Freiheitsstrafe - was Sie wissen und beachten müssen!
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Infolge der Verurteilung wegen einer Straftat kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen. Sie ist Rechtsfolge vieler Straftatbestände. Neben dem Strafgesetzbuch (StGB) sehen auch andere Gesetze die Freiheitsstrafe vor für bestimmte Verstöße. Vollstreckt wird die Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten im Wege des geschlossenen oder des offenen Vollzugs.
Zeitige und lebenslange Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe wird unterschieden in zeitige und lebenslange Freiheitsstrafe. Die zeitige Freiheitsstrafe darf höchstens 15 Jahre betragen. Unter sechs Monaten darf eine Freiheitsstrafe dagegen nur dauern, wenn sie unerlässlich ist. Sie setzt nach § 47 StGB besondere Umstände voraus.
Eine Freiheitsstrafe von unter einem Monat ist im Erwachsenenstrafrecht nicht vorgesehen, wie § 38 StGB und Art. 298 EGStGB klarstellen. Im Jugendstrafrecht liegt die Mindestdauer der als Jugendstrafe bezeichneten Freiheitsstrafe dagegen bei mindestens sechs Monaten aufgrund § 18 Jugendgerichtsgesetz.
Lebenslange Freiheitsstrafe
Bei der lebenslangen Freiheitsstrafe handelt es sich um das Höchstmaß der Freiheitsstrafe. Sie wird für schwerste Verbrechen wie etwa Mord nach § 211 StGB verhängt. Lebenslänglich bedeutet nicht bis ans Lebensende. Eine zu lebenslänglich verurteilte Person kann – sofern keine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde – jedoch frühestens nach 15 Jahren im geschlossenen Vollzug wieder ihre Freiheit erlangen. Die Freilassung erfolgt dabei auf Bewährung. Ob und wann das gegebenenfalls auch erst nach mehr als 15 Jahren gelingt, hängt maßgeblich vom bisherigen Verhalten und von Prognosen über das künftige Verhalten ab.
Freiheitsstrafe bei Jugendlichen
Innerhalb des Jugendstrafrechts ist ebenfalls vorgesehen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Dies richtet sich nach den §§ 17 ff. JGG und wird als Jugendstrafe bezeichnet. Das Strafmaß im Jugendstrafrecht ist auf maximal 10 Jahre Freiheitsentzug begrenzt, wenn sie für ein Verbrechen erfolgt, für das mehr als 10 Jahre vorgesehen sind.
Andernfalls beträgt das Höchstmaß der Freiheitsstrafe 5 Jahre. Die Mindestfreiheitsstrafe im Jugendstrafrecht beträgt 6 Monate. Auch hier ist die Aussetzung zur Bewährung möglich, wenn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren vorliegt.
Was ist Bewährung?
Unter Bewährung ist der Zeitraum zu verstehen, in dem die Freiheitsstrafe nicht vollstreckt wird. Das heißt, der Verurteilte muss nicht ins Gefängnis, solange er im Bewährungszeitraum nicht gegen die Bewährungsanforderungen verstößt. Der Bewährungszeitraum muss mindestens 2 Jahre und darf höchstens 5 Jahre betragen.
Über die Bewährung entscheidet ein Gericht. Eine Aussetzung zur Bewährung erfolgt in der Regel bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr und ist darüber hinaus bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren zulässig. Das bedeutet, dass Bewährung bei einer Verurteilung zu einer mehr als zweijährigen Freiheitsstrafe nicht mehr möglich ist. Eine Bewährung ist dann zuzulassen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Sinn und Zweck der Bewährung ist es, dem Verurteilten zu ermöglichen, sich in Freiheit zu bewähren. Gelingt es nicht, kann der sogenannte Widerruf der Strafaussetzung und damit der Bewährung nach § 56f StGB erfolgen. Das Gericht kann unter darin ebenfalls genannten Gründen vom Widerruf der Bewährung zunächst noch absehen. Im Fall des Widerrufs muss die Freiheitsstrafe dann doch in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt werden. Bestimmte Leistungen, die die verurteilte Person zur Erfüllung von Auflagen erbracht hat, können auf die Strafe angerechnet werden.
Was gilt für die Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe?
Der noch zu verbüßende Rest einer bereits angetretenen zeitigen Freiheitsstrafe kann ebenfalls ausgesetzt werden. Diese Aussetzung des Strafrestes ist möglich, wenn zwei Drittel und mindestens 2 Monate der verhängten Strafe verbüßt wurden. Unter besonderen Umständen ist sie bereits nach der Hälfte der verbüßten Freiheitsstrafe möglich, sofern diese bereits länger als 6 Monate verbüßt wurde.
