Wie arbeitet eigentlich ein Verein?
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Experten-Autorin dieses Themas
Die Begrifflichkeit Verein ist wohl jedem bekannt – beispielsweise in Form des Sport- oder Tierschutzvereins um die Ecke. Dieser Ratgeber soll einen Überblick über die Thematik verschaffen, indem unter anderem Definition, Erscheinungsformen eines Vereins, Rechte und Pflichten sowie das Ende eines Vereins erläutert werden. Das Thema Verein ist komplex, sodass dieser Ratgeber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, sondern lediglich ein Grundverständnis schaffen soll.
Was ist ein Verein?
Eine gesetzlich festgelegte Definition der Begrifflichkeit gibt es nicht. Unter einem Verein versteht man jedoch einen freiwilligen, auf Dauer angelegten, körperschaftlich organisierten Zusammenschluss (beziehungsweise eine Vereinigung) von Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks.
Ein Verein tritt als Einheit auf und wird durch seinen Vorstand vertreten. Gesetzlich ist das Vereinsrecht geregelt im allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 21 ff. Das Gesetz sieht nicht nur die Existenz einer Vereinsform vor. Vielmehr wird zwischen vier unterschiedlichen Vereinsarten differenziert:
Eingetragener Verein (e. V.)
Der Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts Rechtsfähigkeit. Daher wird ein eingetragener Verein auch nicht wirtschaftlicher Verein genannt (§ 21 BGB).
Wirtschaftlicher Verein
Der Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt durch staatliche Verleihung Rechtsfähigkeit. Daher wird diese Vereinsform auch wirtschaftlicher Verein genannt (§ 20 BGB). Die Rechtsfähigkeit durch Verleihung kann entzogen werden, wenn der Verein einen anderen als den in der Satzung bestimmten Zweck verfolgt.
Nicht eingetragener Verein
Die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Verein schnell aktiv werden soll beziehungsweise muss. Nach der Rechtsprechung sind mittlerweile einige Gesetze, den eingetragenen Verein betreffend, auch auf den nicht eingetragenen Verein anwendbar. Allerdings haften Mitglieder gegebenenfalls mit ihrem Vermögen persönlich.
Gemeinnütziger Verein
Ein gemeinnütziger Verein verfolgt das Ziel, das Wohl der Gemeinschaft zu fördern. Vorteile sind u. a. Steuererleichterungen oder der Zugang zu öffentlichen Mitteln. Gefördert werden u. a. die Bereiche Tier- und Naturschutz, Kunst, Sport, Kultur, Heimatpflege und Denkmal. Alle anerkannten Förderungen sind unter § 52 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) nachzulesen.
Kein gemeinnütziger Verein liegt mangels Förderung der Allgemeinheit vor, wenn der Personenkreis, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist – beispielsweise eine Familie oder die Belegschaft eines Unternehmens. Ein gemeinnütziger Verein ist rechtlich eine juristische Person und damit rechtsfähig, kann also rechtsgestaltende Handlungen vornehmen.
Gründung und Sitz eines Vereins
Wer einen rechtsfähigen oder eingetragenen Verein (e. V.), der die wohl üblichste Form darstellt, gründen möchte, braucht zunächst mindestens sieben Gründungsmitglieder. Gründungsvoraussetzung ist im nächsten Schritt die Gründungsversammlung, bei der die Vereinssatzung beschlossen wird, ein Vorstand durch Beschluss gebildet wird und die Mitglieder ins Vereinsregister eingetragen werden.
Die Mindestvoraussetzungen an die Vereinssatzung sind in§ 57 BGB festgehalten: Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll. Auch der Name des Vereins kann im Rahmen der Gründungsversammlung beschlossen werden. Ablauf und Inhalt der Gründungsversammlung müssen in einem Gründungsprotokoll festgehalten werden.
