Steuerfahndung: Infos und Tipps vom Strafverteidiger
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Durch fehlende oder falsche Angaben in Steuererklärungen gehen dem Staat jährlich Milliarden an Einnahmen verloren. Hier kommen die Ermittlungsbehörden ins Spiel. Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ermittelt die Finanzbehörde den Sachverhalt.
Die Finanzbehörden sind das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse. Dies ist in § 386 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die Steuerfahndung – kurz Steufa – ist ein Teil der Landesfinanzverwaltung. Die Zollfahndung ist Bestandteil der Bundeszollverwaltung. Die Aufgaben der Zollfahndung finden sich neben der Abgabenordnung auch im Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (ZFdG).
Aufgaben der Steuerfahndung
Als besonderer Teil des Finanzamts hat die Steuerfahndung drei Aufgaben:
die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Steuerstraftaten
die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle
Die Steuerfahndung darf demnach im Rahmen sogenannter Vorfeldermittlungen unbekannte steuerliche Sachverhalte bei bekannten oder auch unbekannten Steuerpflichtigen ermitteln oder Nachforschungen nach unbekannten Steuerpflichtigen anstellen. Für Vorfeldermittlungen müssen jedoch konkrete Anhaltspunkte für eine Steuerverkürzung vorliegen.
Die Aufgaben der Steuerfahndung und Zollfahndung sind in § 208 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Vereinfacht gesagt ist die Steuerfahndung sozusagen die Polizei der Finanzbehörden. Auch Privatpersonen können von Ermittlungen der Steuerfahndung betroffen sein.
Darüber hinaus führt die Steuerfahndung auf Ersuchen einer Finanzbehörde steuerliche Ermittlungen einschließlich von Außenprüfungen durch. Steuerfahnder sind örtlich nicht beschränkt, sie dürfen im gesamten Bundesgebiet Ermittlungen durchführen. Sie informieren bei ihren Ermittlungen jedoch die örtlichen Steuerfahndungsbehörden und ersuchen bei Bedarf um Amtshilfe.
Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen Steuervorschriften werden in Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten unterteilt.
Steuerstraftaten
(Vorsätzliche) Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
Steuerverkürzung
Bannbruch (§ 372 AO)
Gewerbsmäßiger Schmuggel (§ 373 AO)
Steuerzeichenfälschung (§ 369 Abs. 1 AO, §§ 148–149 StGB)
Gewerbsmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26c UStG)
Die Straftat der Steuerhinterziehung wird durch § 370 der Abgabenordnung (AO) unter Strafe gestellt. Die vorsätzliche Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung liegt der Strafrahmen bei Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Auch der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar. Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ab einem Steuerschaden von 50.000 EUR vor.
Steuerordnungswidrigkeiten
Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)
Gefährdung der Abzugssteuern (§ 380 AO)
Verbrauchssteuergefährdung (§ 381 AO)
Gefährdung der Ausfuhr- und Einfuhrabgaben (§ 382 AO)
Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungsansprüchen (§ 383 AO)
Zu unterscheiden von der Straftat der Steuerhinterziehung ist die leichtfertige Steuerverkürzung. Diese wird durch § 378 der Abgabenordnung (AO) unter Strafe gestellt. Die leichtfertige Steuerverkürzung stellt jedoch nur eine Ordnungswidrigkeit dar und wird deshalb nicht in allen Fällen von den Finanzbehörden verfolgt.
Doppelfunktion der Steuerfahndung
Der Steuerfahndung kommt eine Doppelfunktion zu: Zum einen nehmen die Steuerfahnder Aufgaben der Finanzämter wahr und bedienen sich der Befugnisse der Abgabenordnung (AO). Für betroffene Steuerpflichtige – das heißt, für Firmen oder Privatpersonen – gehen dabei weitreichende Mitwirkungspflichten einher. Zum anderen werden die Steuerfahnder als Ermittlungspersonen beziehungsweise Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig und führen dabei Maßnahmen nach der Strafprozessordnung (StPO) durch. Die Steuerfahnder haben in einem steuerlichen Ermittlungsverfahren dieselben Befugnisse wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes. Das sind unter anderem:
Das Recht zur Vernehmung des Beschuldigten. Eine Pflicht zum Erscheinen besteht für Beschuldigte jedoch nur gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) bzw. gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Das Recht zur Durchführung von Hausdurchsuchungen.
Das Recht zur Durchsicht der Papiere im Rahmen einer Hausdurchsuchung.
Das Recht zur vorläufigen Festnahme.
Befugnisse der Steuerfahnder und Zollfahnder bei Gefahr im Verzug
Als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind Zollfahnder und Steuerfahnder dazu berechtigt, bei Gefahr im Verzug bestimmte Maßnahmen ohne vorherige richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung durchzuführen. Ein Beispiel für solche Maßnahmen ist die Hausdurchsuchung. Gefahr im Verzug ist gegeben, wenn ohne unverzügliches Handeln der Beamten ein Schaden eintreten würde oder Beweismittel verloren gingen.
