Informationen zum Erbrecht: Das Testament - Ziele erreichen und Streit vermeiden

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Bei einem Testament denkt man häufig zuerst an „Enterbung", die Ausschließung von gesetzlichen Erben. Ein Testament ermöglicht aber viel mehr und muss nicht das Geringste mit Enterbung zu tun haben. Ein sorgfältig formuliertes Testament kann viel Streit unter den Erben vermeiden.

Mit einem Testament kann der Erblasser vielfältigste Verfügungen von Todes wegen treffen und sicherstellen, dass sein Wille verwirklicht wird. Neben der Ausschließung von Erben kann der Erblasser auch Vermächtnisse bestimmen, den Erben Auflagen erteilen, Testamentvollstreckung anordnen oder gar einen Vormund für sein minderjähriges Kind benennen.

Ein Testament wird durch eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet. Daher wäre beispielsweise ein mit einer Schreibmaschine geschriebenes Testament unwirksam. Nicht zwingend vorgeschrieben, aber aus Beweisgründen ratsam, ist die Angabe von Ort und Zeit der Erstellung. Um den wirklichen Willen klarzumachen und damit auch Streit nach dem Erbfall zu verhindern, sollten auch Gründe für die testamentarischen Regelungen hinzugefügt werden. Ein wirksames Testament kann jeder erstellen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, nicht geschäftsunfähig ist und sich nicht bereits in einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament anderweitig gebunden hat.

Über ein Testament oder eine andere Form der letztwilligen Verfügung muss jeder nachdenken, der die gesetzliche Erbfolge ändern will, beispielsweise weil ein eigenes Kind nicht erben soll. Aber auch die finanzielle Absicherung des überlebenden Ehegatten oder die Belohnung von Menschen, die sich im Alter statt der eigenen Kinder um einen kümmern, sollten Anlass für solche Überlegungen sein. Als Gesellschafter beispielsweise einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer GmbH muss man zwingend Erbfolgeregelungen schon bei der Erarbeitung des Gesellschaftsvertrages bedenken.

Ein Testament sollte man ohne fremde Hilfe nur bei sehr überschaubaren Vermögens- und Familienverhältnissen erstellen, nachdem man sich intensiv mit den rechtlichen Regelungen beschäftigt hat. Es drohen zahlreiche Fallen. Schon die eigentlich klare Formulierung, dass eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhält, kann wegen verschiedener Auslegungsmöglichkeiten zu Streit unter den Erben führen.

Wem an einer sinnvollen und Streit vermeidenden Erbfolgeregelung gelegen ist, braucht insbesondere bei komplizierten Familienverhältnissen oder der Vererbung von Gesellschaftsanteilen professionellen Rechtsrat. Nur so kann man das im bürgerlichen Gesetzbuch gebotene Instrumentarium voll ausschöpfen und seinen Wunscherben viel Ärger ersparen.

Ihr Ansprechpartner im Erbrecht:

Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M.

Urheberrecht , Presse- und Medienrecht, Verlagsrecht, Mietrecht, Grundstücksrecht, Erbrecht

Telefon: 0341/22 54 13 82

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