Geblitzt auf der B 189, Abschnitt 85, km 2.11, in FR Wittenberge- Hilfe vom Fachanwalt!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten?

Dann liefern die Fehlerquellen des hier verwendeten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Vor der Inbetriebnahme des Blitzers müssen zahlreiche Tests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig dokumentiert, liegt kein ordnungsgemäßer Messvorgang vor.

Eine fehlerhafte Datenverarbeitung führt bei mindestens jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitsangaben. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Geräts kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung.

Ist der Messwinkel nicht genau auf 45 Grad eingestellt, führt schon die geringste Abweichung zu überhöhten Geschwindigkeitswerten.

Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerät geschult wurden, wird die Messung auch verworfen.

Häufig ist hier die Eichung des Blitzers abgelaufen. Dann ist eine Toleranz von mindestens 20 % zu gewähren oder sogar die gesamte Messreihe zu annullieren.

Dies ist nur ein kleiner Teil der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messunterlagen gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässtGeblitzt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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