Steuerhinterziehung im Sicherheitsgewerbe- Rat und Hilfe vom Fachanwalt

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Das Sicherheitsgewerbe boomt auch in den Zeiten von Corona. Daher ist es noch mehr in Fokus von Zoll, Steuerfahndung und Strafverfolgungsorganen geraten. Denn wo wirtschaftlicher Erfolg ist, muss nach deren Ansicht auch Kriminalität vorhanden sein. Ein namhafter Vertreter des Zolls fasste seine Meinung zu der Branche wie folgt zusammen.

"Scheinfirmen werden eigens zu dem Zweck errichtet, um Abdeckrechnungen auszustellen für Leistungen, die nicht erbracht wurden. Die Rechnungen werden dann gekauft, eingebucht und ein großer Teil des Betrags wird dann bar zurückgezahlt - unter Abzug einer Provision. Auf diese Weise kann man dann Bargeld etwa für Schwarzarbeiter generieren." Damit könnten beispielsweise Türsteher bezahlt werden, für die keine Sozialabgaben gezahlt wurden. Rechnungen kaufen zu lassen kann sich nach Angaben des Zolls für die Täter lohnen - die Provision soll 10 Prozent betragen."

Natürlich gibt es hier wie überall schwarze Schafe. Aber nur weil ein Unternehmer erfolgreich ist, Aufträge weitergibt und hierfür eventuell Provisionen bekommt, kann nicht gleich der Vorwurf der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 AO oder des Vorenthaltens von sozialversicherungspflichtigen Leistungen pauschal erhoben werden.

Wird in diesen Verfahren früh ein spezialisierter Verteidiger beauftragt, gelingt es diesem meist die Vorgänge so aufzuarbeiten, dass eine Einstellung des Verfahrens das Ergebnis ist.  Zu unterschätzen sind die Gefahren des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens auf keinen Fall. Es droht nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung, sondern auch die Einziehung des vermeintlich Erlangten und sehr hohe Zahlungsforderungen der Finanzverwaltungen und Sozialkassen.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht und außerdem Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. Er hat schon in unzähligen Wirtschaftsstrafverfahren bundesweit die Interessen seiner Mandanten erfolgreich verteidigt und vor allem eine Vielzahl von Verfahren zur Einstellung gebracht. Selbstbei Verurteilungen gelang es durch entsprechende Verhandlungen und Zahlungsvereinbarungen, die wirtschaftliche Zukunft der Mandanten zu retten. Rechtsanwalt Junge hat damit das juristische und betriebswirtschaftliche Wissen sowie die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in seiner Kanzlei an. Diese befindet sich in Berlin- Charlottenburg direkt am Kurfürstendamm. Eine Zweigstelle ist außerdem in Cottbus. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich, die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung. 


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