Wann wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet?
In einem Steuerverfahren ist die Finanzbehörde zur Einleitung eines Strafverfahrens verpflichtet, sobald sie Tatsachen erfährt, die den Verdacht einer Steuerstraftat rechtfertigen. Dabei steht der Behörde kein Ermessen zu. Es muss demnach ein sogenannter Anfangsverdacht einer Steuerstraftat vorliegen, das heißt, konkrete Tatsachen, die einen solchen Verdacht begründen. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens ist in den Akten zu vermerken und dem Beschuldigten mitzuteilen.
Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige
Mit der Einleitung eines Steuerverfahrens endet die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige! Eine Selbstanzeige ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund. Das bedeutet, dass eine Person nicht wegen Steuerhinterziehung bestraft wird, obwohl der Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht wurde. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist in § 371 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 hat eine Selbstanzeige nur noch dann strafbefreiende Wirkung, wenn die Einkünfte für die vergangenen zehn Jahre nacherklärt werden.
Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra)
Steuerordnungswidrigkeiten werden in aller Regel nicht von der Steuerfahndung oder Zollfahndung, sondern von der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) verfolgt und geahndet. In einem Steuerstrafverfahren ist die BuStra als Verfolgungsbehörde zuständig und nimmt gegenüber den Steuerfahndern und Zollfahndern eine leitende Funktion ein. Bis zur Übernahme des Steuerstrafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft nimmt die BuStra die staatsanwaltschaftlichen Funktionen und Aufgaben wahr. Die Steuerfahnder agieren als Hilfspersonen für die BuStra ähnlich wie die Polizei für die Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren.
Sobald die Staatsanwaltschaft das Steuerstrafverfahren übernimmt, verliert die BuStra die alleinige Zuständigkeit als Strafverfolgungsbehörde und agiert nunmehr als Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft. Die Steuerfahndung kann jedoch sowohl im Auftrag der Staatsanwaltschaft als auch im Auftrag der BuStra tätig werden.
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Rechtstipps zu "Steuerfahndung" | Seite 13
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04.03.2013 Rechtsanwältin Christiane Bender„Es geht oft schneller und überraschender als gedacht: Sie geraten ins Visier der Ermittlungsbehörden - beispielsweise von Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Zoll. Wird gegen Sie wegen …“ Weiterlesen
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07.02.2013 Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann„… . Im zu entscheidenden Sachverhalt wurden im Jahr 2005 die Jahre 2001 bis 2003 im Rahmen einer Betriebsprüfung geprüft und der Sachverhalt durch die Steuerfahndung aufgedeckt. Darf ein Steuerpflichtiger für …“ Weiterlesen
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23.11.2012 Rechtsanwalt Dr. Boris Jan Schiemzik„… , die zu einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung führen können - zu Recht oder zu Unrecht. Auch Betriebsprüfungen oder bloße Kontrollmitteilungen innerhalb der Verwaltung können die Aufnahme von Ermittlungen …“ Weiterlesen
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27.08.2012 Rechtsanwalt Philipp Adam„… /09 - ) gestützt. Nach dieser Entscheidung sind entsprechende Informationen im Steuerstrafverfahren verwertbar und können Ermittlungen der Steuerfahndung rechtfertigen. Mit dem vorliegenden Beschluss …“ Weiterlesen
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13.07.2012 Rechtsanwalt Markus Czech„Die letzten Tage waren voll von Medienberichten über schon durchgeführte oder noch drohende Hausdurchsuchungen der Steuerfahndung bei deutschen Kunden der Schweizer Großbank Credit Suisse …“ Weiterlesen
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21.06.2012 Rechtsanwalt Philipp Adam„… der Steuerfahndung. Die Weiterführung von Ermittlungen könne daher nie rechtswidrig sein. Das Urteil des Finanzgerichts Köln zeigt wieder einmal ein grundsätzliches Problem der Verständigungen …“ Weiterlesen
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12.06.2012 Rechtsanwalt Clemens Louis„… Festnahme durch Polizei, BGS, Zoll oder Steuerfahndung? Ein Familienmitglied oder Freund wurde aufgrund einer Straftat oder wegen eines Haftbefehls festgenommen? Sie sind der Angehörigen (Vater …“ Weiterlesen
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28.02.2012 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… der Steuerfahndung fertig gestellt sei und Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Equity Pictures Medienfonds GmbH wegen Steuerhinterziehung zugunsten der Anleger erhoben worden sei …“ Weiterlesen
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05.01.2012 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„… des Anbieters Hannover Leasing verwickelt zu sein. Wie nunmehr berichtet wird, soll dem Ermittlungsbericht der Steuerfahndung zu entnehmen sein, dass schon 2000 und 2001 bewusst Kapital der Anleger …“ Weiterlesen