Sodann sollte im Hinblick auf die (steuerlichen) Vorteile die Gemeinnützigkeit des Vereins geprüft werden. Im Anschluss folgt die Eintragung ins Vereinsregister (Ausnahme: überwiegend wirtschaftliche Tätigkeit) und die Eröffnung eines Vereinskontos. Der Sitz eines Vereins ist, sofern nichts Abweichendes bestimmt ist, der Ort, an dem die Verwaltung des Vereins geführt wird. Das Grundgesetz sieht vor, dass Vereine verboten werden können, wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.
Vereinsorgane
Ein Verein besteht aus zwei Organen:
Mitgliederversammlung (§ 32 ff. BGB) und
Vorstand (§ 26 ff. BGB).
Vorstand
Das Gesetz sieht vor, dass der Verein über einen Vorstand verfügen muss, der als gesetzlicher Vertreter des Vereins fungiert und den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Der Vorstand kann wahlweise aus einer Einzelperson oder aus mehreren Personen bestehen. In der Vereinssatzung kann festgelegt werden, aus wie vielen Personen sich der Vorstand bildet. Bei mehreren Personen wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Gebildet wird der Vorstand wiederum durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Dieser Beschluss kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden, sofern die Vereinssatzung die Widerruflichkeit nicht einschränkt und beispielsweise das Vorliegen eines wichtigen Grundes – wie grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung – verlangt.
Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstandes kann durch eine Vereinssatzung mit Wirkung gegenüber Dritten beschränkt werden. Die Beschränkung der Vertretungsmacht entfaltet jedoch erst dann Außenwirkung, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist. Alternativ nur dann, wenn sie dem Dritten bekannt ist.
Mitgliederversammlung
Genau wie beim Vorstand sieht das Gesetz vor, dass ein Verein über eine Mitgliederversammlung (§ 32 ff. BGB) verfügen muss, die regelmäßig einberufen wird. Die Mitgliederversammlung wird entweder berufen
auf Verlangen einer Minderheit,
wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder
in den durch die Vereinssatzung bestimmten Fällen.
Die Mitgliederversammlung dient der demokratischen Entscheidungsfindung, indem Vereinsmitglieder aktiv mitgestalten können (oberstes Willensbildungsorgan). Durch die Mitgliederversammlung wird der Vorstand bestellt und überwacht sowie die Vereinssatzung beschlossen. Die Entscheidungen wiederum werden – genau wie bei einer Personenmehrheit beim Vorstand – nach der Mehrheit der zur Versammlung erschienenen Mitglieder getroffen.
Die Haftung von Organmitgliedern ist davon abhängig, ob und in welcher Höhe das Organmitglied eine Vergütung für die Tätigkeit erhält. Bei einer Vergütung von bis zu 840 € jährlich haften Organmitglieder gegenüber dem Verein lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen ihrer Tätigkeit.
Rechte und Pflichten innerhalb eines Vereins
Bei den Rechten und Pflichten ist jeweils zwischen den Vereinsmitgliedern und dem Vorstand zu differenzieren.
Vereinsmitglieder
Durch die Mitgliedschaft im Verein erhalten Mitglieder höchstpersönliche, nicht übertragbare Rechte (§ 38 BGB). Zu den Rechten gehört insbesondere:
Möglichkeit jederzeitiger Teilnahme an den Mitgliederversammlungen
Ausübung des Stimmrechts und aktive Mitgestaltung sowie Einflussnahme auf die Vereinssatzung
Inanspruchnahme der jeweiligen Vereinsleistungen
Die Mitgliedschaft ist zwar auch mit Pflichten verbunden, diese beschränken sich jedoch im Wesentlichen auf die Entrichtung des Mitgliederbeitrags. Ausnahmsweise können weitere Pflichten, wie die Teilnahme an Veranstaltungen sowie das Leisten von Beiträgen im Rahmen von Veranstaltungen des Vereins, bestehen – auch hier lohnt sich ein Blick in die Vereinssatzung.
