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Sorgerecht beantragen: Wann das geht und wie Sie es richtig machen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Sorgerecht beantragen: Wann das geht und wie Sie es richtig machen!

Die wichtigsten Fakten

  • Bei der Geburt eines Kindes haben verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht.
  • Bei unverheirateten Eltern hat die Mutter das Sorgerecht.
  • Ein unverheirateter Vater kann das Sorgerecht durch eine Sorgeerklärung beantragen.
  • Nach einer Scheidung behalten beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht.
  • Das alleinige Sorgerecht eines Elternteils ist nur unter strengen Voraussetzungen zu erteilen.

So gehen Sie vor

Bei unverheirateten Vätern:

  1. Erkennen Sie die Vaterschaft an.
  2. Geben Sie eine Sorgeerklärung beim Notar oder Jugendamt ab.

Nach der Scheidung:

  1. Stellen Sie einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht beim Familiengericht.
  2. Begründen Sie, warum dem anderen Elternteil das Sorgerecht entzogen werden sollte.
  3. Reichen Sie Beweise für Ihre Begründung ein.

Wer hat das Sorgerecht bei der Geburt eines Kindes?

Sind beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet, erhalten sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Sind die Eltern hingegen unverheiratet, erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht. Heiraten die Eltern nach der Geburt, erhalten sie zu diesem Zeitpunkt das gemeinsame Sorgerecht. Bleiben sie unverheiratet, muss der Vater einen Antrag beim Familiengericht stellen, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Das Gericht stimmt solchen Anträgen in der Regel zu – es sei denn, das würde dem Kindeswohl widersprechen.

Sorgerecht beantragen bei unverheirateten Eltern

Möchte bei unverheirateten Eltern der Vater das Sorgerecht bekommen, muss er zunächst die Vaterschaft offiziell anerkennen. Danach kann er das Sorgerecht beantragen. Ist die Mutter damit einverstanden, können beide das gemeinsame Sorgerecht mithilfe einer Sorgeerklärung erlangen.

Ohne Zustimmung der Mutter muss der Vater einen formlosen Brief an das zuständige Familiengericht senden. Das Gericht prüft, ob das gemeinsame Sorgerecht im Sinne des Kindeswohls ist. Spricht nichts dagegen, gibt es solchen Anträgen in der Regel statt.

Möchte der Vater hingegen das alleinige Sorgerecht haben, ist das nur in Ausnahmefällen möglich. Das Gericht prüft, ob ein gemeinsames Sorgerecht nicht möglich ist und ob es dem Kindeswohl entspricht, wenn der Vater das alleinige Sorgerecht enthält.

Sorgeerklärung abgeben

Unverheiratete Eltern können im Rahmen einer Sorgeerklärung das gemeinsame Sorgerecht erklären. Dabei handelt es sich um eine Urkunde, die beantragt und notariell beglaubigt werden muss. Möglich ist das bei einem Notar oder beim Jugendamt. Folgende Voraussetzungen müssen dafür vorliegen:

  • Beide Elternteile sind volljährig.
  • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Die Mutter hat bisher das alleinige Sorgerecht.
  • Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt.
  • Beide Elternteile sind persönlich bei der Beurkundung anwesend.

Die Eltern müssen nicht zusammenleben und auch keine Beziehung miteinander führen. Es ist außerdem egal, welche Staatsangehörigkeit sie haben.

Folgende Dokumente müssen für die Sorgeerklärung vorliegen:

  • gültiges Ausweisdokument beider Elternteile
  • beglaubigte Kopie der Vaterschaftsanerkennung
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes (bei noch nicht geborenen Kindern: Auszug aus dem Mutterpass)

Alleiniges Sorgerecht nach Scheidung beantragen

Entgegen weitläufiger Meinung erhält bei einer Scheidung nicht automatisch ein Elternteil das alleinige Sorgerecht. Vielmehr behalten nach der Scheidung beide Elternteile weiterhin das gemeinsame Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht ist nur im Ausnahmefall unter strengen Voraussetzungen möglich.

Dazu muss ein Antrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Dieser muss eine ausführliche Begründung enthalten, warum dem anderen Elternteil das Sorgerecht entzogen werden sollte, sowie ggf. Beweise und Belege dafür.

Das Familiengericht prüft den Antrag unter folgenden Kriterien:

  • Kontinuität: Zu welchem Elternteil hat das Kind eine stärkere Bindung, die ihm eine einheitliche, stabile und ausgeglichene Entwicklung ermöglicht?
  • Förderung: Bei welchem Elternteil hat das Kind aufgrund von Bildungsstand und finanziellen Mitteln die beste Entwicklungsgrundlage?
  • Soziale Bindung: Das Kind sollte nicht von seinem gewohnten sozialen Umfeld getrennt werden – insbesondere von Geschwistern, Verwandten, Freunden und der Schule.

Je nach Alter des Kindes wird auch das Kind selbst vom Gericht befragt. Bei Kindern über 14 Jahren ist die Anhörung des Kindes nach § 159 FamFG sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei jüngeren Kindern kommt es auf die geistige Reife an. Aber: Der Kindeswille ist für das Gericht nicht verbindlich!

Wann kann man das alleinige Sorgerecht beantragen?

Bei einem Antrag auf alleiniges Sorgerecht prüft das Gericht, ob es notwendig ist, dem anderen Elternteil das Sorgerecht zu entziehen. Dieses Vorgehen stellt immer nur die letzte Möglichkeit dar und kommt unter anderem in folgenden Fällen in Betracht:

  • Missbrauch des Sorgerechts (z. B. Verletzung der Schulpflicht oder Anstiftung zu Straftaten)
  • Gesundheitsgefährdung (z. B. Verweigern wichtiger Behandlungen)
  • Vernachlässigung (z. B. mangelnde Ernährung oder Aufsicht)
  • Kindesvermögensgefährdung
  • Gefährliches Umfeld durch Dritte (z. B. Drogen- oder Prostitutionsszene)
  • Erziehungsfehler (z. B. bei radikalen Glaubensgemeinschaften, Erziehung zum Extremismus oder zu hohen schulischen Anforderungen)
  • Misshandlung des Kindes
Foto(s): ©Pexels/Kristina Paukshtite

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