Geblitzt auf der BAB 15, km 33,8, AS Cottbus Süd, FR Bundesgrenze- Bußgeld vermeiden!

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Ihnen wird in einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Landes Brandenburg vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann stehen die Chancen gut, dass ein erfahrener Verteidiger Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen kann

Im Rahmen einer groß angelegten allgemeinen deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgeräten wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen auf technischen Fehlern beruhten, 62 Prozent auf einer fehlerhafte Beweisführung beruhten  und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren.  

Bei dieser Messstelle sind die Fehler des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Bei etwa jeder zweiten Messung führte eine fehlerhafte Datenverarbeitung zu unzutreffenden Messergebnissen. Dieser Serienfehler kann auch in Ihrem Fall aufgetreten sein.

Zuordnungschwierigkeiten haben den Effekt, dass Geschwindigkeiten dem falschen Fahrzeug zugeordnet werden.

Eine ungenaue Einstellung des Scanwinkels führt zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Nicht selten ist die Eichung des Blitzers abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messunterlagen gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt deswegen für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein. Diese  listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen werden kann. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen die überwiegende Mehrzahl eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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