Bußgeldbescheid erhalten? Was tun?
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Handy am Steuer, Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren – die Liste der möglichen Verstöße im Straßenverkehr ist lang. Werden Sie dabei erwischt, erhalten Sie einige Wochen später kostenpflichtige Post: einen Bußgeldbescheid. Aber nicht nur Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit dem Bußgeldbescheid geahndet, das Feld der Ordnungswidrigkeitentatbestände ist weit. Haben Sie Ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt oder haben Sie Ihren Hund ohne Leine laufen lassen? All diese Handlungen werden im Zweifel mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Am relevantesten für den „Otto Normalverbraucher“ bleibt aber nach wie vor der Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Wann wird ein Bußgeldbescheid erlassen?
Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn Ihnen das Begehen einer Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Die Geldbuße kann je nach Verstoß erhebliche Folgen haben – hohe Geschwindigkeitsübertretungen sind besonders teuer, Alkoholverstöße sind noch teurer. Wie hoch die Strafe in der Praxis ausfällt, hängt von der Schwere des Vergehens ab und ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Behörde hat bei der Zumessung der Höhe der Geldbuße insgesamt die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, den Vorwurf, der den Täter trifft, sowie bei Ordnungswidrigkeiten, die nicht nur geringfügig sind und daher mit einer hohen Geldbuße belegt werden müssen, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu beachten. Eine Geschwindigkeitsübertretung von 31 bis 40 km/h innerorts kostet Sie beispielsweise laut Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2022 260 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Haben Sie das Handy am Steuer genutzt und es ist dabei zu einem Unfall gekommen, kostet Sie dies 200 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Fallen Sie trotz Verhängung einer Geldbuße wiederholt auf, so wird die Geldbuße in der Regel auch wiederholt verhängt. Die Bußgeldhöhe kann dabei steigen und weitere Sanktionen, wie etwa ein Fahrverbot, drohen.
Handelt es sich bei dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt allerdings nur um ein geringfügiges Delikt, wird zunächst lediglich ein Verwarngeld erteilt. Sobald Sie es bezahlen, ist die Sache erledigt. Dies ist beispielsweise der Fall beim Überfahren eines „Stopp-Schildes“.
Bevor Sie allerdings den Bußgeldbescheid erhalten, muss die Behörde Sie angehört haben. Hierzu erhalten Sie in aller Regel einen schriftlichen Anhörungsbogen. Hier können Sie mittels Multiple Choice angeben, ob Sie die Ordnungswidrigkeit zugeben oder nicht. Bereits in diesem Verfahrensstadium sollten Sie einen Anwalt kontaktieren und das weitere Vorgehen mit diesem beraten. Füllen Sie den Anhörungsbogen leichtfertig aus, bestehen unter Umständen erhebliche Schwierigkeiten, den sodann folgenden Bußgeldbescheid anzugreifen.
Fehler im Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheide enthalten oft Fehler, weshalb es sinnvoll ist, einen solchen hinsichtlich der Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und Einspruch einzulegen. Laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid folgende Angaben enthalten:
- persönliche Angaben des Betroffenen
- Bezeichnung der Tat
- Ort und Zeitpunkt des Vergehens
- gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit
- angewendete Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Geldbuße und Nebenfolgen
- Hinweis, dass ein Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung nach sich ziehen kann
- Hinweis auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit, wenn kein Einspruch eingeht
- Zahlungsfrist von zwei Wochen für den Bußgeldbescheid
- Belehrung über die Möglichkeit einer Erzwingungshaft, wenn die Zahlung nicht erfolgt
Eine weitere Fehlerquelle ist die mangelhafte Rechtsmittelbelehrung. Ist sie unvollständig oder fehlt sie sogar, ist der Bußgeldbescheid besonders angreifbar. Überprüfen Sie auch, ob Ort und Zeit der Tat sowie das geschilderte Fehlverhalten korrekt sind und kontrollieren Sie, ob der Bescheid auf den richtigen Namen ausgestellt ist. Weitere Fehlerquellen sind eine mögliche Verjährung, ein Foto, auf dem Sie nicht zu erkennen sind, oder eine fehlerhafte Messung. Insbesondere die Verjährungstatbestände im Ordnungswidrigkeitenrecht sind höchst kompliziert und nicht auf den ersten Blick verständlich. Grundsätzlich verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit drei Monate nach dem Verstoß, solange deshalb weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch Anklage erhoben worden ist. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten laufen Verjährungsfristen von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Diese Fristen werden aber durch unterschiedliche Ereignisse gehemmt oder können durch diese von neuem beginnen, sodass die Berechnung der Frist oft Schwierigkeiten bereitet.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Um solche Fehler festzustellen, etwaige Verjährungsfristen zu berechnen und Ihre Chancen durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sicher einzuschätzen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn Sie können nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch gegen diesen einlegen. Fällt das Ende der Frist auf einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten, darauf folgenden Werktages. Samstage und Sonntage sind Feiertagen hierbei gleichgestellt.
