Promillegrenzen: Welche gelten? Was droht bei Überschreitung?
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Inhaltsverzeichnis
- Was genau bedeutet „Promillegrenze“?
- Gültige Promillegrenze: Auto fahren unter Alkoholeinfluss
- Wie hoch ist die Promillegrenze für Fahranfänger?
- Promillegrenzen für Fahrräder, Motorräder und Fußgänger
- Ab welcher Promillegrenze droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?
- Promillegrenze überschritten: Sanktionen im Überblick
- Welche Promillegrenzen gelten im europäischen Ausland?
Was genau bedeutet „Promillegrenze“?
Alkohol ist der größte Risikofaktor im Straßenverkehr. Dies gilt sowohl bezüglich der Häufigkeit als auch der Schwere der Unfälle. Im Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gibt es deshalb eine Promillegrenze.
Die Promillegrenze ist die vom Gesetzgeber oder von der Rechtsprechung maximal tolerierte Intoxikation mit Alkohol. In Deutschland wurde erstmalig im Jahr 1953 eine Alkoholgrenze für Autofahrer festgelegt. Sie wurde seither von 1,5 über 0,8 bis auf 0,5 Promille gesenkt.
Gültige Promillegrenze: Auto fahren unter Alkoholeinfluss
Überschreitet ein Autofahrer den Gefahrengrenzwert von 0,5 Promille, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille im Blut gilt man als „absolut fahruntüchtig“ und begeht nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat.
Allerdings kann schon ab 0,3 Promille eine „relative Fahruntüchtigkeit“ festgestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahrten oder alkoholbedingte Unfälle signalisieren, dass der Fahrer nicht mehr dazu imstande ist, ein Auto zu führen. Auch für diese relativ fahruntüchtigen Personen droht eine Bestrafung nach § 316 StGB.
Wie hoch ist die Promillegrenze für Fahranfänger?
Fahranfänger und junge Fahrer sind vergleichsweise häufig in Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt. Deshalb gilt für Personen in der zweijährigen Probezeit sowie für unter 21-Jährige seit dem Jahr 2007 ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) am Steuer.
Wer als Fahranfänger das Null-Promille-Gebot missachtet und unter der Wirkung von Alkohol Auto fährt, dem drohen verschiedene Konsequenzen. Dies ist abhängig von der Blutalkoholkonzentration (BAK):
- BAK unter 0,5: Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg
- BAK über 0,5 (Erstverstoß): Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot
- BAK über 0,5 (Zweitverstoß): Bußgeld von 1000 Euro und drei Monate Fahrverbot
- BAK über 0,5 (Drittverstoß): Bußgeld von 1500 Euro und drei Monate Fahrverbot
- BAK von mind. 0,3 Promille und alkoholtypische Ausfallerscheinungen: Straftat; Führerscheinentzug und drei Punkte in Flensburg
Unabhängig von der BAK verlängert sich durch Alkohol am Steuer die Probezeit um zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar verhängt. Beim zweiten Verstoß in der verlängerten Probezeit entzieht einem die Behörde die Fahrerlaubnis.
Ein Null-Promille-Gebot gilt im Übrigen auch für Personen, die (beruflich) Fahrten mit Linienbussen, Taxen oder Gefahrguttransportern durchführen.
Promillegrenzen für Fahrräder, Motorräder und Fußgänger
Fahrradfahrer
Auch Fahrradfahrer müssen aufpassen: Wer mit 1,6 Promille Rad fährt, begeht eine Straftat und muss zwingend an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen. Aber auch wer unterhalb dieses Wertes betrunken durch Fahrfehler auffällt, macht sich strafbar.
Motorradfahrer
Für Motorradfahrer gilt dieselbe Grenze wie für Autofahrer. Für den Beifahrer (sog. Sozius) gibt es keine ausdrückliche Alkoholgrenze. Allerdings ist der Fahrzeugführer dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit weder durch das Gepäck noch durch Mitfahrer gefährdet wird.
Fußgänger
Für Fußgänger gibt es keine Alkoholgrenze. Dennoch müssen sie mit rechtlichen Konsequenzen bis hin zum Führerscheinentzug rechnen und für mögliche Schäden haften, wenn sie im betrunkenen Zustand einen Verkehrsunfall verursachen.
Ab welcher Promillegrenze droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (kurz: MPU) beurteilt in Deutschland die Fahreignung des Antragstellers. Während die MPU im Volksmund herablassend „Idiotentest“ genannt wird, lautet die gesetzliche Bezeichnung „Begutachtung der Fahreignung“. Erst nach erfolgreicher Teilnahme kann man seinen Führerschein wiederbekommen.
Ab einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder bei wiederholter Alkoholauffälligkeit (auch mit niedrigeren Promillewerten) ist eine MPU zwingend erforderlich. Eine MPU-Anordnung nach einer einzelnen Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille ist nur dann gerechtfertigt, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen.
Promillegrenze überschritten: Sanktionen im Überblick
Die Art der Strafe hängt zum einen von dem Grad der Gefährdung und zum anderen davon ab, ob es sich beim alkoholisierten Fahrer um einen Wiederholungstäter handelt.
Blutalkoholkonzentration (BAK) | Folgen |
ab 0,3 Promille |
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ab 0,5 Promille |
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ab 1,1 Promille |
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ab 1,6 Promille |
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Welche Promillegrenzen gelten im europäischen Ausland?
Die Alkoholgrenzen in den anderen europäischen Ländern unterscheiden sich relativ stark zwischen West und Ost. Während in den meisten westeuropäischen Ländern (u. a. in Italien, Spanien und Portugal) genau wie in Deutschland im Auto die 0,5-Promillegrenze gilt, herrscht in vielen osteuropäischen Ländern (u. a. in Tschechien, Ungarn und Rumänien) ein absolutes Alkoholverbot hinter dem Steuer.
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Rechtstipps zu "Promillegrenze" | Seite 7
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13.02.2020 Rechtsanwalt Christian Fuhrmann„… , dass Fahrverbot zu umgehen. Dem ist nicht so! Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, wegen Erreichen der 0,5 Promillegrenze eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel …“ Weiterlesen
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16.06.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… erfolgen. Das bedeutet, dass alle polnischen Bußgeldbescheide, die nach dem 1. Oktober 2010 erlassen worden sind, auch in Deutschland vollstreckt werden können. Lichtpflicht, Promillegrenze, Grüne …“ Weiterlesen
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22.06.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… ist das einmalige Erreichen/Überschreiten der 1,6 Promillegrenze auch ohne aktive Verkehrsteilnahme als Beleg für einen gesundheitsschädigenden bzw. missbräuchlichen Umgang mit Alkohol anzusehen …“ Weiterlesen
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25.11.2008 Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker„… höher ist die Beeinträchtigung der Fahreignung. Ein Grenzwert vergleichbar der 1,1 Promillegrenze zur absoluten Fahruntauglichkeit besteht allerdings nicht. Der THC-COOH Wert ist für die Einordnung …“ Weiterlesen
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05.09.2008 Rechtsanwalt Florian Sievers„… , in denen der Fahrer die 1,1 Promillegrenze überschreitet und somit absolut Fahruntüchtig ist, wird die Fahrerlaubnis in den meisten Fällen vorläufig entzogen werden. III. Grund zur Hoffnung für …“ Weiterlesen