Vorstand
Der Vorstand hat im Wesentlichen die Aufgabe der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung des Vereins. Gleichzeitig ist der Vorstand eine Art Geschäftsführer beziehungsweise führt geschäftsführende Tätigkeiten aus. Dies ist sowohl Recht als auch Pflicht des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Im Übrigen trägt der Vorstand die Sorge für die Einhaltung der Vereinssatzung, übernimmt regelmäßig Organisations- und Koordinationsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit und verwaltet sämtliche Mitgliederangelegenheiten.
Ende des Vereins (Auflösung)
Vereine können durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss der Auflösung ist nicht nur eine Mehrheit, sondern eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Eine Ausnahme zu der Dreiviertelmehrheit ist bei einer hiervon abweichenden Bestimmung in der Vereinssatzung denkbar.
Denkbar ist auch eine Auflösung durch Insolvenz. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit wird der Verein durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.
Fazit zum Verein
Unter einem Verein versteht man einen freiwilligen, auf Dauer angelegten, körperschaftlich organisierten Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks.
Das Gesetz sieht nicht nur die Existenz einer Vereinsform vor. Vielmehr unterscheidet das Gesetz zwischen vier unterschiedlichen Vereinsarten.
Erscheinungsformen: Eingetragener Verein (sogenannter nicht wirtschaftlicher Verein, § 21 BGB), nicht eingetragener Verein, wirtschaftlicher Verein (§ 20 BGB) und gemeinnütziger Verein (§ 52 Abgabenordnung).
Ein Verein besteht aus zwei Organen: der Mitgliederversammlung und dem Vorstand.
Vereine können durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit aufgelöst werden.
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Rechtstipps zu "Verein" | Seite 60
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22.12.2018 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… , müsse der Verein nachweisen, dass er die erforderliche Anzahl von Mitgliedern – mindestens 350 natürliche Personen oder zehn Verbände – habe. Diesen Nachweis sei die Schutzgemeinschaft für Bankkunden …“ Weiterlesen
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18.12.2018 Rechtsanwalt Philip Keller„… der Zuverlässigkeit bei Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen u. a. gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgen …“ Weiterlesen
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17.12.2018 Rechtsanwalt Dr. jur. Jan-Hendrik Simon„… , dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht dazu verpflichtet werden können, am Not- und Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) teilzunehmen. Der Fall Die Bereitschaftsdienstordnung der KV …“ Weiterlesen
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13.12.2018 Rechtsanwalt Andreas Kempcke„… des Vereins Verband Sozialer Wettbewerb e. V.: Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. ist einer der bekannten Wettbewerbsvereine, der in größerem Umfang Abmahnungen ausspricht. Da ich in der Vergangenheit …“ Weiterlesen
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12.12.2018 Rechtsanwalt Dr.jur. Horst Metz„… . Diese Benachteiligung ist bei den Mitgliedern des Vereins Betriebsrentner Deutschland e. V. auf massive Kritik gestoßen. Dieser hat mich beauftragt, einen Änderungsvorschlag zur Beseitigung dieser Nachteile …“ Weiterlesen
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11.12.2018 Rechtsanwalt Philipp Muffert„Die Abmahner Lauterer Wettbewerb e.V. ist ein eingetragener Verein, der sich für faire Wettbewerbsbedingungen einsetzt. Dabei beobachtet und kontrolliert der Verein die Einhaltung von Normen …“ Weiterlesen
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27.09.2021 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… oder verbotenen Vereinigungen und Parteien unter Strafe. Unter Propagandamitteln werden hier Schriften verstanden, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken …“ Weiterlesen
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07.12.2018 Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.„… auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 281,30 € geltend. Zweifel an der Wirksamkeit der ATGB Ob sich der abmahnende Verein vor Gericht jedoch gerade gegenüber Verbrauchern erfolgreich …“ Weiterlesen
