Mietminderung: So machen Sie die Mietminderung richtig geltend
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Wer zur Miete wohnt und feststellen muss, dass das Heim leider nicht oder nicht mehr den Vorstellungen entspricht, denkt darüber nach, die Miete zu mindern. Wer aber die Miete mindert, ohne dass die Voraussetzungen einer Mietminderung erfüllt sind, riskiert die Kündigung seines Mietverhältnisses.
Voraussetzungen bei einer Mietminderung
Die Zahlung der Miete kann gemindert werden, wenn die Miete überhöht ist oder die Mietsache mangelhaft ist.
Für eine Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache gilt: Die Mietsache ist mangelhaft, wenn diese nicht bzw. nicht mehr den vertragsgemäßen geeigneten Zustand hat. Es müssen also Beeinträchtigungen vorliegen, die die Nutzung der Wohnung einschränken. So z. B., wenn ein Wasserrohrbruch dazu führt, dass Zimmer der Wohnung zunächst einen Tag unter Wasser stehen und dann für zwei Wochen in der Wohnung große, sperrige, lautstarke Trockner aufgestellt werden müssen. Keinen Mangel stellt es dar, wenn die Wohnung dem Mieter schlicht nicht mehr gefällt.
Waren die Mängel bereits bei Wohnungsübergabe bekannt und wurden sie nicht beanstandet, dann entfällt auch eine Minderung. Möchte man sich das Recht zur Minderung erhalten, dann muss man bei Wohnungsübergabe die erkannten Mängel monieren und sollte diese zu Beweiszwecken im Übergabeprotokoll auflisten.
Tritt der Mangel später ein, muss dem Vermieter dieser Mangel angezeigt werden. Um diese Mangelanzeige im Streitfall später nachweisen zu können, sollte die Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben, Fax und/oder E-Mail erfolgen.
Richtig vorgehen: Was ist bei einer Mietminderung zu beachten?
Zunächst einmal sollten Sie überlegen, ob dieser Mangel die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt oder nicht. Ein tropfender Wasserhahn oder ein defekter Lichtschalter im Hausflur ist zwar ärgerlich und eventuell störend, aber kein erheblicher Mangel. Solange Sie das Bad oder den Hausflur ohne Einschränkungen nutzen können, ist das kein Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt.
Liegt ein Mangel vor, müssen Sie dies der Hausverwaltung oder dem Vermieter sofort mitteilen. Danach ist die Miete bereits von Gesetzes her gemindert. Das heißt, der Mieter ist bereits nach Anzeige des Mangels zu einer geminderten Bezahlung der Miete berechtigt. Allerdings sollte dem Vermieter die Kürzung der Miete bereits mit der Mängelanzeige angekündigt werden. Auch sollte der Vermieter unter Setzung einer Frist zur Mangelbeseitigung aufgefordert werden. Dies erhöht den Druck auf den Vermieter, dass er die Mängel auch tatsächlich abstellt. Wer den Mangel nicht dem Vermieter anzeigt und sich deswegen der Schaden vergrößert, macht sich zudem gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.
Um wie viel die Miete gemindert werden darf, ist nicht gesetzlich geregelt. Deshalb sollten Mieter einen Rechtsanwalt aufsuchen. Mieter können sich auch an sogenannten Mietminderungstabellen orientieren, die auf diversen Gerichtsurteilen basieren. Wurde der Mangel behoben, müssen Mieter die Miete wieder in voller Höhe zahlen.
Mietminderung bei selbst verschuldeten Mängeln unzulässig
Werden Mängel durch den Mieter selbst verursacht oder sind sie seiner Risikosphäre zuzuordnen, darf er aufgrund dieser Mängel den Mietzins nicht mindern. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 15.12.2010, Az.: VIII ZR 113/10) hervor.
So konnte ein Vermieter gegen seinen Mieter einen Anspruch auf Zahlung der noch ausstehenden Miete und auf Räumung und Herausgabe der Wohnung durchsetzen. Der Mieter hatte ursprünglich seine Stromrechnung nicht bezahlt, woraufhin der Energieversorger den Strom kurzzeitig abstellte. Nach Begleichen der Rechnung wurde die Sperrung zwar wieder aufgehoben, doch der Mieter erhielt eine zusätzliche Rechnung über die für Sperrung und Entsperrung entstandenen Kosten. Da er diese wieder nicht bezahlte, veranlasste der Netzbetreiber den Ausbau des Stromzählers. Der Mieter sah in der nun fehlenden Stromversorgung einen Mangel an der Wohnung und kürzte die Miete um 50 %.
