Geldgeschenke der Schwiegereltern nach der Trennung

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Können Schwiegereltern Geldgeschenke von ihrem ehemaligen Schwiegersohn zurückfordern? Damit beschäftigte sich der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Rechtsstreit.

BGH: Urteil vom 18. Juni 2019 – X ZR 107/16

Mit über 100.000 € unterstützen Vater und Mutter ihre Tochter und deren Lebenspartner im Jahr 2011 beim Hauskauf. Anfang 2013, keine zwei Jahre später, ging die Beziehung der Tochter in die Brüche. Nun fordern die Eltern die Hälfte des Geldes von ihrem ehemaligen Schwiegersohn zurück.

Schenkung ja oder nein?

Der Forderung der Schwiegereltern hielt der Ex-Partner entgegen, es habe sich bei der Unterstützung durch die ehemaligen Schwiegereltern nicht um eine Schenkung, sondern um ein Darlehen gehandelt. Schon 2010 stufte der BGH solche Zuwendungen in einem Grundsatzurteil jedoch als Schenkungen ein, was Rückforderungen deutlich erleichtert.

Wann kann das Geld zurückgefordert werden?

Schenkungen sind selten bedingungslos. Meistens hat der Schenker bestimmte Vorstellungen, was mit seinem Geschenk passiert und was ihn überhaupt zu diesem Geschenk verleitet. Ändern sich diese Umstände nach der Schenkung schwerwiegend, kann es zu einem sogenannten Wegfall der Geschäftsgrundlage kommen. Daraus folgt eine mögliche Vertragsanpassung oder sogar das Recht, sich vom Schenkungsvertrag lösen zu können. So auch im Falle der Eltern und ihres Ex-Schwiegersohnes. Zwar befand der BGH, die Eltern könnten nicht davon ausgehen, dass die Beziehung der Tochter bis ans Ende ihrer Tage halten würde und in der Zeit auch das gemeinsame Haus bewohnt werde. Jedoch hielt die Beziehung der Tochter nach Auffassung des BGH für nur eine so kurze Zeit, dass die Eltern unter diesen Umständen wohl nicht eine solche Summe zu dem gemeinsamen Hauskauf beigesteuert hätten. Der beschenkte Ex ist somit verpflichtet, seinen Anteil am Geschenk zurückzuzahlen, es sei denn es liegen besondere Umstände vor, die ihm dies unzumutbar machen würden.

Einschätzung und Empfehlung

Sollten Sie in einer ähnlichen Situation sein, haben Sie als Schenker gute Chancen, Ihr Geschenk zurückerstattet zu bekommen. Aber auch alle Beschenkten müssen nicht gleich um ihre Immobilie bangen. Grundsätzlich ist das Urteil des BGH eine Entscheidung, die eine gewisse Orientierung für zukünftige Fälle geben kann. Nichtsdestotrotz ist Ihr Fall ein Einzelfall mit individuellen Gegebenheiten, der vor Gericht auch so behandelt wird.

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