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05.12.2018 Rechtsanwältin Dr. Nicole Koch LL.M.„… Investitionen hatte sie bei keinem Institut mehr. Ihre berufsständische Vereinigung leitete von Rechts wegen die Prüfung ein, ob die Schuldnerin wegen Vermögensverfalls eine Gefahr für ihre Kunden sei …“ Weiterlesen
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Abmahnung der DUH Deutsche Umwelthilfe e. V. wg. Informationspflichten EnVKV von Maklern in Anzeigen17.12.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„Der Abmahner Gleich mehrere Abmahnungen, die eigenständig durch den „Deutsche Umwelthilfe e. V.“ ausgesprochen wurden, liegen uns vor. Dabei mahnt der Verein besonders häufig Makler und Kfz-Händler …“ Weiterlesen
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04.12.2018 Rechtsanwalt + CO Dr. Elmar Liese„… Zurechnungsnormen vor: § 31 BGB z. B. rechnet einem Verein Schäden zu, die etwa ein Mitglied des Vorstands einem Dritten zufügt. Damit haftet der Verein für den Vorstand. § 89 BGB erweitert den Anwendungsbereich …“ Weiterlesen
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27.11.2018 Rechtsanwalt Andreas Kempcke„Mir wurde Schreiben vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. (VDAK Aktiver Gewerbeschutz) zur Prüfung vorgelegt, mit dem Vertragsstrafe gefordert wird. Wenn auch Sie ein solches …“ Weiterlesen
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26.11.2018 Rechtsanwalt Matthias Draheim„… Monate später in vielen Betrieben, Vereinen, Stiftungen, u. a. Datenschutz-Baustellen finden. Dies nicht nur im digitalen, sondern auch im anlogen Bereich. Beispielhaft seien nur einmal mangelnde …“ Weiterlesen
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18.04.2024 Rechtsanwalt Markus Karpinski„… sicherzustellen, wurde ein Verein gegründet. Aufgabe des Vereins ist es, den Kreis bei der Sicherstellung der notärztlichen Versorgung zu unterstützen. Der Verein organisiert die notärztliche …“ Weiterlesen
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23.11.2018 Rechtsanwalt Andreas Kempcke„Mir wurde eine Abmahnung vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung …“ Weiterlesen
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22.11.2018 Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.„… kategorisch aus. An der Wirksamkeit der ATGB bestehen erhebliche Zweifel Ob sich der Verein vor Gericht jedoch gerade gegenüber Verbrauchern erfolgreich auf seine AGB berufen könnte, erscheint …“ Weiterlesen
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10.11.2018 Rechtsanwältin Attorney at Law Seniz Misirlioglu LL.M.„… Rechtsverhältnisse (wie in einigen zivilgesellschaftlichen Vereinigungen und inländischen Partnerschaften) zur Feststellung des Anspruchs auf Leistungen der sozialen Sicherheit, den Anspruch auf Medicare sowie …“ Weiterlesen
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07.11.2018 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… . aus Berlin behauptet im Rahmen der Abmahnung, seit 1975 als eingetragener Verein registriert zu sein. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zu den satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen …“ Weiterlesen
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05.11.2018 Rechtsanwalt Daniel Lehnert„… bezeichneten Straftaten, wenn ein Zusammenhang mit der Tätigkeit einer nicht oder nicht nur im Inland bestehenden Vereinigung besteht, deren Zweck oder Tätigkeit die Begehung von Straftaten dieser Art …“ Weiterlesen
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31.10.2018 Rechtsanwalt Philipp Muffert„Der Abmahner Der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) (Sitz: Im Grünen Winkel 5, Duisburg) hat es als Ziel, den fairen Wettbewerb zu unterstützen und somit illegale Werbung …“ Weiterlesen
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29.10.2018 Rechtsanwalt und Notar Simon Guang-Ming Kuo„… . Zu dem Verwaltungsvermögen gehören insbesondere die Ansprüche und Befugnisse aus Rechtsverhältnissen mit Dritten und mit Wohnungseigentümern sowie die eingenommenen Gelder. Vereinigen sich sämtliche …“ Weiterlesen
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29.10.2018 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„Die Abmahner Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (Sitz: Halterner Strasse 32 in 45657 Recklinghausen) hat sich die Förderung gewerblicher Interessen seiner Mitglieder zum Ziel …“ Weiterlesen