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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

BV

von B. V. am 12.11.2019 um 08:56 Uhr

gute Zusammenarbeit seit Jahren
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Fuss ist eine sehr kompetente und hilfsbereite Kollegin. Wir haben bereits seit Jahren eine sehr gute Zusammenarbeit, die sich nicht nur auf gegenseitige Hilfestellungen etwa bei Vertretungen bezieht sondern auch auf die Klärung rechtlicher Probleme und das Diskutieren über rechtliche Probleme.
Frau Fuss ist eine sehr angenehme Kollegin und ich kann sie nur weiter empfehlen.
besten Dank für diese Bewertung
SF

von S. F. am 11.11.2019 um 16:51 Uhr

Existenzgründung
Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Fundierte Fachkenntnis.
es freut mich sehr, dass ich Sie so von mir überzeugen konnte
RF

von R. F. am 11.11.2019 um 14:49 Uhr

schnelle Terminvergabe / gut verständliche u. ausführliche Beratung / absolut weiterzuempfehlen
Allgemeines Vertragsrecht
Ich bekam schon am nächsten Tag einen Termin für eine erste Beratung. Frau Fuß nahm sich sehr viel Zeit für mich, hat mir alles verständlich erläutert und die Gegenseite innerhalb weniger Tage angeschrieben. Ich fühlte mich jederzeit gut beraten und unterstützt. Die Anwaltskanzlei Fuß ist daher aus meiner Sicht wirklich eine Servicekanzlei und absolut empfehlenswert.
vielen lieben Dank, es freut mich, dass ich mit meiner "Service"-Orientierung offenbar wie erhofft meine Mandanten bestmöglich unterstützen kann
NH

von N. H. am 27.12.2018 um 23:27 Uhr

Überhöhte Rechnungen trotz Rechtschutzversicherung
Allgemeine Rechtsberatung
Unter anderem sollte sie mir im Arbeitsrecht zur Seite stehen und meinen Aufhebungsvertrag überprüfen. Kurz zusammengefasst, ich wurde 3 Monate freigestellt, habe aber kein Gehalt bekommen. Die Rechnungen waren so hoch, dass die Rechtschutzversicherung nur einen Teil übernommen hat. Obwohl sie wusste, dass ich kein Gehalt bekommen habe, hat sie, statt ihrer Arbeit nachzukommen und dafür zu sorgen, die weitere Zusammenarbeit verweigert, wenn nicht umgehend eine erhebliche Summe gezahlt wird.
Was meine selbstständige Nebentätigkeit angeht, wurden alle Verträge von mir im Vorfeld erstellt und durch sie überprüft und verschönert. Die Rechnungen sahen so aus, als hätte sie die Verträge komplett alleine ausgearbeitet. Einfach nur überteuert!
Vorschuss-Forderungen und Drohungen sind Standard.
Sie stellt dreiste Forderungen (Geld bei irgendjemanden leihen). Sie vergisst, dass Anwalt-Mandant-Gespräche sachlich bleiben sollten.
Diese Anwältin ist definitiv nicht zu empfehlen!
SK

von S. K. am 15.12.2018 um 01:22 Uhr

EBay Verkauf - Rückabwicklung
Kaufrecht
Tja, was soll man sagen !
Arbeitet nur gegen Vorschuss min. 500 € , viel zu teuer im Stundenlohn ( 160€) , von technischen Sachen keine Ahnung ! Musste selber recherchieren und Beweise selber beschaffen ! Und selbst dann war es schwierig sie davon zu überzeugen !
Sollte eher als Hausfrau oder vielleicht, eventuell und unter gewissen Umständen als Sekretärin arbeiten !
Habe meine Klage dann selber geführt und gewonnen ! Warum ?
War auch ohne Sie überzeugend vor der Richterin, denn Sie hat ihre Mandatschaft gekündigt weil sie kein Vorschuss mehr bekam ! Sehr vertrauenswürdig, oder ?!
Naja, alles in allem befriedigend !
Was an einem Stundensatz von 160 € überteuert sein soll, ist für uns nicht nachvollziehbar. Auf die Abrechnung nach Stundensatz haben wir zudem bereits vor Beginn der Erstberatung hingewiesen und dies anschließend schriftlich vereinbart. Herr K. hat zudem unnötig Aufwand verursacht, indem er sich nicht an Absprachen gehalten sondern eigenmächtig agiert und zudem mehrfach angeforderte Informationen nicht geliefert hat. Vorschüsse sind leider aufgrund der schlechten Zahlungsmoral einiger Mandanten nötig. Nachdem vor dem Gerichtstermin der angeforderte Vorschuss nicht kam und Herr K. auf mehrere Nachfragen nicht reagiert sondern sich "tot gestellt" hat, mussten wir das Mandat beenden. Was das technische Verständis betrifft: Wir sind eine Anwaltskanzlei und kein Technikerbüro. Der Hinweis auf Risiken in einem Prozess gehört zu unseren Aufgaben.
FW