Die Gewährung von Bewährung hängt auch hier vor allem von der Persönlichkeit der verurteilten Person, deren Einwilligung und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit ab.
Für die Aussetzung des Strafrestes bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe gelten eigene Bedingungen. Es müssen mindestens 15 Jahre der Strafe verbüßt worden sein, wobei jede aus Anlass der Tat erlittene Freiheitsentziehung hinzuzählt wie insbesondere Untersuchungshaft.
Hinzu kommt, dass die Aussetzung nicht dem allgemeinen Sicherheitsinteresse widerspricht und folgende Faktoren ebenfalls für die Aussetzung sprechen:
- die Persönlichkeit und die Lebensumstände des Verurteilten
- die Vorgeschichte
- die Tatumstände
- das Verhalten während des Strafvollzugs
Wie bemisst sich die Freiheitsstrafe?
Für jede Straftat ist ein bestimmter Strafrahmen vorgesehen. Dieser wird durch sogenannte Qualifikationen und Regelbeispiele verringert oder erhöht sein. Oft ist dabei eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vorgesehen im Zusammenhang mit einer Mindeststrafe oder Höchstrafe. Eine Kombination von Geldstrafe und Freiheitsstrafe ist dabei vom Ausnahmefall in § 41 StGB nicht möglich. Ist eine Geldstrafe jedoch uneinbringlich, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Zwei Tagessätze entsprechen dabei einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.
Das Gericht entscheidet im Falle einer Verurteilung anhand des jeweiligen Strafrahmens zusammen mit zahlreichen Kriterien für die Strafzumessung über die konkrete Dauer der Freiheitsstrafe. Grundlage der Strafzumessung ist die Schuld des Täters, also dessen persönlich vorwerfbares Verhalten. Über die Dauer der Freiheitsstrafe entscheiden vor alem die Gesinnung bei der Tatbegehung, Schwere der Pflichtwidrigkeit, Art der Ausführung, Asuwirkungen der Tat und das Verhalten danach, Schadenswiedergutmachung, Vorleben und persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.
Freiheitsstrafe unter einem Jahr wird dabei nach vollen Wochen und Monaten bemessen. Ab einem Jahr Freiheitsstrafe von längerer Dauer geschieht dies nach vollen Monaten und Jahren.
Freiheitsstrafe droht? Was Sie tun können!
Bei einer Freiheitsstrafe handelt es sich in jedem Fall um einen großen Einschnitt im Leben. Befürchten Sie, eine Freiheitsstrafe als Urteil zu bekommen, sollten Sie sich umgehend um einen kompetenten Strafverteidiger bemühen. Nur ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann sich Ihres Falls sicher annehmen und für Sie den bestmöglichen Ausgang durch eine gute Verteidigungsstrategie erreichen.
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Rechtstipps zu "Freiheitsstrafe" | Seite 75
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27.09.2021 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… durch den Gesetzgeber. Welche Strafe droht mir? Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Allerdings ist nennenswert, dass der Gesetzgeber in Absatz 3 in bestimmten Fällen von eine Strafbefreiung vorsieht.“ Weiterlesen
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05.09.2019 Rechtsanwalt Dr. Andrew Patzschke„… § 266a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich …“ Weiterlesen
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04.09.2019 Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk„… , wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Strafandrohung hört sich gering an – viel schlimmer ist jedoch, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Im Falle …“ Weiterlesen
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27.09.2021 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… , der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ab. Welche Strafe droht mir im Falle der Verleumdung gem. § 187 StGB? Der Gesetzgeber sieht im Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe …“ Weiterlesen
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18.11.2021 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… Verteidigungsstrategie entwickeln. Welche Strafe droht mir? Der Gesetzgeber droht einer Beleidigung im Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe an.“ Weiterlesen
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22.01.2024 Rechtsanwalt Jens Wilke„… in der Angelegenheit gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ab. Welche Strafe droht mir? Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Es droht weiterhin die Entziehung der Fahrerlaubnis.“ Weiterlesen
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27.09.2021 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… eines Landfriedensbruchs? Der Gesetzgeber sieht im Falle des Landfriedensbruchs eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Allerdings erhöht sich das Strafmaß erheblich, wenn ein besonders schwerer …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.„… ? Wer als Endverbraucher illegales Cardsharing betreibt, dem droht wegen Ausspähens von Daten nach § 202a StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Bei einem nicht vorbestraften …“ Weiterlesen
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29.08.2019 Rechtsanwalt Marco Massolle„… , die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann. Das Ignorieren einer derartigen Anordnung kann also sehr schnell sehr ernste Konsequenzen für den Täter haben.“ Weiterlesen
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