Die Richter des BGH entschieden letztendlich zugunsten des Vermieters. Sie gaben zwar dem Mieter in dem Punkt Recht, dass durch die fehlende Strombelieferungsmöglichkeit ein Mangel entstanden sei. Doch sei dieser Mangel keineswegs dem Vermieter anzulasten, da er vom Mieter selbst verursacht wurde. Und Mängel, für die der Mieter selbst verantwortlich ist, berechtigen nicht zur Minderung des Mietzinses.
Ist eine Mietminderung rückwirkend möglich?
Grundsätzlich kann erst ab Mängelanzeige die Miete gemindert werden. Wenn allerdings der Mangel unbekannt war und der Mieter sich auch keine grobe Fahrlässigkeit oder Unkenntnis vorwerfen lassen muss, kann er auch rückwirkend die Miete mindern. Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Stellt sich also später z. B. heraus, dass die Wohnung kleiner ist, als vertraglich vereinbart, dann darf die Miete auch rückwirkend gemindert werden.
Miete unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen
Vielen Mietern ist oft anfangs nicht klar, um wie viel sich die Miete gemindert hat. Wer zu viel mindert, zahlt zu wenig Miete. Wer die geschuldete Miete nicht vollständig zahlt, dem droht die Kündigung des Mietverhältnisses. Wer keine Kündigung riskieren möchte, kann, nachdem er die Mängel dem Vermieter angezeigt hat, die Miete unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen. Denn die Minderung an sich muss nicht beziffert werden. Kann die Minderung schließlich beziffert werden, kann dann noch im Nachhinein die Mietminderung durchgesetzt werden. Allerdings muss dieser Wille, die Miete unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu bezahlen, ausdrücklich erklärt werden. So ist es empfehlenswert, dem Vermieter mit dem gleichen Schreiben, mit dem die Mängel angezeigt werden, mitzuteilen, dass die weitere Zahlung der Miete aufgrund der angezeigten Mietmängel unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgt.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Mietminderung
Wann kann die Miete gemindert werden?
Ob es sich auch wirklich um einen Mangel handelt, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Zwar hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, dass der Mieter das Recht auf Mietminderung hat, wenn der Mangel den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erheblich einschränkt (§ 536 BGB). Aber nicht jeder Mangel führt automatisch dazu, dass Mieter auch die Miete mindern dürfen. Ob im konkreten Fall ein Mangel vorliegt, hängt auch davon ab, was Mieter und Vermieter vertraglich vereinbart haben und ob der Mangel schon vorher vorhanden war.
Welche Mietmängel gibt es?
Der Vermieter ist verpflichtet, Mängel innerhalb einer angemessenen Zeit zu beseitigen. Folgende Mängel wurden in der Vergangenheit durch verschiedene Gerichte anerkannt:
- Baulärm/Lärmbelästigung
- Gestank im Treppenhaus
- längerer Ausfall der Telefon- und Internetverbindung
- mangelhafte/defekte Heizung (v. a. in den Wintermonaten)
- Schimmelbildung
- undichte Fenster und Türen
- unzureichende bzw. fehlende Warmwasserversorgung
- Verschattung durch Baumbestand
Wichtig: Die Höhe der Minderung muss immer im Einzelfall geklärt werden. Eine gesetzliche Vorschrift, wie hoch die Minderung sein muss, gibt es nicht! Was eine angemessene Minderung ist, entscheiden die Gerichte, weshalb sich nur schwer allgemeine Aussagen treffen lassen. In vielen erfolgreichen Fällen wurde allerdings eine Mietminderung von 5 % bis 25 % festgelegt.