von F. W. am 22.11.2018 um 11:05 Uhr

Stoppuhr-Anwältin mit Hauptaugenmerk auf ihren Stundenlohn
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Fuß arbeitet nach Stundenlohn, was zur Folge hat, daß ihre Besprechungen sich unnötig in die Länge ziehen. Es entsteht der Eindruck, daß eine Sitzung erst nach Ablauf von einer Stunde oder mehr beendet wird. Themen, die bereits besprochen und geklärt sind, werden immer wieder angesprochen, sodaß sich eine beträchtliche Anzahl von Stunden ergeben. Allein ein Anruf von Ihr kostet ca. € 50.-
So kann man auch sein Geld verdienen.
In der Tat rechnen wir unsere Tätigkeit nach Zeitaufwand zu unserem Stundensatz ab – was Herrn W. von Anfang an erklärt wurde und womit er auch einverstanden war. Sofern eine telefonische Besprechung entsprechend lang dauert, kann sie daher – wie eine Besprechung bei uns in der Kanzlei auch – 50 € kosten. Wenn wichtige Fragen noch offen sind, fragen wir selbstverständlich nach. Dies gehört zu unseren Aufgaben. Bei einem Vorgehen gegen eine Verfügung mit mehr als 200 Seiten Anlagen können wir nicht nachvollziehen, warum die Abrechnung von mehreren Stunden Tätigkeit unangemessen sein soll. Dies gilt umso mehr, da er an die Anwaltskollegin, die den Gerichtstermin in München wahrgenommen hat, nach eigenen Angaben über 1.000 € bezahlt hat.
Was Herr W. – wohl nicht ohne Grund – verschweigt, ist die Antwort der Rechtsanwaltskammer Stuttgart auf seine Beschwerde über unsere Abrechnungsweise: ,,... konnte kein Verstoß von Frau Rechtsanwältin Tanja Fuß ... festgestellt werden“.
AB

von A. B. am 29.10.2018 um 14:57 Uhr

selbst 1 Stern ist zu viel, nach meine Meinung
Allgemeines Vertragsrecht
Mit andere Kommentare bin zu 100% einverstanden. Ich hab so ein sehr schlimme Erfahrung mit Rechtsanwältin Frau Tanja Fuss gehabt, dass ich gegen sie Strafanzeige an Staatsanwaltschaft und Dienstaufsichtsbeschwerde an Rechtsanwaltskammer wegen Wucher nach § 138 BGB, Gebührenüberhebung und Betrug nach § 352 und 263 StGB stellen muss.


Ich hab Frau Rechtsanwältin Fuss beauftragt meine Vertreterin für Gerichtstermin bei Amtsgericht Schwäbisch Gmünd in Juli 2018 zu sein. Grund dafür war lediglich, dass ich persönlich zu diese Gerichts Termin nicht kommen kann, weil ich weit weg, in Rostock lebe. Davon hab ich sie schon bei erste Anfrage email informiert.

