehrere Möglichkeiten auf die Abmahnung zu reagieren. Er kann eine schriftliche Gegendarstellung fertigen …“ Weiterlesen
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24.06.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags: Denn die Frau hatte seit Jahren keine Miete entrichtet. Dabei hätte sie laut Mietvertrag 680 Euro zahlen müssen – pro Monat. Zwar fehlte eine eindeutige Regelung …“ Weiterlesen
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23.06.2015 Rechtsanwalt Behjar Fozouni„… , kann er dies nur wirksam tun, wenn - ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt - dieser Grund nicht länger als zwei Wochen nach Kenntnis des Arbeitgebers von diesem eingetreten …“ Weiterlesen
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22.06.2015 Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M.„… auch fristlos gekündigt werden, wenn man krank ist? Eine krankheitsbedingte Kündigung wird in der Regel als ordentliche, personenbedingte Kündigung ausgesprochen. Eine außerordentliche, d.h. fristlose …“ Weiterlesen
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22.06.2015 Rechtsanwältin Helena Meißner„… . Bei einer außerordentlichen Kündigung ist es oftmals erforderlich, dass der Mieter vor der Kündigung eine Abmahnung erhalten hat. Erst, wenn das störende Verhalten dann nicht eingestellt wird, ist eine Kündigung …“ Weiterlesen
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19.06.2015 Rechtsanwältin Diana Sperling„… der Haustierhaltung dahingehend entschieden, dass eine Vogelzucht von circa 80 Kanarienvögeln und Zebrafinken in der Wohnung den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt …“ Weiterlesen
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16.06.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… . Außerordentliche Kündigung Eine fristlose Kündigung nach den §§ 569, 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist nur aus wichtigem Grund möglich. Hierzu zählt gemäß § 543 II Nr. 3a BGB der Rückstand …“ Weiterlesen
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15.06.2015 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„Eine sexuelle Belästigung stellt eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Ob sie im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den Umständen …“ Weiterlesen
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14.06.2015 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… Investitionen zur Einrichtung des Geschäftes, für das eingestellte Personal, die Beratungskosten etc. zurückzuerlangen. Auf der anderen Seite wird der Franchisegeber die außerordentliche Kündigung zurückweisen …“ Weiterlesen
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12.06.2015 Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath„… (Az. 4 U 97/14, n. rkr.) hat das OLG Frankfurt festgestellt, dass das Recht auf eine außerordentliche Kündigung trotz Durchführung eines Änderungsverfahrens nach den §§ 5 ff …“ Weiterlesen
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11.06.2015 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer„… mit einer Kündigung gedroht. All das scheiterte jedoch. Schließlich wurde die Klägerin nach knapp 3 Stunden von der Polizei aus dem Büro entfernt. Am Tag darauf versandte die Klägerin eine E-Mail …“ Weiterlesen
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09.06.2015 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… das BAG folgende Auffassungen: Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Das rechtfertigt die außerordentliche Kündigung. Das Wettbewerbsverbot gilt auch dann …“ Weiterlesen
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08.06.2015 Rechtsanwalt Nima Armin Daryai„… waren. Als die Klage auf Räumung bereits bei Gericht war, glichen die Mieter den Zahlungsrückstand dann innerhalb der Schonfrist aus. Durch die Zahlung wurde die außerordentlich fristlose Kündigung …“ Weiterlesen
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02.06.2015 Rechtsanwalt Daniel Kühn„… als auch die außerordentliche Kündigung gem. § 91 SGB IX eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts als zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung. Im Zeitpunkt …“ Weiterlesen