Üblicherweise werden Bußgeldbescheide durch die Post mittels Postzustellungsurkunde zugestellt, damit die Behörde einen Nachweis des genauen Zustellungsdatums in der Akte hat. Der Einspruch kann entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde erfolgen. Haben Sie einen Anwalt beauftragt, kann dieser samt Einlegung des Einspruchs sodann gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Einspruch einzulegen, kann sich besonders lohnen, wenn ein Fahrverbot im Raum steht. Außerdem kann Ihnen ein Einspruch helfen, die Zeit bis zum Fahrverbot zu verzögern. Das Fahrverbot tritt erst in Kraft, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Als Ersttäter haben Sie im Übrigen das Privileg, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten anzutreten. Hierbei entsteht also ein großer Spielraum, in dem Sie das Fahrverbot antreten können.
Das Einspruchsverfahren ist dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet, um zum einen die Gerichte zu entlasten, und zum andren, um den Sachverhalt erneut überprüfen zu können. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können von der Verwaltungsbehörde sodann weitere Ermittlungen in der Sache angestellt werden. Als Folge davon kann der Bußgeldbescheid in der Theorie ersatzlos zurückgenommen und das Verfahren eingestellt werden oder aber auch unter Berücksichtigung der neuen Ermittlungen ein neuer Bußgeldbescheid ergehen, durch den sowohl ein geringeres als auch ein höheres Bußgeld festgesetzt werden kann als in dem mit dem Einspruch angefochtenen Bescheid. In der Praxis endet das Verfahren in den meisten Fällen allerdings nicht im Einspruchsverfahren, sondern geht über in das gerichtliche Hauptverfahren.
Zurücknahme des Einspruchs
Sie können den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in jedem Verfahrensstadium wieder zurücknehmen, sollten sich im Laufe des Verfahrens die Erfolgsaussichten des Einspruchs verschlechtern. Soll Ihr Anwalt den Einspruch zurücknehmen, bedarf es hierfür der ausdrücklichen Ermächtigung durch Sie. Die Rücknahmeerklärung muss ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle – bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – eingehen. Sind Sie bereits in der Hauptverhandlung und die Rücknahme des Einspruchs drängt sich zu diesem Zeitpunkt auf, muss die Rücknahmeerklärung im Hauptverhandlungsprotokoll beurkundet werden, damit sie wirksam ist.
Haben Sie den Einspruch einmal wirksam zurückgenommen, können Sie ihn nicht nochmals einlegen. Die Rücknahme ist mithin unanfechtbar und unwiderruflich. Mit der Rücknahme des Einspruchs wird dieser beseitigt, das Verfahren endet, die Rechtskraft sowie Vollstreckbarkeit des Bußgeldbescheides tritt ein. Dies bedeutet im Rahmen der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, dass Sie die in dem Bußgeldbescheid genannte Geldbuße bezahlen sowie unter Umständen den Führerschein für eine gewisse Dauer abgeben müssen. Die Rechtsfolgen treten ebenfalls ein, wenn Sie von der Möglichkeit des Einspruchs keinen Gebrauch gemacht haben oder die Einspruchsfrist haben verstreichen lassen. Der Bußgeldbescheid erwächst auch dann in Rechtskraft und wird vollstreckbar.
