Sie hatten einen Verkehrsunfall?

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Als Geschädigter haben Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die freie Auswahl eines Rechtsanwalts und eines Sachverständigen.

Warum sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten?

1. Der Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen und setzt diese durch

Die Versicherungen zahlen niemals freiwillig mehr, als sie unbedingt müssen. Das sogenannte „Schadensmanagement“ des Versicherers dient ausschließlich der gegnerischen Versicherung, nicht Ihnen. Der Rechtsanwalt macht Ihre Ansprüche geltend und kümmert sich um den Schriftverkehr mit der gegnerischen KFZ-Versicherung.

2. Die gegnerische Kfz-Versicherung übernimmt Ihre Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Unfall

Die Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Versicherung des Unfallverursachers muss die Versicherung Ihnen erstatten.

3. Ihnen können Ansprüche zustehen, von denen Sie bislang noch nichts wissen

Haben Sie schon einmal etwas von der sogenannten 130 % Regelung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gehört oder kennen Sie die merkantile Wertminderung? Sie sind durch den Verkehrsunfall verletzt worden, dann steht Ihnen unter anderem ein Schmerzensgeld, weiterer Schadensersatz sowie gegebenenfalls der sogenannte Haushaltsführungsschaden zu.

4. Wann sollte der Rechtsanwalt eingeschaltet werden?

Es ist sinnvoll, den Rechtsanwalt frühestmöglich zu beauftragen, damit die Regulierung schnellstmöglich durchgesetzt werden kann.

Die gegnerische Versicherung ist Ihr Gegner! Lassen Sie sich daher nicht auf das “Schadensmanagement“ der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Die gegnerische Versicherung wird Sie kontaktieren und den Eindruck erwecken, dass man sich schon um alles kümmere und Ihnen helfe. Diese Maßnahmen dienen aber nur dazu, die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich zu halten.

Darum: Rechtsanwalt einschalten!

Sprechen Sie uns an. Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Rechtsanwalt Christian Köther, Fachanwalt für Familienrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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