Erbschaftsteuer – nachgebesserter Entwurf soll zum Jahreswechsel in Kraft treten

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Ein von der Regierungskoalition nachgebesserter Entwurf für die Neuregelung der Erbschaftsteuer soll zum 1. Januar 2009 als Gesetz in Kraft treten. Der bisherige Kompromiss wird zugunsten von Unternehmenserben und entfernten Verwandten nachgebessert. Zu den Streitpunkten ist der aktuelle Stand wie folgt:

-    Die Haltefrist für den Genuss der 85%igen Befreiung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer soll von 15 auf 10 Jahre reduziert werden.
-    Bei einem Verstoß der Fortführungspflicht soll nicht die gesamte ursprüngliche Steuerschuld, sondern nur der Anteil für den Zeitraum des Verstoßes nachgezahlt werden.
-    Die Beibehaltung von 70% der Lohnsumme soll als Auflage bestehen bleiben.
-    Verwandte zweiten Grades (z.B. Geschwister, Nichten, Neffen) sollen besser gestellt werden als familienfremde Erben.
-    Eine Berücksichtigung regionaler Preisunterschiede bei der steuerlichen Belastung von Grundeigentum soll es nicht geben.

Bernfried Rose

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Kanzlei für den Mittelstand


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