(FMA)
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Rechtstipps zu "Mietminderung" | Seite 4
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07.02.2022 Rechtsanwältin Lisa Adler-Malm„… oben einige Beispiele aufgeführt wurden. Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein, was bedeutet, dass der Mieter sie nicht erst durch Erklärung gegenüber dem Vermieter herbeiführen muss. Allerdings …“ Weiterlesen
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02.02.2022 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… gegebenenfalls der Abzug, den der Mieter hätte vornehmen dürfen? Dazu der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck: Zunächst: Eine Mietminderung kam für den Bundesgerichtshof nicht in Betracht, da es keinen Mangel …“ Weiterlesen
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27.01.2022 Rechtsanwalt Marc Michelske„Liebe Ratsuchende, ob Mieter oder Vermieter für viele stellt sich oft die Frage, bis zu welchem Gesamtbetrag ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Eine Mietminderung tritt zunächst kraft Gesetzes …“ Weiterlesen
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24.01.2022 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… . Mietminderung u. Corona-Sonderregelung zu Einschränkung Kündigungsrecht Vermieter wegen Zahlungsverzug Mieter: Die Vorschriften zum Mietrecht (insb. zu Mängeln und Mietminderung) sowie die allgemeinen …“ Weiterlesen
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29.09.2022 Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg„Der BGH hat am 12. Januar 2022 (Az. XII ZR 8/21) das Urteil zur Gewerbemiete bei coronabedingter Geschäftsschließung veröffentlicht – der Vermieter muss danach keine pauschale Mietminderung um 50 …“ Weiterlesen
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13.01.2022 Rechtsanwalt Jan Steinmetz„… . Das heißt konkret, der Mieter braucht nur weniger Miete zahlen, wenngleich er nicht zur Mietminderung berechtigt ist. Gleichwohl kann einem Mieter von gewerblich genutzten Räumen in einem solchen …“ Weiterlesen
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13.01.2022 Rechtsanwalt Robert Vedder„Der BGH hat in einer wichtigen Entscheidung am 12.01.2022 festgestellt, dass eine pauschale Mietminderung bei coronabedingter Geschäftsschließung möglich ist, diese aber im Einzelfall immer genau …“ Weiterlesen
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12.01.2022 Rechtsanwalt Fabian HarfoufDer BGH hat heute (12.01.2022) ein Grundsatzurteil gefällt, unter welchen Voraussetzungen Gewerbetreibende sich wegen der (Nicht-)Zahlung der Miete aufgrund eines behördlich angeordneten Corona-Lockdo … Weiterlesen
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12.01.2022 Rechtsanwalt Dennis Wiegard„… eine Abwägung im Einzelfall voraus. Kein Mangel –keine Mietminderung Der BGH stellte klar, dass eine behördliche Schließungsanordnung kein Mangel des Mietgegenstands i.S.v. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB …“ Weiterlesen
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12.01.2022 Rechtsanwalt Marcel Seifert„… . Mietminderung im Lockdown zulässig Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei www.bruellmann.de und Herausgeber von www.corona-rechtlich.de : „Hohe Mieten gerade in den Stadt-Zentren führen …“ Weiterlesen
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12.01.2022 Rechtsanwalt Jörg Pantke„… Eine KIK-Filiale, welche aufgrund einer behördlichen Allgemeinverfügung ihr Ladengeschäft im Mietobjekt, entrichtete für den Monat der Betriebsschließung keine Miete. Die Höhe der zustehnden Mietminderung …“ Weiterlesen
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12.01.2022 Rechtsanwalt Tom Martini„… , dass eine coronabedingte staatliche Geschäftsschließung zwar erstmal geeignet ist, eine Mietminderung zu begründen. Voraussetzung hierfür sei aber, dass hierdurch bewirkte Gebrauchsbeschränkung …“ Weiterlesen
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12.01.2022 Rechtsanwalt Thilo Finke„Heute hat der BGH sein Urteil zu der Mietsenkung einer KIK - Filiale in Sachsen veröffentlicht. Das Urteil ist eine Pilot Entscheidung für eine Vielzahl von Verfahren über Mietminderungen über …“ Weiterlesen
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16.12.2021 Rechtsanwalt Dr. jur. Sven HirschfeldWie bereits andere Gerichte zuvor, hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit seinem Urteil vom 24.09.2021 (Az. 30 U 114/21) jüngst entschieden, dass die Beschränkungen der Covid-19-Pandemie grundsätzli … Weiterlesen
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09.12.2021 Rechtsanwalt Kevin Benjamin Villwock„… als nicht unzumutbar, während das OLG Dresden eine 50% Mietminderung aufgrund einer Äquivalenzstörung zwischen Mietzahlungspflicht und Gebrauchsüberlassung für angemessen hielt. Beide Ansichten finden …“ Weiterlesen
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08.12.2021 Rechtsanwalt Finn Streich„… früher ein Anspruch auf Mietminderung zusteht. Eine Existenzgefährdung wird wohl nicht gefordert werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass keine pauschale Aufteilung des wirtschaftlichen …“ Weiterlesen
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01.12.2021 Rechtsanwältin Luba Mayr„Mittlerweile ist die Frage nach der Wohnfläche im Mietrecht Gegenstand vieler gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die richtige Wohnflächenberechnung hat u.a. Bedeutung bei Mietminderung, Mieterhöhung …“ Weiterlesen