Streitwert für diese Rechtsstreit ist 950 Euro. Mein Vorschlag von Pauschale Honorar nach RVG hat Frau Rechtsanwältin Fuss abgelehnt und behauptete, dass minimale zulässige Honorar beträgt 160 Euro netto/ Stunde. Für ca. 1,5 Stunden Telefon Beratung, 2 Stunde gerichtliche Schriftsatz Vorbereitung, 1 Stunde Gerichtstermin und 2 Stunde Fahrt von Stuttgart nach Schwäbisch Gmünd und zurück hab ich an Frau Rechtsanwältin Fuss 1269 Euro bezahlt. Bei Streitwert von nur 950 Euro ist das Wucher nach § 138 BGB und Gebührenüberhebung nach § 352 StGB.

Ausserdem, in ein andere meine Rechtsstreit mit meine Kunde mit den gleich Sachverhalt, hat mir ein andere Anwalt ein Pauschal Honorar von nur 523 Euro bei Streitwert von 2000 Euro nach RVG vorgeschlagen.
Frau Rechtsanwältin Tanja Fuss verlangt jetzt von mir Rechtsanwaltshonorar von 1800 Euro für Rechtsstreit mit gleiche Sachverhalt, aber mit Streitwert von nur 950 Euro. Was Sitten widrig nach § 138 BGB, Gebührenüberhebung nach § 352 StGB und Betrug nach § 263 StGB ist. Insbesondere frech seitens Frau Rechtsanwältin Fuss ist, nach meine Meinung, dass 1269 Euro aus diese 1800 Euro hab ich schon an Frau Rechtsanwältin Fuss freiwillig gezahlt, was ich konnte eigentlich nicht machen, weil selbst diese 1269 Euro ist Sitten widrig nach § 138 BGB und Gebührenüberhebung nach § 352 StGB. Weil, wie oben genannt, ein andere Anwalt will sein Rechtsanwalt-Honorar dreifach so wenig wie Frau Rechtsanwältin Fuss, und zwar bei Streitwert doppel so Hoch.


Trotzdem, fordert Frau Rechtsanwältin Fuss jetzt von mir durch Gericht weitere 530 Euro. Was macht gesamt Anwaltshonorar 1800 Euro. Bei Streitwert vom nur 950 Euro ist diese Forderung reine Wucher nach § 138 BGB und Gebührenüberhebung nach § 352 StGB.

Außerdem, ist diese Forderung ein Betrug nach § 263 StGB. Weil sie begründet betrügerisch diese weitere Geld-Forderung mit Ausrede, dass Sie noch weitere 2 Stunde für Vorbereitung von Antrag auf Aufhebung der Anordnung des Persönliche Erscheinen erbringen musste. Diese Antrag ist aber überhaupt nicht nötig. Weil selbst in gerichtliche Einladung zum Gerichtstermin vom stehet, dass ich die Nachteile bei nicht persönliche Erscheinung nur dann bekommen kann, wenn ich kein Vertreter zu diese Gerichtstermin sende.
Leider verschweigt Frau B. das Wichtigste. Es war von Anfang an klar, dass sich die Klage gegen die Kundin – eine Hartz IV-Empfängerin – finanziell nicht lohnen wird. Trotzdem wollte Frau B. die Klage durchziehen, um einen Präzedenzfall zu schaffen. Wir haben ausführlich über die Kosten gesprochen, zumal meine Kanzlei einige Kilometer vom Gerichtsort entfernt liegt. Nachdem alles erledigt war und ich einen guten Vergleich herausgeholt habe, war dann die Rechnung plötzlich zu hoch.
Daher:
1. Meine Zahlungsklage wegen der offenen Rechnung habe ich – bis auf ein paar Verzugszinsen – gewonnen.
2. Die Rechtsanwaltskammer hat die Beschwerde gegen meine Abrechnung umgehend zurückgewiesen. Ich wurde nicht einmal zu einer Stellungnahme aufgefordert.
3. Von der Staatsanwaltschaft habe ich bis heute nichts gehört.
SV