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21.11.2011 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„… GmbH & Co. KG (Nr. 128), die „Unfaithful" GmbH & Co. KG (Nr. 129) sowie die „Shallow Hal" Filmproduktion GmbH & Co. KG (Nr. 130). Die Steuerfahndung ist offensichtlich der Ansicht …“ Weiterlesen
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04.10.2011 Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Hussy„… als „Schreiber" teilweise vom Finanzamt auch mithilfe von Feststellungen der Steuerfahndung behauptet, wobei die Qualität dieser Feststellungen in jedem einzelnen Fall zu überprüfen wäre. Steueranwalt …“ Weiterlesen
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02.08.2011 Rechtsanwalt Clemens Louis„… soll und ob ein bestimmtes oder generelles Beweismittel aufgefunden werden soll. Handel, Anbau oder Besitz von Betäubungsmitten, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, aber auch die Steuerfahndung …“ Weiterlesen
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06.07.2011 Rechtsanwalt Clemens Louis„… sind demnach an der Tagesordnung. Checkliste Steuerfahndung & Steuerstrafrecht 1. Wenn die Steuerfahndung tätig wird, erfolgt regelmäßig eine Ermittlung strafrechtlicher und steuerrechtlicher Natur …“ Weiterlesen
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18.05.2011 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… sind entsprechende Informationen im Steuerstrafverfahren verwertbar und können Ermittlungen der Steuerfahndung rechtfertigen. Mit dem vorliegenden Beschluss wird erstmals von einem Finanzgericht die Verwertung …“ Weiterlesen
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23.02.2011 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… der Finanzbehörden von der Unrichtigkeit der gemachten Angaben nicht ankomme. Dementsprechend würde nach Auffassung des 1. Senats der hier unter Beweis gestellte Verdacht des Münchner Steuerfahnders …“ Weiterlesen
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22.09.2010 Rechtsanwalt Gereon Temme„… des Beschuldigten anzuordnen. In dem Verfahren hatte das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung gegen den Beschuldigten wegen Einkommens- und Umsatzsteuerverkürzung in den Jahren 2003 …“ Weiterlesen
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13.09.2010 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„Nachdem die Steuerfahndung „Equity Pictures" auf den Prüfstand gestellt hat sowie zudem Vorwürfe laut wurden, dass die Anleger der Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG mit falschen …“ Weiterlesen
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18.05.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… /Steuerstrafrecht/Checklisten) abrufen können, wollen wir ein paar wesentliche Verhaltenstipps geben: Wenn die Polizei, die Steuerfahndung oder der Zoll vor der Tür steht, ist sofort die Unternehmensleitung …“ Weiterlesen
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05.02.2010 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… machen alle Bürger mit schlechtem Gewissen darauf aufmerksam, dass Steuerbetrug nur straffrei ist, wenn eine umfassende Selbstanzeige mit Belegen rechtzeitig vorliegt. Ermitteln die Steuerfahnder schon …“ Weiterlesen
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10.09.2009 Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Hussy„… : Die Steuerfahndung vermutet hier, dass der Steuerzahler deshalb keine Steuererklärung abgibt, weil die Schätzung günstiger ist als eine echte Erklärung. Selbst, wenn dem nicht so sein sollte: Den Ärger, den Sie mit der Steuerfahndung haben, wollen Sie nicht wirklich erleben.“ Weiterlesen
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17.04.2009 Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann„… auch hinsichtlich namentlich nicht identifizierter Kunden. Die Feststellungen der Steuerfahndung hatten ergeben, dass Kunden Vermögenswerte ins Ausland verlagerten, um die (späteren) Erträge der Besteuerung …“ Weiterlesen
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15.09.2008 Rechtsanwalt Gereon Temme„… , die sich aus einer vom Erblasser zu seinen Lebzeiten begangenen Steuerhinterziehung ergeben, auch wenn die Steuerfahndung diese erst nach dessen Tod aufdeckt. Im hier entschiedenen Fall war der Kläger …“ Weiterlesen
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07.08.2008 Rechtsanwalt Gereon Temme„… zu seinen Lebzeiten begangenen Steuerhinterziehung ergeben, auch wenn die Steuerfahndung diese erst nach dessen Tod aufdeckt. Im hier entschiedenen Fall war der Kläger (Erbe) Sohn eines Arbeitnehmers …“ Weiterlesen
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06.04.2008 Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.„Der im Februar 2007 eingeführte Luxemburger Spezialfond bietet dem vermögenden Privatanleger zahlreiche steuerlich interessante Möglichkeiten, ohne das Risiko, ins Fadenkreuz der Steuerfahndung …“ Weiterlesen