Hauptverfahren
Lehnt die Behörde aufgrund Ihres Einspruchs die Rücknahme oder die Änderung des Bußgeldbescheides ab, so übermittelt sie die Akten der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft überprüft nach Übersendung nun anstatt der Behörde, ob weitere Ermittlungen notwendig sind. Nach Abschluss der Prüfung leitet die Staatsanwaltschaft die Akten an das zuständige Amtsgericht weiter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, ihren Sitz hat.
Die Entscheidung über den Einspruch erfolgt im Hauptverfahren in der Regel aufgrund einer Hauptverhandlung durch ein Urteil, wird der Einspruch nicht in der Hauptverhandlung zurückgenommen. Grundsätzlich sind Sie als Betroffener verpflichtet, zu einer Hauptverhandlung vor Gericht zu erscheinen. Auf Antrag können Sie allerdings von dieser Erscheinungsverpflichtung entbunden werden und sich gegebenenfalls durch einen schriftlich bevollmächtigten Anwalt vertreten lassen. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird sodann der Ihnen gemachte Vorwurf erörtert. Das Gericht ist dabei nicht an den im Bußgeldbescheid enthaltenen Ausspruch gebunden. Daher kann das Gericht auch eine höhere Geldbuße ausurteilen, als zunächst im ursprünglichen Bußgeldbescheid vorgesehen war. In der Praxis kündigt das Gericht diese Möglichkeit in der Regel an, sodass Sie nochmals Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten können, ob der Einspruch aufrechterhalten werden soll. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen bei Ihrem spezifischen Problem beratend zur Seite stehen kann.
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Rechtstipps zu "Bußgeldbescheid" | Seite 60
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11.09.2020 Rechtsanwalt Andreas Junge„… die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen einen möglichen Bußgeldbescheid. Das Ergebnis einer aufwendigen deutschlandweiten Testserie zu mehreren Messgeräten wart, dass bei ca. 2000 überprüften …“ Weiterlesen
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13.07.2020 Rechtsanwalt Martin Loibl„… einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot erhalten, sollten Sie umgehend - First beachten - Einspruch einlegen. Sollte der Bußgeldbescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist bereits rechtskräftig sein, sollten Sie um …“ Weiterlesen
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13.07.2020 Rechtsanwalt Nils Schiering 0176 456 56 450„… . Bis dahin können bereits angelaufene Verfahren und Bußgeldbescheide durch Einsprüche offen gehalten und die Rechtskraft von Bußgeldbescheiden bis auf Weiteres verhindert werden. Für jeden, dem seit dem 28 …“ Weiterlesen
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11.09.2020 Rechtsanwalt Andreas Junge„Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee hat Ihnen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid geschickt, weil sie sind auf der BAB 12 bei Kilometer 5,950 in Fahrtrichtung AS …“ Weiterlesen
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12.03.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet waren und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können …“ Weiterlesen
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10.07.2020 Rechtsanwalt Torsten Schutte„Dann holen Sie sich anwaltlich Rat ein. Legen Sie in jedem Fall Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Denn nur so wird das Verfahren möglicherweise eingestellt werden oder aber vom Fahrverbot …“ Weiterlesen
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10.07.2020 Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel„… Rechtsfolgen nicht ungeprüft hinnehmen sollten . Die dem Polizeipräsidium Rheinpfalz zugehörige Zentrale Bußgeldstelle in Speyer versendet an Betroffene Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide, die regelmäßig …“ Weiterlesen
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10.07.2020 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… ein Bußgeldbescheid gegen mich verhängt wurde? Dies ist ohne weiteres der Fall. § 2 i bb ARB betrifft nur Straftaten, nicht Ordnungswidrigkeiten. Demnach erhält derjenige, gegen welchen ein Bußgeld wegen …“ Weiterlesen
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10.07.2020 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… wurde und nun der Erlass eines Bußgeldbescheides droht oder bereits erfolgt ist? Nach Schätzungen des ADAC betrifft dies etwa eine Million Verkehrsverstöße, von denen circa 100.000 …“ Weiterlesen