von S. V. am 11.02.2018 um 02:31 Uhr

Vertragsrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Meiner Meinung nach, war das Verhältnis zwischen Anwältin und Mandant nicht ausreichend genug um Vertrauen aufzubauen. Sie arbeitet NUR auf Vorschuss. Ich finde wir wurden nicht gut beraten, da wir am Ende einen höheren Betrag an Sie zahlen mussten , als dem Verklagten. Wir haben die Klage "gewonnen", jedoch mussten wir am Ende einen gaaanz miesen Betrag zahlen. Resultat : Mehr Schaden als Gewinn. Daher finde ich, sollte man sich den Anwalt , vorher anschauen um unnötige Kosten zu vermeiden. Was bei ihr leider der Fall war.
Was habe ich daraus gelernt? Ein Nächstes mal bei IHR gibt es definitiv NICHT mehr! Niiiieeee Wieder. Ich kann’s wirklich nicht oft genug sagen - sucht euch den Anwalt bitte ganz gut aus !!
Herr V. nahm unsere Dienste im Oktober 2016 erstmalig in Anspruch. „So unzufrieden“ kam er im Dezember 2016 erneut zu uns. Leider machte er sich nicht die Mühe, unsere Schriftsätze richtig zu lesen – sie mussten mehrfach korrigiert werden. Oft ließ er sich viel Zeit, bis er uns Informationen zukommen ließ – wir mussten häufig nachfragen und erinnern. All dies verursachte erheblichen Aufwand und damit auch Kosten.
Aber so ist dies eben bei manchen Mandanten: Wenn man durch gute Arbeit den Prozess gewinnt, ist alles OK, aber wenn man Rechnungen stellt, fehlt das Vertrauensverhältnis. Und wenn man den Anwalt nicht mehr braucht, dann gibt man so eine Bewertung ab.
Zu fragen wäre, warum Herr V. seine Bewertung erst fast 1 Jahr nach unserer letzten Rechnung abgibt – oder hat er sooooo lange über das fehlende Vertrauensverhältnis nachdenken müssen ???
JK

von J. K. am 10.10.2017 um 14:49 Uhr

Forderungsabwehr
Allgemeines Vertragsrecht
Ahnungslose Mandanten werden skrupellos abgezockt. In meinem Fall agierte sie unsachlich und unprofessionell, nachdem ich mich verweigert habe, ihren teueren Honorarvereinbarungsvertrag zu unterschreiben. Mit ihrer Redegewandtheit wollte sie mich in die Irre führen, damit ich den teueren Honorarvertrag unterschreibe. Dieser Vertrag diente dazu, die Abrechnung mit meiner Rechtsschutzversicherung zu umgehen. Die Abrechnung mit einer Rechtsschutzversicherung orientiert sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Für die Rechtsanwältin Tanja Fuß ist dies zu wenig Geld. Für sie ist mehr Geld direkt bei dem Mandanten zu holen als bei der Versicherung des Mandanten. Die Kanzlei Fuß ist daher nicht zu empfehlen. Geld steht für diese Kanzlei an erster Stelle als das Problem des Mandanten. Rechtsschutzversicherte werden in die Irre geführt. Opfer werden gnadenlos abgezockt. Verweigert man sich die ungerechtigte Rechnung zu bezahlen, wird man regelrecht mit einer Strafanzeige erpresst.
Die große Mehrheit unserer Mandanten ist mit uns mehr als zufrieden. Diese Mandanten bedanken sich aber in direkten Gesprächen bzw. telefonisch oder per E-Mail, so dass dies im Netz nicht dokumentiert ist. Bewertungen wie die von „J.K.“ stammen in der Regel von Mandanten, die erst Leistungen in Anspruch nehmen und dann nicht bezahlen wollen.

Hinter der Bewertung von „J.K.“ versteckt sich ein gewisser Herr, der mit uns einen verbindlichen Termin für eine Erstberatung vereinbart hatte, dann aber das Formular für die Beauftragung nicht unterschreiben wollte und sich gegenüber den Mitarbeitern der Kanzlei derart ausfallend und rabiat verhielt, dass er nur mit Hilfe von mehreren Polizeibeamten aus unserer Kanzlei entfernt werden konnte. Den nicht unerheblichen Zeitaufwand haben wir Herrn K. mit unserer üblichen Aufwandspauschale in Rechnung gestellt. Mittlerweile haben wir von der Staatsanwaltschaft erfahren, dass Herr K. dort kein Unbekannter ist.