Vorbereitung für den Ernstfall
- 1 Minuten Lesezeit
Das sollten Sie bei der Erstellung eines handschriftlichen Testaments bedenken.
- Das handschriftliche Testament sollte stets mit Datum und Unterschrift versehen sein, denn das jüngste Testament ist gültig.
- Am besten unterschreiben Sie jede Seite des Testaments.
- Vermeiden Sie die Verteilung einzelner Gegenstände, denn Sie können nicht vorhersehen, ob diese im Todesfall noch zur Verfügung stehen und provozieren nur Argwohn.
- Bedenken Sie diejenigen, die Ihr Grab pflegen werden, denn die Grabpflegekosten unterfallen nicht automatisch den Kosten der Bestattung.
- Sofern Sie an Ihrem handschriftlichen Testament nicht mehr festhalten wollen, sollten Sie es vernichten oder falls es zentral verwahrt wird, aus der Verwahrung herausnehmen.
- Auf welcher Schreibunterlage Sie Ihr privates Testament verfassen ist unerheblich, aber es muss zwingend von Ihnen handschriftlich verfasst sein.
- Eine Ausnahme besteht beim Ehegattentestament, das von einem Ehepartner geschrieben und von beiden unterschrieben wird.
- Ihre Unterschrift muss nicht lesbar, aber dem Verfasser zuordenbar sein.
- Änderungen im Testament sollten unterlassen werden, da dies zu Auslegungsproblemen führen kann.
- Wenn sich Lebensumstände ändern, sollte das Testament auf Aktualität überprüft werden.
- Aufgefundene Testamente sind beim Nachlassgericht abzugeben. Um das Auffinden zu sichern, besteht die Möglichkeit das Testament, zentral zu hinterlegen, beispielsweise im zentralen Testamentsregister.
Artikel teilen: