Mit dem Widerruf des Autokredits Fahrverbote und Wertverlust vermeiden

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Für Dieselfahrer ist die Lage unübersichtlich geworden. Seit dem Abgasskandal haben ihre Fahrzeuge erheblich an Wert verloren und in Städten wie Frankfurt, Stuttgart, Berlin, Aachen, Mainz oder Hamburg müssen sie mit Fahrverboten rechnen. Der Widerrufsjoker kann einen Ausweg aus dieser Situation bieten. Mit dem erfolgreichen Widerruf des Autokredits können Wertverlust und Fahrverbote umgangen werden.

Neben Schadensersatzklagen kann der Widerruf des Autokredits eine interessante Alternative sein. Dabei ist der Widerruf der Autofinanzierung grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Das heißt: Das Fahrzeug muss weder von Abgasmanipulationen betroffen sein noch spielt es eine Rolle, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Daher ist der Widerrufsjoker nicht nur für durch den Abgasskandal geschädigte Verbraucher interessant, sondern kann grundsätzlich für jeden Käufer in Betracht kommen, der sein Fahrzeug über einen Kredit finanziert oder geleast hat.

Voraussetzung für den Widerrufsjoker ist, dass ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt und die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Hartung sind zahlreichen Banken Fehler bei der Widerrufsbelehrung unterlaufen, die den Widerruf auch Jahre nach Vertragsabschluss ermöglichen. Inzwischen liegen erste Gerichtsurteile vor, die diese Auffassung bestätigen. Ist der Widerruf erfolgreich, werden dadurch der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das hat zur Konsequenz, dass der Verbraucher seinen Pkw an die Bank gibt und seine schon geleisteten Raten zurückbekommt. Die Bank kann ggf. für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung verlangen, wobei selbst diese im Idealfall – für nach dem 12. Juni 2014 geschlossene Darlehensverträge – entfallen kann.

„Angesichts des Wertverlusts gebrauchter Dieselfahrzeuge und drohender Fahrverbote kann der Widerruf finanziell überaus interessant sein. Selbst wenn die Bank eine Nutzungsentschädigung einbehalten darf, kann der Widerruf in vielen Fällen deutlich lukrativer sein als der Weiterverkauf des Autos“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen auf der Kanzleiwebsite.



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