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24.10.2022 Rechtsanwalt Andreas Junge„Sie sind in 10961 Berlin- Kreuzung Mehringdamm/Ecke Bergmannstraße geblitzt worden und Ihnen wird ein Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß vorgeworfen? Dann kann der bald folgende Bußgeldbescheid …“ Weiterlesen
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20.07.2020 Rechtsanwalt & Notar René Varelmann„… ist. Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihr Bußgeldbescheid nicht fälschlicherweise nach dem neuen Bußgeldkatalog erlassen wurde, lassen Sie sich anwaltlich beraten! Der Bundesverkehrsminister hat übrigens …“ Weiterlesen
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09.07.2020 Rechtsanwalt Volker Knopke„Der neue Bußgeldkatalog 2020 gilt seit dem 28.04.2020. Damit sind auch die ersten Bußgeldbescheide nach der Verschärfung der Rechtsfolgen – insbesondere in Hinblick auf die Erhöhung der Bußgelder …“ Weiterlesen
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08.09.2020 Rechtsanwalt Andreas Junge„Die Zentrale Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin hat Ihnen einen Anhörungsbogen oder gar schon Bußgeldbescheid geschickt, weil Sie an der Kreuzung Großer Stern/Altonaer Straße Ri. West …“ Weiterlesen
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08.07.2020 Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt„Wie in vielen Bundesländern haben jetzt auch die Kommunen in Sachsen zahlreiche Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen Corona-Beschränkungen verschickt. Hierbei muss bemerkt werden, dass jedes …“ Weiterlesen
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08.07.2020 Rechtsanwalt Gunnar Stark„… Bußgeldbescheid Einspruch bei der Behörde eingelegt wurde. Die Behörde teilte daraufhin mehrfach, trotz entsprechender Ausführungen, mit, dass der Einspruch verfristet wäre und deshalb nicht weiter …“ Weiterlesen
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28.10.2020 Rechtsanwalt Andreas Junge„… des Landes Brandenburg in Gransee schickte Ihnen einen Anhörungsbogen oder gar schon Bußgeldbescheid, weil Sie hier geblitzt wurden? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen ein drohendes Bußgeld, Punkte …“ Weiterlesen
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07.07.2020 Rechtsanwalt Jürgen Traut„… aus einem Urteil des Bundesverfassungsgericht, das dementsprechend schon im Jahre 1999 entschieden hat. Sollten Sie einen solchen Bußgeldbescheid erhalten haben, muss, da die Behörden größtenteils …“ Weiterlesen
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07.07.2020 Rechtsanwalt Sebastian Meyer„… werden. Auch und insbesondere bereits rechtskräftige Bußgeldbescheide bedürfen einer rechtlichen Aufarbeitung und Prüfung. Hier scheint derzeit noch offen, wie diese zu behandeln sind. Sollte Ihnen …“ Weiterlesen
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06.07.2020 Rechtsanwalt Martin Volkmann„… außer Kraft. Was bedeutet dies nun für Betroffene? Betroffene, denen (noch) einen Bußgeldbescheid mit den verschärften Neuregelungen zugegangen ist, sollten – jedenfalls im Falle der Verhängung …“ Weiterlesen
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06.07.2020 Rechtsanwalt Dominik Weiser„… wurde und einen Bußgeldbescheid nach dem neuen Bußgeldkatalog erhalten habe? “ Sie sollten auf jeden Fall innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist Einspruch einlegen, da auch ein rechtswidriger …“ Weiterlesen
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10.07.2020 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… oder einer Landesregierung erlassen werden, ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben müssen. Es ist jedoch dringend geboten, gegen Bußgeldbescheide, die Ordnungswidrigkeiten nach dem 28.04.2020 ahnden, vorzugehen …“ Weiterlesen
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06.07.2020 Rechtsanwalt Florian Schmidtke„… . Dies führt dazu, dass eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden und Fahrverboten juristisch anfechtbar oder gar unwirksam sein dürften. Sollten Sie daher einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten …“ Weiterlesen
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06.07.2020 Rechtsanwalt Christian Demuth„… und würde voraussichtlich auch zahlreiche Klagen nach sich ziehen. Was sollten Betroffene jetzt konkret tun? Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung …“ Weiterlesen